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Steuerbefreigung bereits für das Veranlagungsjahr 2022

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  •  slowmo
30.6.2022 - 21.3.2023
254 Antworten | 44 Autoren 254
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2022/20220630168229.jpg
Quelle: https://www.tpa-group.at/de/news/aenderungen-abgabenaenderungsgesetz-2022/?fbclid=IwAR2bdUeFWLl9U2agXRnC2AuVwbUfbiBewOqRbGZIN69VvmLrEXcDV8zcW3c

So wie das geschrieben ist darf der WR WR [Wechselrichter] nicht größer als 25kW sein.

Modulleistung darf größer sein.
Die 12500kWh freibetrag kann man dann noch mit Partner/Miteigentümer auf 25000kWh bringen wenn ich das richtig verstehe.

So schlecht ist die Lösung dann nicht. Überlegung 30kWP plus und 25kW WR WR [Wechselrichter] und gut is.

  •  Baumau
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#61)
Prinzipiell ist für das EStG nur das relevant, was dort drinnen steht.

Ich bin kein Techniker und kann jetzt die Definitionen der ganzen Begriffe nicht erläutern, wenn die im EStG angegebene Engpassleistung in kWh aber tatsächlich auch anders richtig interpretiert werden kann, könnte man hier ansetzen.

Ich denke aber auch, dass hier die Modulleistung gemeint ist und dass das so von der Finanzbehörde gesehen wird.

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  •  zmaier
6.7.2022  (#62)

zitat..
wiwi schrieb: höchstmögliche elektrische Dauerleistung der gesamten Anlage mit allen Komponenten im 24-Stunden-Mittel

Im 24h Mittel ist bei PV natürlich auch interessant :)


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#63)

zitat..
Baumau schrieb: Ich bin kein Techniker und kann jetzt die Definitionen der ganzen Begriffe nicht erläutern, wenn die im EStG angegebene Engpassleistung in kWh aber tatsächlich auch anders richtig interpretiert werden kann, könnte man hier ansetzen.

Kann man eben nicht. Die einheit kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ist eindeutig, und kann nur auf modulleitung bezogen werden.


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#64)
ah, das kannst aber auch anders drehen:

"Engpassleistung" ist eindeutig, und ist nicht auf Modulspitzenleistung bezogen 😋

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  •  wiwi
6.7.2022  (#65)

zitat..
Baumau schrieb:

Ich bin kein Techniker und kann jetzt die Definitionen der ganzen Begriffe nicht erläutern, wenn die im EStG angegebene Engpassleistung in kWh aber tatsächlich auch anders richtig interpretiert werden kann, könnte man hier ansetzen.

Im gesamten EStG kommt der Begriff doch nichtmal vor? Und wenn dann verwechseln die Juristen und Volkswirte hoffentlich nicht die Einheiten für Energie und Leistung.

Eventuell sollte man sich doch abundzu einen Techniker dazuholen wenn man Gesetze macht.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#66)

zitat..
wiwi schrieb: Im gesamten EStG kommt der Begriff doch nichtmal vor?

Nein, wieso auch.


zitat..
wiwi schrieb: Eventuell sollte man sich doch abundzu einen Techniker dazuholen wenn man Gesetze macht.

Also keine Ahnung, ob das Gesetz jetzt so unverständlich ist. Ich wäre davon ausgegangen, dass sich die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf die Modulleistung beziehen, massiv50er meint auch man kann es nicht anders verstehen.

Kann aber auch sein, dass jene welche über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gebaut haben, hoffen dass sie da irgendwie unter diese Regelung fallen und versuchen den Begriff sehr weit auszulegen.




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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#67)
Es geht um ja zwei Begriffe: 

1. Engpassleistung
2. 25kWp 

Das kann man sehr wohl "anders" verstehen. Weils nicht zusammenpasst.

Mag sein, dass das für euch klar ist, dass damit die Modulspitzenleistung gemeint ist.
Für mich ist das nicht klar. Weil dann hättens es hinschreiben sollen.
Für mich ist die "Engpassleistung" gemeint, wenn da auch "Engpassleistung" geschrieben steht.
Von Modulspitzenleistung steht hingegen weit und breit NIX -> das ist rein eure Interpretation

kWp kann auch für Engpassleistung eingesetzt werden.
Wieso nicht. Technisch könnte damit die "peak" Leistung der Engpass-Komponente (z.B. Wechselrichter) gemeint sein

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#68)
für mich auch nicht ... ich frag mich halt ob ich das Risiko eingehen soll oder ob ich einfach kurz mal ein paar Panele abhänge und das Ding umtypisieren lasse damit da offiziell alles zusammenpasst.

Weil im Extremfall prüfen die in 5 Jahren einmal und ich zahl dann x Tausend EUR nach ... das brauch ich echt nicht

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#69)
noch was dazu:
kWpeak ist keine SI Einheit. Die kann ich also einsetzen, wie ich mag.

Noch eine Info:
"Das Internationale Büro für Maß und Gewicht, das die SI-Einheiten verwaltet, rät dazu, die Bezeichnung sowie das Symbol nicht zur Beschreibung physikalischer Größen zu nutzen."

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#70)
Wie sieht das generell aus wenn man seine Anlage mit Elektriker A gemacht, angemeldet und abgenommen hat und jetzt eine Re-Typisierung mit Elektriker B machen möchte.

Muss der dann die komplette Projektdokumentation und Protokollierung erneut machen ? Oder kann der auf dem bestehenden Dokument aufsetzen und einfach 2 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] rausstreichen ? 😎

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  •  wiwi
6.7.2022  (#71)
Ich verstehe die Herumlamentierer nicht, zahlt doch einfach eure Steuern. Bleibt doch immer noch mehr als die guten alten 7 Cent/kWh. In DE ist die Einspeisevergütung auch nach kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gestaffelt.

Juristisch ist der Begriff im EAG glasklar definiert. Und das Watt (W) ist selbstverständlich eine SI-Einheit. Das "Peak" beschreibt als tiefgestelltes Suffix die Umgebungsbedingungen (wieder definiert durch SI-Einheiten) in der diese Leistung reproduzierbar gemessen wird.

Nie im Leben würde ich auf die Idee kommen deswegen Module abzubauen. Eher noch dazubauen, ein Plätzchen findet sich immer.

Kopfschüttelnd, jemand der davon auch betroffen ist.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#72)
Mein Nachbar der mit seinen süd-seitigen 24,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] deutlich mehr Strom produziert als ich mit meinen 4-seitig verteilten 28 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bezahlt nichts und ich soll mindestens mehr als 2000,- bezahlen nur weil irgendso ein Dillo nicht versteht wie eine PV-Anlage aufgebaut ist ?

ganz bestimmt nicht 🤬

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  •  wiwi
6.7.2022  (#73)
Am Hauptwohnsitz oder am Zweithaus? Schick mir deine Kontonummer ich spende dir 5 EUR.

Andere Mitmenschen können sich nichtmal mehr die Stromrechnung leisten!

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#74)

zitat..
wiwi schrieb:

Am Hauptwohnsitz oder am Zweithaus? Schick mir deine Kontonummer ich spende dir 5 EUR.

Andere Mitmenschen können sich nichtmal mehr die Stromrechnung leisten!

An Hauptsitz - das zweite Haus läuft eh steuerschonend auf einen anderen Namen. 😘

Bei 5 EUR und 0 Mehraufwand würde ich hier nicht diskutieren - auch bei 500 EUR nicht.
Aber es geht wie gesagt um mehrere Tausender und den komplett unnötigen zusätzlichen Mehraufwand bei Kontoführung und Steuerausgleich den ich nicht betreiben will und werde.


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#75)
Jeder der ein paar Module zu viel drauf gebaut hat, und daher 1500-2000EUR im Jahr Mehrkosten hat, versteht uns sehr wohl.

die andern denken sich eher:
- betrifft mich nicht, is ma wurscht
- oder: die mit ihren dicken PV Anlagen sind alles fettgefressene Bonzen, die sollen ruhig draufzahlen 

seh ich das richtig?!

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  •  wiwi
6.7.2022  (#76)
Ihr rennt bei mir offene Türen ein, allerdings bin ich aus den bekannten Gründen gegen jegliche weiter künstliche Grenze (12MWh und 25kWp).

Ihr redet aber nur von Mehrkosten, das stimmt aber nicht - in Wahrheit ist es immer noch ein imenser Mehrgewinn!

1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#77)
ja, da drehen wir uns abermals im Kreis.

Klar haben wir mehr Gewinn als letztes Jahr.
Aber wennst dir ein paar Module runterbaust, hast du noch mehr Gewinn, und das find, sorry... einfach pervers

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#78)

zitat..
wiwi schrieb:

Ihr rennt bei mir offene Türen ein, allerdings bin ich aus den bekannten Gründen gegen jegliche weiter künstliche Grenze (12MWh und 25kWp).

Ihr redet aber nur von Mehrkosten, das stimmt aber nicht - in Wahrheit ist es immer noch ein imenser Mehrgewinn!

nein, eben nicht - für mich ändert sich überhaupt nichts gegenüber dem Stand vor 2 Wochen

außer, dass ich mir jetzt noch überlegen muss ob ich meine Anlage nicht besser zurückbauen sollte anstatt sie wie geplant um die Terrassenüberdachung zu erweitern


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  •  wiwi
6.7.2022  (#79)
Bei euren zwei letzten Aussagen ist der ökologischen Gedanke doch schon längst unter die Räder gekommen.

Es geht klar nur mehr Gewinnerzielungsabsicht -bzw. maximierung. Das ist im unternehmischerin Sinne ja voll OK und unterstützenswert, aber dann bitte auch an die entsprechenden Regeln halten - die Steuerpflicht ist jetzt ja nichts Neues.

Dass jetzt neue Spielregeln gemacht werden sehe ich in diesem Zusammenhang als unternehmerisches Risiko. Um daran was zu ändern sehe ich jedoch bislang keine ausreichend große Lobby.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#80)
Bei mir war ausschließlich der ökologische Gedanke ausschlaggebend dass ich 2019 meine erste PV gebaut habe. Nach und nach haben sich auch die ökonomischen Rahmenbedingungen so entwickelt, dass die beiden eAutos und die mehrfache Erweiterung der Anlage einen massiven finanziellen Anreiz geboten haben - zusätzlich zu dem Ziel netto CO2-neutral zu sein.

Hätte ich eine Ölquelle im Garten, würde ich die trotz des zu erwartenden Gewinns ruhen lassen, das kannst du mir glauben 😉

Aktuell produziere ich PV-Ökostrom für 3 große Einfamilienhäuser im Jahr und werde jetzt gegenüber meinem Nachbarn, der deutlich weniger investiert hat finanziell massiv benachteiligt.

Das kannst du drehen wie du willst, das wird deshalb nicht fairer.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#81)
man muss sich den "Ökologischen Gedanken" aber auch leisten können.

Das geht mit kleineren Anlagen nun leichter. Bzw. mit Anlagen knapp unter 25kWp am Besten.
Blöd sind die, die größer gebaut haben.

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