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Steuerbefreigung bereits für das Veranlagungsjahr 2022

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  •  slowmo
30.6.2022 - 21.3.2023
254 Antworten | 44 Autoren 254
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2022/20220630168229.jpg
Quelle: https://www.tpa-group.at/de/news/aenderungen-abgabenaenderungsgesetz-2022/?fbclid=IwAR2bdUeFWLl9U2agXRnC2AuVwbUfbiBewOqRbGZIN69VvmLrEXcDV8zcW3c

So wie das geschrieben ist darf der WR WR [Wechselrichter] nicht größer als 25kW sein.

Modulleistung darf größer sein.
Die 12500kWh freibetrag kann man dann noch mit Partner/Miteigentümer auf 25000kWh bringen wenn ich das richtig verstehe.

So schlecht ist die Lösung dann nicht. Überlegung 30kWP plus und 25kW WR WR [Wechselrichter] und gut is.

  •  wiwi
20.7.2022  (#201)
Gawan schrieb: [ref]Gawan:68254_10#666905[/ref]

zitat..

Die 25kWp Grenze sehen die auch eher mit weinendem Auge, weil sie voraussichtlich dazu führen wird, dass ohne Not kleinere Anlagen gebaut werden als technisch möglich wären und das das Potential der EEGs beschneiden würde.

Klingt fast so als wäre ich dort gewesen. 😁


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  •  pezi500
20.7.2022  (#202)
Jaja, ihr seid alle Heilige, verstehe.
Auf der Autobahn auch brav max 130 fahren und das Handy ausnahmslos noch nie in der Hand gehabt beim fahren.

Wo ist dss Problem, sich bei der Steuer zuerst mal "dumm" zu stellen? Alles was einem "passieren" kann, ist dass man alles korrekt nachzahlen muss.
Kackts euch ned an.

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
20.7.2022  (#203)
"Dummheit schützt vor Strafe nicht"

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  •  pezi500
20.7.2022  (#204)

zitat..
TomF79 schrieb:

"Dummheit schützt vor Strafe nicht"

Eine Nachzahlung is keine Strafe


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
20.7.2022  (#205)

zitat..
pezi500 schrieb:

──────
TomF79 schrieb:

"Dummheit schützt vor Strafe nicht"
───────────────

Eine Nachzahlung is keine Strafe

un wer versichert dir, dass es nur bei einer Nachzahlung bleibt und nicht eine zusätzliche Steuerstrafe fällig ist?

Sorry, aber das blauäugig...


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
20.7.2022  (#206)

zitat..
pezi500 schrieb: Jaja, ihr seid alle Heilige, verstehe.
Auf der Autobahn auch brav max 130 fahren und das Handy ausnahmslos noch nie in der Hand gehabt beim fahren.


Ist natürlich das Gleiche. Ist ja gsd nicht so, dass die Einspeisevergütung zu 100% nachvollziehbar dokumentiert ist und dass das FA, im Bedarfsfall, Zugriff auf alle Konten bekommen kann.

zitat..
pezi500 schrieb: Alles was einem "passieren" kann, ist dass man alles korrekt nachzahlen muss.
Kackts euch ned an.

Da kennt sich wer aus. Säumniszuschläge und Abgabenerhöhungen gibt`s ja bei uns nicht.

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  •  pezi500
20.7.2022  (#207)
Angst fressen Seele.
Viel Spaß beim Zahlen ihr Engel.


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  •  alhei
20.7.2022  (#208)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Bei 730 Freigrenze gabs keine Diskussionen/Aufschreie .. Gott behüte das FA macht mal was positives und ver-4facht fast diese Freigrenze und es herrscht Untergangsstimmung 🙈

darum gehts nicht. ich hab ja geschrieben, dass es prinzipiell gut ist. Und um es hinzuzufügen: ich war überrascht, dass die 12500 kWh so hoch angesetzt wurden. Die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind das Problem, weil harte Grenze. In den Folgebeiträgen sieht man dann ja, was passieren wird (vermutlich und bei vielen).


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  •  wiwi
20.7.2022  (#209)
Gier frisst Hirn.

Die Ömag und alle anderen Anbieter für Stromlieferung führen ganz klar Buch darüber wann sie wieviel an wen zahlen. Die Geldflüsse sind automatisch vom FA nachvollziehbar.

Bei der Ömag und weiteren Förderstellen ist obendrauf ganz genau festgehalten wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gefördert errichtet wurden. Bei den anderen Anbietern muss das auch angegeben werden, aber da kann man sich noch eventuell um ein paar kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] herumschwindeln.

Du kannst also davon ausgehen dass das FA ganz genau weiss wieviel Geld du bekommen hast und wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mindestens bei dir installiert sind.

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
20.7.2022  (#210)

zitat..
pezi500 schrieb:

Angst fressen Seele.
Viel Spaß beim Zahlen ihr Engel.

Viel Spaß wenn du das erste mal mit dem Finanzamt zu tun hast. Da wird von deinem Eiergehabe nicht viel übrig bleiben.


1
  •  pezi500
20.7.2022  (#211)

zitat..
TomF79 schrieb:

──────
pezi500 schrieb:

Angst fressen Seele.
Viel Spaß beim Zahlen ihr Engel.
───────────────

Viel Spaß wenn du das erste mal mit dem Finanzamt zu tun hast. Da wird von deinem Eiergehabe nicht viel übrig bleiben.

Ich? Ich hab ~10kWp und viel Eigenverbrauch. Mich interessiert der schmonz nicht.
Ich sage nur, wie ich es machen würde, wenn ich an der Stelle einiger Jammeranten hier wäre.

Und ja - ich hätte natürlich auch überhaupt kein Problem, Strafe zu bezahlen, wenns dann so wäre, bin aber der Meinung, dass das nicht zutreffen würde - vorallem beim ersten Mal, wenns darum geht kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]=kWp

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  •  streicher
  •   Gold-Award
22.7.2022  (#212)
Also im Nationalrat ist es ja schon durch:

39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie
aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von
25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet.“

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01585/fname_1456899.pdf

@Baumau und alle anderen wissenden:
Wie ist das den wenn man z.B. vor 2 Jahren eine UID wegen der PV gemacht hat und sich die Vorsteuer zurück geholt hat. Kann man da dann auch von dem neuen Gesetz profitieren oder muss man da mal von der UID&Co zuerst wieder raus?

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  •  alhei
22.7.2022  (#213)
Du bist damit trotzdem eine natürliche Person und somit ist das egal. Zudem geht es beim Gesetz um Einkommensteuer, das getrennt von der Umsatzsteuer zu betrachten ist.

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  •  gschnasl
22.7.2022  (#214)
Und wie schaut es aus, wenn man mit der Frau ein GesbR gegründet hat und eine gemeinsame UID hat?
Damit man eben die Stromerträge auf 2 Personen aufteilen kann.
Ist man trotzdem für die Einkommensteuer eine natürliche Person?

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  •  alhei
23.7.2022  (#215)
Ja, das sollte auch hier der Fall sein.


1
  •  BgldE
24.7.2022  (#216)
Also ich lass die Steuerthemen mal auf mich zukommen. 
Ich bin dabei meine bestehenden Anlagen (2 Anlagen mit 4 + 5 KWP KWP [kWpeak, Spitzenleistung]) auf 2 Häusern welche auf Nachbargrundstücken stehen ( akt. 2 Zählpunkte) zusammen zulegen. 

Zusätzlich möchte ich von 2 Zählpunkten auf einen reduzieren. Die bestehende Anlage um 50KWP erweitern (mit allen Nebengeräuschen wie Wandlermessung usw) und einen fetten BYD Akku für die Versorgung der beiden Häuser installieren. Genehmigte Enpassleistung beim Netzbetreiber sind 59KVA.

Optmimierung des Eigenverbrauchs (E-Auto, Wärmepumpe, Heizstäbe und was es sonst so an Technik gibt) Ist angedacht.

Man kann darüber denken was man will aber ich habs so vor und werde es so umsetzen.

Was es dann steuerlich bedeutet und ob durch Gründung einer KG oder ähnlichem (Energiegemeinschaft) da was optimiert werden kann muss ich mir noch genau überlegen.
Und wenn am Ende Steuern oder sogar SV-Beiträge fällig werden dann werde ich dies leisten, damit mein Gewissen ein reines ist und ich den Traum der Autarkie leben kann.

gibts da Tipps von euch?

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  •  wiwi
24.7.2022  (#217)
Mein Tipp dazu wäre einen extra Faden aufzumachen, das Vorhaben ist ja recht umfangreich. Da kann man auch diskutieren ob es im Lichte der neuen Gesetzeslage sinnvoll ist die Zählpunkte zusammenzulegen. Würde man sich auch die Wandlermessung sparen.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
24.7.2022  (#218)

zitat..
BgldE schrieb:

Also ich lass die Steuerthemen mal auf mich zukommen. 
Ich bin dabei meine bestehenden Anlagen (2 Anlagen mit 4 + 5 KWP KWP [kWpeak, Spitzenleistung]) auf 2 Häusern welche auf Nachbargrundstücken stehen ( akt. 2 Zählpunkte) zusammen zulegen. 

Zusätzlich möchte ich von 2 Zählpunkten auf einen reduzieren. Die bestehende Anlage um 50KWP erweitern (mit allen Nebengeräuschen wie Wandlermessung usw) und einen fetten BYD Akku für die Versorgung der beiden Häuser installieren. Genehmigte Enpassleistung beim Netzbetreiber sind 59KVA.

Optmimierung des Eigenverbrauchs (E-Auto, Wärmepumpe, Heizstäbe und was es sonst so an Technik gibt) Ist angedacht.

Man kann darüber denken was man will aber ich habs so vor und werde es so umsetzen.

Was es dann steuerlich bedeutet und ob durch Gründung einer KG oder ähnlichem (Energiegemeinschaft) da was optimiert werden kann muss ich mir noch genau überlegen.
Und wenn am Ende Steuern oder sogar SV-Beiträge fällig werden dann werde ich dies leisten, damit mein Gewissen ein reines ist und ich den Traum der Autarkie leben kann.

gibts da Tipps von euch?

eine EEG ist nur möglich wenn du lauter einzelne Zählpunkte hast - da bringt das Zusammenlegen gar nichts.
Du benötigst Stromproduzenten und -konsumenten und jeder muss einen eigenen Zählpunkt haben




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  •  BgldE
25.7.2022  (#219)
EEG würde sich auf die nähere Verwandtschaft beziehen, wo ja eigene SmartMeter existieren. Preisgestaltung kann ja die EEG festlegen. Somit könnte ich die Erträge beinflussen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.7.2022  (#220)
EEG zahlst halt das Netz mit, ausser die Verwandten wohnen so nahe das es innerhalb derselben Trafoversorgung ist. In dem Falls sind die Netzgebühren wirklich nur ein paar Peanuts.

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
25.7.2022  (#221)
Aber jedes Haus muss seinen eigenen Stromanschluss haben

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