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Ich weiß es nicht, aber für die die es wissen und antworten werden, solltest Du evtl. dazuschreiben ob dieses Bauwerk prinzipiell genehmigungsfähig o.ä. wäre. Denn z.B. in unseren Bebauungsbestimmungen wurde die Ausführung von Einfriedungen (Maximalhöhe etc.) sehr genau geregelt. |
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Ich weiß nur das Zäune ab 1.50m Bauanzeigepflichtig ist. |
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seit heuer hat sich hier etwas geändert. Wir (OÖ) wollten auch einen Zaun mit ca. 2 m errichten. Der Herr auf der Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass das vor 2022 noch ab 1,5 bauanzeigepflichtig war. Seit 2022 wurde dieser Wert auf 2m erhöht. Es kommt hier aber darauf an von welcher Seite man das betrachtet. In unserem Fall durfen wir die 2 m Höhe auf der Nachbarsseite nicht überschritten werden der vom Niveau her höher gelegen ist. Wir haben den Zaun daher ohne jegliche weitere Dokumentenübergabe errichten dürfen. Wie das in deinem Fall ist wenn die Errichtung bereits davor war - keine Ahnung. (alle Angaben ohne Gewähr) |
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Die Höhe ist nur ein Aspekt. Ob so ein Zaun zulässig ist, hängt auch davon ab, wie es in der jeweiligen Gemeinde geregelt ist und ob der Zaun an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt. Wie die Nachbarn das gemacht haben, darauf würde ich mich nicht verlassen. Möglicherweise stand deren Zaun, bevor irgendeine Regel eingeführt wurde, und sie haben deswegen Bestandschutz. Oder es ist schlichtweg unzulässig und hat bisher niemanden interessiert. |
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