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Wann wurde der Vertrag unterzeichnet und welches Vertragserfüllungsdatum steht darin? |
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Unterschrieben haben Sie diesen im Jänner 2021. Vertragserfüllungsdatum ? Die Festpreisgarantie (Der Zeit in der das Haus aufgestellt werden muss, um in der Festpreisgarantie zu bleiben) April 2022. Erfüllungsdatum muss ich nachfragen. |
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Dann würde ich keinen Cent mehr zahlen. Covid war damals ausreichend bekannt und dadurch kein Grund. Ukraine viel zu spät um einen Aufschlag zu rechtfertigen. Rechtlich wohl auch ziemlich aussichtslos für den GU. |
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Also § 1447 ABGB kann man hier vergessen? Mein Bekannter meinte das eine Preisanpassungsklausel im Vertrag stehen muss, damit sowas rechtlich in Ordnung ist. Weil sonst kann er in 1 Monat wieder kommen und einen erneuten Zuschlag verrechnen, oder in 2 Monaten. Vertrag ist Vertrag. Man kann natürlich die Vertragspartner dazu bringen einzuwilligen, aber ohne einzuwilligen kann es keine Änderung geben. Ich finde das alles nur nervig.. weil man wiedermal sieht das diese ganzen Fixpreise nichts wert sind, und überall versucht wird das zu umgehen. Hoffentlich ändern sich diese Zeiten wieder, und man wird nicht überall Bittsteller und hat auch Möglichkeiten zu reagieren. |
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Er soll sich mal den Vertrag genau durchlesen. Vor allem das kleingedruckte. Ich habe auch im Juni 2021 unterschrieben, und im Vertrag steht drin das Rohstoffpreise angepasst werden können. Bei mir waren es auch 7000€ Aufpreis. MFG |
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Hallo, Er hat mir den Vertrag heute gezeigt, und er beeinhaltet keine Anpassung der Rohstoffpreise. "Die Festpreisgarantie gilt bis zum vereinbarten Zeitpunkt (welcher den Zulieferzeitpunkt darstellt). Wird dieser Zulieferzeitpunkt allein aus den Umständen des Kunden überschritten, obwohl von <Firma> alle Vertragspflichten eingehalten wurden erfolgt eine Erhöhung des Gesamtpreises welcher erst nach der Bemusterung mit der Schlussbestätigung feststeht um 0,42% pro Monat bis inkl. des Monats in dem der neue Zulieferzeitpunkt liegt." Gekauft Jänner 21 Geliefert Februar 22 (verspätet durch die Firma) Festpreisgarantie (lt. Vertrag) 04/22) Verschuldet wurde von ihm nichts (wurde ihm auch nicht vorgeworfen) - wie geschrieben Ukraine & Corona. Was würdet ihr ihm empfehlen, den Rechtschutz kann er nicht beauftragen weil er keinen hat. Vertritt die Arbeiterkammer (Konsumentschutz) solche Angelenheiten? |
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Hallo Pixel, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Energiekostenzuschlag |
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Ich würd mal fragen wie sich die Firma im umgekehrten Fall verhalten hätte. Würden diese wirklich fallende Kosten an den Kunden weitergeben trotz Fixpreis? Wohl kaum, also warum solls nun so laufen. Ich würd die Rechnung schriftlich beeinspruchen mit den Verweis auf den Vertrag und nicht bezahlen. Aber unbedingt hinauszögern bis alle Arbeiten abgeschlossen sind. Sonst könnts mühsam werden. |
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Es fehlen noch die Sanitärobjekte und die Schlüsselübergabe - somit sollten Sie einziehen können. Notfalls müssen Sie die Toiletten etc selbst besorgen und montieren. Es wurde ihm auch bereits eine Frist gesetzt das "kulanterweiße reduzierte Angebot von 3500 Euro anzunehmen, das ist 2 Wochen lang gültig" - danach wieder 5000. Am meisten Sorgen bereitet ihn der Gang zu einen Anwalt, um sich beraten zu lassen, aber vor allem zu vertreten (Die Kosten etc.) ... ich konnte ihn hier leider auch nicht weiterhelfen - keine Erfahrung damit. |
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Wir haben auch einen Fixpreis bis Dezember 2022 - da werden wir noch nicht fertig sein. Dennoch erwarte ich mir, dass die bis dorthin erfüllten und bezahlten Gewerke laut Zahlungsschlüssel abgerechnet werden. Laut Arbeiterkammer wäre der Auftragnehmer sonst vertrachsbrüchig und schadenersatzpflichtig. Das wird hier wohl nicht anders sein? ÖNORM B2110 oder wie sie heißt regelt da ja nicht viel, aber der Bauvertrag. Es gilt das ABGB? Notfalls Konsumentenschutz aktivieren |
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2021 war Corona bereits hinlänglich bekannt (da hatten wir schon bald 1 Jahr "Übung") und einen Krieg im fernen Ausland als Force Majeur anzuführen ist glaube ich auch rechtlich heikel. Die Frage ist inwieweit man sich wegen 3500€ mit Rechtsstreitigkeiten aufhält, aber klar, es ist die klassische Einschüchterungstaktik... schon eine fiese Nummer. |
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Guten Morgen ;) Ein kleines Update: Thomas hat den Energiekostenzuschlag bezahlt.... Seine Rechtschutzversicherung übernimmt den Fall nicht zu 100%, da dies anscheinend rechtlich nicht ausjudiziert ist (wtf - wofür hab ichs..). Daraufhin hat er die Versicherung gleich gekündigt Es sollte auch jeden bewusst sein das wenn man die offene Summe zahlt, und nur den "Energiekostenzuschlag" offen lässt, die Baufirma klagen kann/wird und dann muss man sich bewusst sein das der Fall vor Gericht landet, und das Endergebnis aber für die komplette Branche gültig sein wird. Sprich es wird kein kurzes Verfahren, und so eindeutig ist die Sachlage auch nicht.. Fazit: Die Baufirma hat 3500€ mehr, sicher schön für die Statistik und ihr Ego, aber 3 Häuser nicht verkauft - wovon alle 3 darauf hingewiesen haben das man so nicht mit Kunden umzugehen hat. Ich habs auch meinen "bauwütigen Bekannten & Freunden" erzählt. Ich persönliche finde das wiedermal ein Wahnsinn was sich die Firmen hier leisten... zuerst groß mit Fixpreisen wedeln - und dann mit allen Mitteln die Garantie umgehen wollen.. Wiedermal 1 Beispiel mehr das Fixpreise keinen Wert haben. Hat man ja bereits überall gesehen,.. Strom, Internet, Gas, etc.. Liebe Grüße, und ich soll euch einen großen Dank ausrichten für eure Meinung! |
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Hallo Pixel, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Vielleicht sind da größere Firmen eben kulanter, die haben ja jahrzehntelang sich etabliert und sind keine Eintagsfliegen in der Branche. Bin gespannt, ob andere ebenfalls entsprechendes berichten. |
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Hallo Gemeinderat und co, also unser FTH FTH [Fertigteilhaus] Partner hat sich vor kurzem zwar nicht auf die Energiekosten bezogen sondern auf die Preissteigerungen allgemein und die in einem Schreiben auch recht nachdrücklich dargelegt. Preisgarantie läuft grundsätzlich bis Februar 2023, jedoch wurde hier mit OGH Urteilen bzgl. 1447 AGBG pipapo argumentiert, endend mit dem Verweis, dass keine Verpflichtung besteht, das BVH zu finanziell nicht tragbaren Kosten umzusetzen. Die Gesamterhöhung hält sich mit gut 5% in Grenzen, macht aber doch einiges aus. Was sind die Optionen? Stelltermin ist für Oktober geplant, da gibt's wenig Spielraum. Wollten das Geld auch im voraus, haben uns auf einen Zahlungsplan entsprechend der Tranchen geeinigt, also einen Großteil nach Fertigstellung, mit einer Anzahlung im Vorfeld. Unsere Devise war hierbei "Augen zu und durch", hoffe bei dir/euch gibt's keine gröberen Überraschungen, LgH |
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Dann sollte man den Firmen verbieten mit Fixpreisgarantie zu werben. |
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Genau. Wozu dann einen Wettbewerbsvorteil zulassen, der keiner ist? Und das Urteil müsste man prüfen. Betrifft dies nur ein bestimmtes Bauvorhaben und ist das rechtlich wirklich so anwendbar? Genau solche Anbieter würde ich erst recht stehen lassen, aber als Konsument ist man dann halt geneigt, es über sich ergehen zu lassen... |
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Lt Facebookgruppe eines ganz großen Herstellers läuft es da grad so.... Bodenplatte fertig. Auf einmal kommt ein Anruf oder Schreiben, dass die Kosten steigen und der Bauherr einen Teil übernehmen muss. Den Rest mache die Firma. Auch fein, damit man erst gar nicht mehr raus kann. |
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Puhhh... wir haben auch gerade ein Haus unterschrieben. Hoffentlich nicht bei einem der genannten Anbietern. Ich wüsste zu gern von wem die Rede ist. Gerne per PN. |
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Wenn ihr gerade unterschrieben habts dann sollte das wohl eingepreist sein, wahrscheinlich gibt's in der FTH FTH [Fertigteilhaus] Branche auch keine Fixpreise mehr ohne Verweis auf mögliche Preisänderungen gem. Baukostenindex. Wir haben den Vertrag bereits im August 2021 unterzeichnet |
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Gilt die Änderung eigentlich auch in die andere Richtung? Kann ich fallende Preise laut Baukostenindex geltend machen? 🧐 |
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Leider hab ich es nun schon von 3 "größeren Firmen" gehört das sie sich auf Force Majeure beziehen... Bitte pm mit der Firma. Momentan ist man bei den Firmen Bittsteller ... es kommen aber wieder andere Zeiten, ... |
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Schneller als so manchen Firmen lieb ist. Vor allem die neuen Kreditvergaberegeln werden viele treffen, und somit auch die Auftragslage der Baufirmen. Die die's überleben werden sich dann Kunden suchen müssen, nicht mehr umgekehrt.. |
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