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ganz versteh ichs nciht... 12500kWh sind steuerfrei, darüberhinaus gibts einen Freibetrag... Jetzt ändert sich z.B. bei oemag quartalsweise der Tarif. Wie werden die 12500kWh also wertmäßig umgerechnet? lg |
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ja, das ist eh eine ganz komische Regelung - aktuell entsprechen die 12500 kWh gut 3000 EUR, vor 2 Jahren warens 600 EUR und in 5 Jahren könntens auch 10.000 EUR sein |
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Das ist ja genau das ziel, das ganze von wert/geld zu entkoppeln... deswegen kwh |
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Das ist ja bei jedem Stromabnehmer unterschiedlich - der eine nutzt Oemag, der andere Anbieter XY !? |
welchen Vorteil sollte das haben ? ||
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tja, dann musst dir einen guten Abnehmer aussuchen, damit du viel Gewinn und wenig Steuer hast 😆 😅 |
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Ich habe da jetzt auch meinen Senf dazu gegeben und auf eine WR WR [Wechselrichter] Grenze plädiert. |
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ist mir alles klar - aber welchen Wert zieh ich dann vom versteuerbaren Gewinn für die 12500kWh ab? |
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ab wann wird diese Grenze geltend sein und wann zahl ÖMAG aus. Ich hab im Februar einen Vertrag abgeschlossn. |
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Ist eigentlich eine berechtigte Frage. Angenommen ich verkaufe an die OEMAG (wie nun die meisten hier im Forum), hier gibt es ja Preisschwankungen über's Jahr. Ich speiße über's Jahr hinweg aber mehr als 12,5MWh ein (angenommen 20MWh übers Jahr). Zählt dann ein Mittelwert des Verkaufspreises, oder der max. Wert den man in einem Quartal hatte, oder wird geneu ermittelt wann zu welchem Wert die 12,5MWh erreicht wurden??? |
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ich denk mal so: wenn du genau loggst, und nachweisen kannst, welche kWh du für welchen Preis eingespeist hast, kannst es sicher so machen/rechnen. Ansonsten wohl eher: Jahres Geldbetrag / Jahres-Einspeisemenge = Verkaufspreis / kWh |
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Würde sagen einfach die ersten 12,5T kWh. Also von 01.01. bis zum Tag an welchem die Schwelle erreicht wurde. Den genauen Betrag kann man dann errechnen. |
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bei jährlicher Abrechnung und/oder ohne Smartmeter ist das aber nicht immer so einfach abzugrenzen, deshalb die Idee mit Jahresdurchschnitt?! Aber das wird sich wohl zeigen |
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Deswegen ist das mit der angedachten 12,5MWh-Grenze nicht ganz zu Ende gedacht. Seine Steuern zahlt man ja auch in EUR und nicht in kWh. Schön wäre ein Freibetrag in EUR. Oh, wait, ... |
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Also mir ist ein Freibetrag in kWh lieber. Das Dach ist nicht groß genug für 12.5 MWh Einspeisung. Ein Eur-Grenze ohne Anpassung für 10 Jahre + steigende Strompreise: Da könnte ich die Grrenze erreichen. |
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Ja, wenn's keine andere Möglichkeit gibt, wird man den Jahresdurchschnittswert heranziehen. Wird ja auch in anderen Bereichen so gehandhabt. Da bin ich ganz anderer Meinung. Das ist Mal ein durchdachter Ansatz, weil's vor Preisschwankungen und Inflation schützt. |
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Dafür gäbe es das Werkzeug der Indexierung. Und vor dem technischen Fortschritt "schützt" die angedachte Grenze auch nicht. |
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Indexierung wird aber nur selten gemacht. Gibts Beispiele bei Steuerregelungen - vorallem steuerreduzierende? |
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IANA-Volkswirt. Aber nur weil etwas "nur selten" gemacht wird ist das ein Argument dafür es nicht da zu machen wo es sinnvoll wäre? Mit der angedachten 12,5MWh Grenze werden die Anlagen bei ca. 15-20kWp hängen bleiben die nächsten Jahre. Die zusätzliche 25kWp Grenze wird da irrelevant sein. Das sind ca. 1-1,5 Paletten von den aktuell leistungssärksten problemlos (z.B. Jinko) erhältlichen Modulen. Was machen wir wenn 500 oder 600Wp die nächsten Jahre kommen? Dann sehen wir weiter das Trauerspiel mit den halbleeren Dächern bei der Reise durch die Republik. Und das wo wir jedes Wp brauchen. |
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das hat ja bis vor diesem jahr super funktioniert (NICHT). ich sehs genauso, und begrüße die Grenze in kWh statt Euro! |
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kann man 1:1 auf die Freigrenze in Euro umlegen (Freigrenze/Einspeisetarif)... |
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Politik macht nicht immer das Sinnvolle. Sozialleistungen sind doch auch nicht indexiert. |
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