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Überdimensionierung WR, zu blöd zum Suchen ...

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
15.7. - 20.10.2022
20 Antworten | 12 Autoren 20
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Wenn ich 25kW einspeisen darf und Module 24kWp O/W habe, darf ich dann einen 30kW WR WR [Wechselrichter] (z.B. Huawei SUN2000-30KTL) verbauen? In der TOR-Liste steht er.

Die max. Einspeiseleistung werde ich aus plausiblen Gründen nicht überschreiten, also eher ein bürokratisches Thema.

Die Wirkungsgrade habe ich mir angeschaut ein 20KTL und ein 30KTL schenken sich nichts (+-/0.5%) auch im Minimallastbetrieb (ca. 1kW).

Die 30er sind halt besser verfügbar und kosten so gut wie nix mehr, haben aber 3MPPs.

  •  massiv50er
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#1)
schlimmstenfalls eine Einspeisebegrenzung auf 25kw einstellen (wenn das bei Huawei geht)?

Soweit ich weiß interessiert es den Netzbetreiber nicht wirklich wieviel kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] installiert ist... Der WR WR [Wechselrichter] ist für sie interessant (letzter Punkt vor ihrem Netz)


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
15.7.2022  (#2)
Ja, nimm den 30er und dann musst halt auf die 25kw begrenzen.
Ich habe den 20er und muss auf 11kw begrenzen.
Das Teil ist super!

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#3)
Dass das grundsätzlich geht, ist mir klar, die Frage war eigentlich mehr darauf abgestellt, ob ich das auch darf, oder der Netzbetreiber sagt: "diese Einstellung kann man verändern und du darfst nicht mehr als 25kW können"

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  •  ds50
  •   Silber-Award
15.7.2022  (#4)
Das würde ich dann den Netzbetreiber fragen. Meiner erlaubt es (ist aber auch ein Kleiner, da kann man noch telefonieren).

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#5)
Also, dass kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Wechselrichter da eine Rolle spielt und nicht ausschließlich die Panelleistung. Wenn ich z.B. 17KWp ansuche, welche Wechselrichter gibt es mit 17KW? 
Ich suche um 18KWp an und habe 2 WR WR [Wechselrichter] mit je 15KW. Bin gespannt was da rauskommt.

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#6)

zitat..
ds50 schrieb: Das würde ich dann den Netzbetreiber fragen.

Ich dachte es ist vielleicht einer der anwesenden Solarteure so freundlich und erspart mir die Stunde an der hotline bei der NetzOÖ. Wobei ich vermute, dass das österreichweit ähnlich sein sollte, oder irre ich auch da?


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  •  ds50
  •   Silber-Award
15.7.2022  (#7)
Ich hab jetzt extra nachgeschaut. Bei meiner befristeten Netzzusage steht eindeutig "Die Einspeisung elektrischer Energie im Ausmaß von 16 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (...) ist grundsätzlich möglich."

Somit hab ich 22 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf dem Dach, einen 27 kW WR WR [Wechselrichter] (war grad frei), und dieser ist begrenzt auf 16 kW.

Dem EVU interessiert der WR WR [Wechselrichter], nicht das, was am Dach ist - so zumindest meine Denke.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#8)
da gibt es keine Pauschal gültige Antwort.
Das ist mit dem Netzbetreiber zu klären.

Einige machen es richtig, und gehen korrekt laut TOR Erzeuger vor.
Andere nehmen die WR WR [Wechselrichter]-Nennscheinleistung und sagen das ist die Anlagengröße...

nicht richtig... aber was soll ich sagen... der ist letztendlich der dir die Papiere ausfüllt. Und das gilt. Nicht was im Internet steht.

ABER:
Sollte es zu unstimmigkeiten kommen, kannst immer noch über die E-Control ein Schlichtungsverfahren einleiten. Dann gehts sicher zu deinen Gunsten aus, weil laut TOR gilt auch eine SW Abregelung, um die Anlagengröße zu definieren

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#9)
War eigentlich nicht zu blöd zum Suchen, sondern eigentlich zu blöd zum Lesen 😶

Das steht in meiner Netzzugangszusage:


2022/20220715381164.png

... programmiert scheint ok zu sein.

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  •  Solarbuddys
15.7.2022  (#10)

zitat..
taliesin schrieb:

Dass das grundsätzlich geht, ist mir klar, die Frage war eigentlich mehr darauf abgestellt, ob ich das auch darf, oder der Netzbetreiber sagt: "diese Einstellung kann man verändern und du darfst nicht mehr als 25kW können"

Kommt NUR auf den Netzbetreiber an ob er es zulaesst oder nicht  !


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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
15.7.2022  (#11)
Und wie is da jetzt die Erfahrung mit Netz Öberösterreich 😜?
Asking for a friend

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
15.7.2022  (#12)
@CytochromP450 
NetzOÖ lässt dich auch WR WR [Wechselrichter] drosseln

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
16.7.2022  (#13)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Kommt NUR auf den Netzbetreiber an ob er es zulaesst oder nicht !

Da ihr ja klar im NetzOÖ zu Hause seid, wäre eine konkretere Antwort sicher möglich gewesen 🙃

zitat..
Zwosti schrieb: NetzOÖ lässt dich auch WR WR [Wechselrichter] drosseln

Du weißt das aus Erfahrung?

Danke an alle für's Miträtseln, ich denke die Aussage in der Netzzugangszusage ist eh eindeutig.


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
16.7.2022  (#14)

zitat..
taliesin schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: Kommt NUR auf den Netzbetreiber an ob er es zulaesst oder nicht !
───────────────

Da ihr ja klar im NetzOÖ zu Hause seid, wäre eine konkretere Antwort sicher möglich gewesen 🙃

──────
Zwosti schrieb: NetzOÖ lässt dich auch WR WR [Wechselrichter] drosseln
───────────────

Du weißt das aus Erfahrung?

Danke an alle für's Miträtseln, ich denke die Aussage in der Netzzugangszusage ist eh eindeutig.

Ja, hab 22,5 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] an einem 20kw Huawei auf 11 kw Einspeisung gedrosselt.

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  •  Solarbuddys
16.7.2022  (#15)
EVN hat ubs zb vor ca 2 Wochen geschrieben dass wir gerne einen SE17K verbauen und aud 15kW drosseln duerfen aber TROTZDEM in die Leistungsmessung (ab 15kW) reinfallen weil dass Geraet physisch mehr als 15kW kann 

EAG / E-Control / Gesetze hin oder her  - viele Netzbetreiber, vielllle Süppchen 😢 Wuerd uns auch vieles einfacher machen 

300xSE17 pro Jahr und dann nur in der Software drosseln 😍😍 Die Lagerhaltung waer sooooo genial easy 

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  •  23dg
  •   Gold-Award
17.7.2022  (#16)
Welche Nachteile bzw. Kosten entstehen bei Leistungsmessung eigentlich?

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  •  ds50
  •   Silber-Award
17.7.2022  (#17)

zitat..
23dg schrieb: Welche Nachteile bzw. Kosten entstehen bei Leistungsmessung eigentlich?

 Das würde mich auch brennend interessieren. Denn wenn ich einen stärkeren Hausanschluss haben wollte müsste ich auch sowas machen.


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  •  gschnasl
17.7.2022  (#18)
Hier ist der Link zum Preisblatt der Netz NOE (muss händisch zusammengefügt werden):

https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/B410_Systemnutzungstarife-Strom_ab_2022-05-01.aspx

Bis 15KW zahlst du eine Pauschale von 36 EUR, darüber zahlst du pro kW Maximalwert im 15 Minuten Intervall 32,40 EUR. Dafür ist der Arbeitspreis pro kWh um 1 Cent geringer (alles Netto).

Wenn du z.B. einmal in der Nacht das E-Auto mit 11 kW auflädt, dann hast du in diesem Monat 11x32,4 Leistungspreis.

Bei meinen derzeitigen Haushalt ohne PV und ohne E-Auto habe ich laut Smartzähler 4 kW Maximalwert und 4000kWh Verbrauch pro Jahr.
Daher zahle ich ohne Leistungsmessung derzeit 36 EUR.
Mit Leistungsmessung würde ich 32,4x4 - 0.01x4000 = 89 EUR zahlen.
Wenn man höhere Leistungsspitzen hat, ist der Betrag entsprechend höher.

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  •  gamer1
19.10.2022  (#19)

zitat..
Pedaaa schrieb:

da gibt es keine Pauschal gültige Antwort.
Das ist mit dem Netzbetreiber zu klären.

Einige machen es richtig, und gehen korrekt laut TOR Erzeuger vor.
Andere nehmen die WR WR [Wechselrichter]-Nennscheinleistung und sagen das ist die Anlagengröße...

nicht richtig... aber was soll ich sagen... der ist letztendlich der dir die Papiere ausfüllt. Und das gilt. Nicht was im Internet steht.

ABER:
Sollte es zu unstimmigkeiten kommen, kannst immer noch über die E-Control ein Schlichtungsverfahren einleiten. Dann gehts sicher zu deinen Gunsten aus, weil laut TOR gilt auch eine SW Abregelung, um die Anlagengröße zu definieren

Hallo Pedaaa

ich habe leider aktuell genau das Problem, dass Netzt NÖ die Anlagengröße anhand des Wechselrichters festlegt und nicht anhand der Paneele bzw. anhand der Abregelung des WR WR [Wechselrichter] (was zu einer Leistungsmessung führen würde).
Konkret haben wir 14kW am Dach und einen 20kW Wechselrichter auf 15kW gedrosselt.

Deshalb wollte ich kurz fragen, wo genau in der TOR Richtlinie steht, dass eine Abregelung zum definieren der Anlagengröße genügt.
Danke für deine Hilfe


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  •  Fani
20.10.2022  (#20)

zitat..
gamer1 schrieb:

──────
Pedaaa schrieb:

da gibt es keine Pauschal gültige Antwort.
Das ist mit dem Netzbetreiber zu klären.

Einige machen es richtig, und gehen korrekt laut TOR Erzeuger vor.
Andere nehmen die WR WR [Wechselrichter]-Nennscheinleistung und sagen das ist die Anlagengröße...

nicht richtig... aber was soll ich sagen... der ist letztendlich der dir die Papiere ausfüllt. Und das gilt. Nicht was im Internet steht.

ABER:
Sollte es zu unstimmigkeiten kommen, kannst immer noch über die E-Control ein Schlichtungsverfahren einleiten. Dann gehts sicher zu deinen Gunsten aus, weil laut TOR gilt auch eine SW Abregelung, um die Anlagengröße zu definieren
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Hallo Pedaaa

ich habe leider aktuell genau das Problem, dass Netzt NÖ die Anlagengröße anhand des Wechselrichters festlegt und nicht anhand der Paneele bzw. anhand der Abregelung des WR WR [Wechselrichter] (was zu einer Leistungsmessung führen würde).
Konkret haben wir 14kW am Dach und einen 20kW Wechselrichter auf 15kW gedrosselt.

Deshalb wollte ich kurz fragen, wo genau in der TOR Richtlinie steht, dass eine Abregelung zum definieren der Anlagengröße genügt.
Danke für deine Hilfe

Kapitel 4.1

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