|
|
||
Politik macht nicht immer das Sinnvolle. Sozialleistungen sind doch auch nicht indexiert. |
||
|
||
Kann man eigentlich sagen bis wann der Antrag dann fix im Gesetz verwurzelt wird ? |
||
|
||
QED 😁 Bleibt noch zu ergänzen dass der Beste Inflationsschutz eine möglichst große PV-Anlage am Dach ist. Künstliche Grenzen stehen dem diametral entgegen. |
||
|
||
Traurig aus der Wäsche schaun weil die immer größeren Module ja nicht für UNSEREN Markt gemacht werden. Österreich is ja eine Nullnummer Weltweit gesehen. Platz wird immer weniger am Dach, man verliert immer mehr "toten" Raum - Viele werden dann auch mal draufkommen dass liegend mehr draufpasst als stehend (net immer, aber sehr sehr viel öfters), aber die "toten Dreiecke" werden größer :o(( Und irgendwann willst keine 2,8m langen Panele mehr auf nem Steildach montieren 😁 Freiflächen-Großanlagen lieben natürlich die großen Module. 1000 Chinesen tragen 1 Modul, geht um nix. Das letzte 770W glaub ich wars Modul was ich gesehen hatte - furchtbar, da kommt dir das schaudern (Als jemand der auf österreichische Dächer abundzu blickt) |
||
|
||
😂 Ich lach mich weg - Gibs auf wiwi - Gawan WILL die Einheiten nicht Richtig schreiben, das ist sein Ding :o) |
||
|
||
Hab ich die Steuerbefreiung richtig verstanden: Man darf die PV Anlage nicht von der Steuer absetzen (da es sich um eine private PV-Anlage handeln muss), dafür muss man im Gegenzug keine Einkommenssteuer auf den produzierten Strom bezahlen? Irgendwie (zumindest bis zur geplanten Abschreibungsdauer) doch ein Nullsummenspiel, oder? Ausser dass ich mir die Steuererklärung erspare, kann ich keinen Vorteil erkennen... |
||
|
||
Eingach über 25 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen, dann kannst absetzen und abschreiben wie ein Weltmeister, easy! |
||
|
||
ich schlage vor, ihr lest euch erstmal den angedachten neuen Gesetzestext und die Erläuterungen dazu durch: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/index.shtml |
||
|
||
Danke für den Link! Am hilfreichsten fand ich: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/fnameorig_1452747.html D.h. verstehe ich den Sachverhalt richtig - ein Verlust der PV-Anlage (AFA > Einspeisevergütung) wirkt Einkommenssteuer-senkend, ein Gewinn der PV-Anlage ist bis zu 12.500kWh steuerfrei? Besonders mit der aktuell möglichen degressiven Abschreibung ist das ja quasi ein Steuerzuckerl... |
||
|
||
Melde dich wenn du die neuen Jinko Tiger Neo im Portofolio hast, die haben humane Abmessungen und 72% mehr Leistung als die guten alten Polys aus dem vorigen Jahrzent. 😊 Nur ein Mausklick entfernt beim tschechischen Großhändler. |
||
|
||
Diesen Begriff gibt es in der Netzzugangszusage meines Netzbetreibers nicht. Da gibt es eine "Gesamtmodulleistung" und eine "Rückleistungsbeschränkung". Bei mir ist der erste Wert 28 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], der zweite 20,95 kVA. Also entweder der "Engpass" im Gesetzt ist so definiert wie vom Netzbetreiber, dann gelten die 20,95 oder es ist die Modulleistung gemeint, dann muss ich meine Anlage runtertypisieren :) |
Sehr hilfreich ist das trotzdem nicht, weil auch in den Erläuterungen nicht darauf eingegangen wird was man unter "Engpassleistung" verstehen soll. ||
|
||
ja, die Möglichkeit bliebe mir auch noch.. Auf 25kVA Engpassleistung laut korrekter Definition, könnt ich noch "ummelden" Hoffnung hab ich aber da eher weniger. Wer schaffts schon denen zu erklären, was "Engpassleistung" eigentlich heißt.... Wenns sogar im EAG falsch drin steht |
||
|
||
Das kann doch echt nicht der angedachte Zugang von denen sein, oder ? |
Ja aber dann müsste ich mir das im Notfall mit dem Finanzprüfer ausschnapsen in x Jahren im unwahrscheinlichen Fall einer Finanzprüfung und da versuchen das entsprechend zu argumentieren. ||
|
||
zur info - eine Rückmeldung aus dem Büro unseres Landesrates: "Das Gesetz lesen wir aktuell so (noch nicht beschlossen) dass die sogenannte Engpassleistung relevant ist - also in Ihrem Fall die 28 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung. Womöglich macht es aber Sinn noch auf den Gesetzesbeschluss zu warten, ehe Sie an einen Rückbau denken. Es könnte sein, dass die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] über die 25 mit einer gewissen Einschleifregelung gewertet wird. Näheres wissen wir dazu jedoch leider noch nicht. " |
||
|
||
jaja... die sogenannte "Engpassleistung" Laut Wikipedia: "Als Engpassleistung wird in der Elektrizitätswirtschaft die maximale elektrische Dauerleistung bezeichnet, die ein Kraftwerk unter Normalbedingungen abgeben kann. Sie wird durch den schwächsten Anlagenteil, den sogenannten Engpass, begrenzt" aber das ist schon zu viel an Information für unsere Gesetzesschreiber... |
||
|
||
Ah, endlich gräbt jemand den ausführlichen Wikipedia Artikel aus. 😁 Das Problem ist dass die Verfasser des EAG schlau sein wollten und den Begriff "Engpassleistung" quer durch das Gesetz einheitlich definieren haben wollten. Ist ja auch OK, allerdings haben sie EXPLIZIT für PV-Anlagen ein Satzerl dazugedichtet das diesen Begriff juristisch anders als technisch definiert. Du hast natürlich Recht Pedaaa, jetzt haben wir den Salat. Wobei es auch technisch nicht so ganz klar definiert ist, denn normalerweise ist bei einem Kraftwerk der Generator der "Engpass". Bei einem Wasserkraftwerk ist das z.B. die Synchronmaschine an der Turbine, bei PV-Anlagen ist das tatsächlich das Modulfeld. Der Wechselrichter ist in diesem Sinne nur ein die Leistung begrenzendes Betriebsmittel, bei PV aber meist aus gutem Grunde unterdimensioniert und somit der "Engpass". |
||
|
||
Ich würde Mal sagen man wartet auf den Gesetzesbeschluss und schaut dann ob es irgendwo genauer definiert ist. Falls nicht, wäre eine Rückfrage ans Ministerium die sinnvollste Lösung. Diskussion darüber im Forum wird nichts bringen, Geduld ist gefragt. |
||
|
||
Prinzipiell hast du natürlich recht, aber wir diskutieren hier über das Abgabenänderungsgesetz 2022 und nicht über das EAG. Dort ist der juristische Begriff Engpassleistung für Photovaltaikanlagen in §5 exakt definiert. Ich kenne keine Vorlage die das ändern soll. |
||
|
||
Das Abgabenänderungsgesetz ergänzt ja in diesem Zusammenhang nur das EStG, welches aus steuerlicher Sicht relevant ist. |
Wo wird denn der Begriff Engpassleistung definiert? Poste mal den Text bitte. ||
|
||
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011619 §5 14.: "„Engpassleistung“ im Bereich der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche elektrische Dauerleistung der gesamten Anlage mit allen Komponenten im 24-Stunden-Mittel; [...]" Hier noch alles gut, es könnte auch der Wechselrichter/Laderegler gemeint sein. Auch wenn er keine elektrischer Energie erzeugt ist er trotzdem wesentlicher Teil der Anlage. Aber dann weiter: "[...] bei Photovoltaikanlagen gilt die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak) als Engpassleistung;" Nachdem ja im EStG der Begriff nicht definiert ist, wird jeder Steuermann/frau sich auf die Definition im EAG berufen, oder? |
||
|
||
Prinzipiell ist für das EStG nur das relevant, was dort drinnen steht. Ich bin kein Techniker und kann jetzt die Definitionen der ganzen Begriffe nicht erläutern, wenn die im EStG angegebene Engpassleistung in kWh aber tatsächlich auch anders richtig interpretiert werden kann, könnte man hier ansetzen. Ich denke aber auch, dass hier die Modulleistung gemeint ist und dass das so von der Finanzbehörde gesehen wird. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]