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Hier EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde]: meine STB schreibt die Ust. - Vst. PV+Speicher auf 5 Jahre ab. Die 12.500 kWh als Freigrenze Einspeisen beleibt davon unberührt. |
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PV Anlage werden ja auf 20 Jahre abgeschrieben. Oder meinst du 5% jährlich? |
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Mit den 5 Jahren meint er das er sich die Vorsteuer geholt hat (Kleinunternehmerregelung verzichtet hat). Nach den 5 Jahren wechselt er wieder zurück in die Kleinunternehmerregelung. In den 5 Jahren muss er halt seinen Eigenverbrauch versteuern (aber das macht normalerweise nicht viel aus). |
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Ich bin ebenfalls in die Regelbesteuerung optiert und somit muss ich auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer abführen. Ich mache auch seit 2019 entsprechend Umsatz- und Einkommensteuererklärung. Wenn ich nun für 2022 keine Einkünfte durch die PV-Anlage mehr angebe wird das definitiv zu Rückfragen führen. Wurde mir zumindest so von einem Sachbearbeiter bestätigt. Ich habe nun mal den Sachverhalt geschildert und als Anbringen dem Finanzamt übermittelt. Ich warte nun auf Rückmeldung bevor ich meine Erklärungen abgebe. |
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Das mit dem eigenverbrauch besteuern klingt schlimmer als es ist, aber erst wenn man die Zahlen vor sich hat, dann kann mans richtig greifen. Bei mir waren es einiger Tausend Euro Vorsteuer gegen dieses Jahr unter 50€ Steuer auf Eigenverbrauch. Wobei bisschen Aufwand ist es schon, bin da über die Hilfe recht dankbar. |
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Richtig ;) Sind einige Tausender. |
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dh man spart sich damit einige tausender? Kann mann das auch im nachhinein noch machen? Also wenn Rechnung und co alles schon bezahlt worden ist? |
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Die Rechnung wurde im November überwiesen, also ja, die STB hat soweit alles initiiert. |
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Hmmm dann werde ich mal bei meinem Steuerberater vorbeischauen müssen ... : |
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Hallo, haben letztes Jahr meine PV bekommen. Sind Privatpersonen kann man die Anlage im Lohnsteuerausgleich anführen oder wie/wo kann ich die Anlagen abschreiben. Gibt ca. 1Mio Beiträge Berichte etc... da Blick ich nicht durch. Oder wie habt ihr das gemacht bin sicher nicht der einzige... |
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Im ersten Post steht das wichtigste. Ist deine Anlage kleiner gleich 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]? Und speist du weniger als 12.500 kWh im Jahr ein? Dann musst du dir keine Gedanken machen wegen dem Lohnsteuerausgleich. Ansonsten kommt's drauf an... Am besten hier einlesen: https://www.energiesparhaus.at/forum-pv-steuerleitfaden/69942 |
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Ja sind <25kWp 2 Personen also 2x 12500kWh sind wir auch darunter Also muss ich gar nichts mache? Spare/Bekomme ich Geld wenn ich die Anlage absetzte. Möchte einfach das maximum rausholen da auch viel investiert wurde... |
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Genau, gar nichts machen. Der Vorteil liegt hier nicht im Absetzen, sondern in den steuerfreien Einnahmen. Durch die hohen Einspeisevergütungen (insbesondere 2022 bei der Ömag) hätten viele PV-Besitzer diese Einnahmen zu versteuern. Das hätten viele nicht gewusst, bzw. hätte das die Steuerberater wohl überfordert. Daher wurde das Gesetz so angepasst, dass die meisten nichts machen müssen. |
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Ok Danke. Also nichts machen bringt am meisten Kohle! Das gefällt mir. Hätte mir gedacht vl. ist noch was zum holen über Abschreiben der Anlage... Aber gefällt mir so besser zumindest 0 arbeit damit... |
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