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Wien Kleingartenhaus: Photovoltaikanlage auf Pergola bewilligungsfrei? [NÖ]

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  •  Tagtraumer
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.6. - 11.7.2022
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo!

Hätte eine Frage an alle baurechtlichen Experten dieses Forums.
Da Photovoltaikanlagen aktuell ja sehr im Trend sind (steigende Energiepreise), haben wir uns überlegt ob das Sinn machen würde sich auch so etwas zuzulegen, aber Problem: das Pultdach des Kleingartenhauses ist komplett nach Norden gerichtet und wenn nicht gerade Hochsommer ist sehr im Schatten...
Es gibt aber eine (bewilligungsfrei errichtete) Pergola über der Terrasse, die sich optimal dafür eignen würde, jedoch stellt sich für mich die Frage ob man eine (bewilligungsfreie?) Photovoltaikanlage einfach so auf eine bewilligungsfreie Pergola stellen darf? 
Ist bewilligungsfrei + bewilligungsfrei immer noch bewilligungsfrei?
Würde ungern die auch nicht so günstigen Dinger kaufen und dann darf man sie nicht nutzen, kann mir dabei jemand weiterhelfen wie das rechtlich zu sehen ist?

Vielen Dank!

  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
22.6.2022  (#1)
Hallo
Ich glaube dass du das nicht darfst weil du ja damit der Pergola ein Dach gibst. Und gedeckte Fläche zählt zur bebauten Fläche.
Am besten bei der Baupolizei nachfragen.
Mfg
Sektionschef

1
  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
23.6.2022  (#2)
Wer viel fragt gehr auch viel irr.
Wenn ausreichend spaltmaß zwischen modulen besteht, bewahrt man sich zumindest die argumentationslonoe, dass es keine überdachung darstellt.... 

1
  •  Tagtraumer
10.7.2022  (#3)

zitat..
Sektionschef schrieb: Ich glaube dass du das nicht darfst weil du ja damit der Pergola ein Dach gibst.

Danke für deine Rückmeldung! Aus sicht der Pergola betrachtet könnte das Sinn machen, 
Ich frage mich aber ob "aus sicht der Photovoltaikanlage" etwas bewilligungsfreies (die Photovoltaikanlage selbst) in Wien überhaupt irgendwelchen Regelungen unterliegt, oder aufgrund der Bewilligungsfreiheit "alles" möglich ist? Weiß das jemand näheres dazu?


zitat..
CytochromP450 schrieb: Wenn ausreichend spaltmaß zwischen modulen besteht, bewahrt man sich zumindest die argumentationslonoe, dass es keine überdachung darstellt

Danke für deine Rückmeldung!
Kann ich auch nachvollziehen und würde für mich im "Gesamtkonzept" Sinn machen, eine PV mit einer Pergola kombinieren zu können (die Absicht wäre dann zumindest die Photovoltaik für die Stromerzeugung und nicht eine "Überdachung"). Bisschen eine Unsicherheit ist für mich aber schon dabei, dass jemand das dennoch als "festes Dach" welches halt nur etwas "undicht" ist. Weiß jemand ob es dazu schon irgendwelche "Entscheidungen" gibt was alles als "Dach" zählt?

Vielen Dank!




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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
10.7.2022  (#4)
Hallo
Wie schon geschrieben geh zur Baupolizei, die Leute dort sind nett und sagen dir was du darfst und was nicht.
Mfg
Sektionschef

1
  •  Tagtraumer
10.7.2022  (#5)

zitat..
Sektionschef schrieb: Wie schon geschrieben geh zur Baupolizei

Telefonat mit der zuständigen Dame gab es schon, hab nicht speziell mein geplantes Projekt genannt sondern mich allgemein gehalten (über die Möglichkeit bewilligungsfreier PV auf Pergolen), um nicht ins Scheinwerferlicht für mögliche Überprüfungen zu kommen und Probleme zu bekommen, war aber eher ein Herumgerede, hatte irgendwie das Gefühl, dass es niemand mit Sicherheit beantworten konnte was genau geht und was nicht, letztenendes wurde mir aber davon abgeraten, war für mich auch logisch, dass sich dort niemand aus dem Fenster lehnen will, hat mir aber leider auch nicht wirklich weitergeholfen um diese Fragestellung scharz-weiß zu beantworten...




1
  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
11.7.2022  (#6)
Diese Limitierungen der bebauten Fläche haben alleine den Sinn, damit man dem Nachbarn nicht zuviel Sonnenlicht wegnimmt.
Wenn deine mit PV gedeckte Pergola für den Nachbarn ein Problem werden könnte dann lass es lieber. Wenn du denkst, mit der PV ist niemand sonst beeinträchtigt dann würde ich es einfach machen.
Sektionschef

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