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soweit ich das verstanden habe zahlst eh unter 25kWp auch steuern - steuerfrei einspeisen darfst bis 12500kWh, darüber bist eh auch steuerpflichtig (achtung - gefährliches halbwissen) die 25kWp grenze stuft dich als gewerblicher betreiber ein - wie das steuerlich aussieht weiß ich nicht |
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Also ich hätte auch 28kWp geplant (wobei da max 20kW rauskommen würden) ich werde nur < 25kWp raufgeben, aber so vorbereiten das ich die restlichen jederzeit dazugeben kann. Wer weiss wie lange diese doofe Grenze so bleibt? |
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Ich denke nicht dass ich über die 12500 einspeisen werde. Ich habe ca 13000kwh verbrauch, Wärmepumpe, heizkörper,... Nach einer groben einschätzung werde ich ca. 8000 selbst verbrauchen und ca das selbe einspeisen können bei einer 25kwp Anlage. Ich habe immer noch nichts gefunden wieviel steuern man da ca. rechnen muss für zb. 1000kwh!? |
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Dass du bei 25kwp nur 16000kwh runter bekommst kann i mir fast net vorstellen, oder ich hab deine Aufstellung falsch verstanden. grobe Faustformel is ja immer 1000kwh/kwp im Jahr, waratn bei dir dann eben 25000kwh |
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glaub das wird ganz normal als Einkommen versteuert, kommt also dann drauf an wieviel du schon verdienst usw usf. und eben wie hoch der Einspeistarif dann ist, also je höher desto mehr stuern werden fällig |
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Im Worst-Case: 1000 kWh x Einspeisetarif x eigener Maximalsteuersatz Beispiel: 1000 kWh x 0,31 Cent/kWh x 48% = 148,8 EUR |
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Ganz so schlimm isses nicht, weil den Einnahmen ja auch Ausgaben gegenüberstehen (Abschreibung für die Anschaffung der PV-Anlage) und irgendwas bedrohliches wegen USt hat mein Steuerberater noch erwähnt, aber da bin ich ausgestiegen |
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Deshalb ja Worst-Case. 😉 |
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Ja, die 1000kwh/kwp sind gehen ja vom Optimalfall aus. Sicher nicht von Ost/West und dann noch Beschattung. Nach der Rechnung geh ich jetzt davon aus dass es besser ist ich bleibe bei knapp unter 25kwp. So viel mehr "gewinn" (Eigenverbrauch und Einspeisung) hab ich dann von den 4,6kwp mehr dann wahrscheinlich nicht dass sich das rechnen wird nach dem aktuellen Stand. Wenn die Anlagenteile über 25kwp nur zur Akkuladung genommen würde und nichts eingespeist wird davon, wird das dann anders gehandhabt oder zählt immer die komplette Anlage bei der 25kwp Grenze? |
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2 Personen können ja 2x12500kwh |
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wenn du due 4,6kwP an einen eigenen Wechselrichter hängen hast, der NICHT am AC Netz hängt - also zB eine Gartenhütte die autonom versorgt wird dann vemrute ich mal ja. |
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Die Modulspitzenleistung die einem Zählpunkt (= 1 Anlage) zugeordnet ist zählt. Ist diese >25kWp fällt der 12 MWh Freibetrag weg. |
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Die 12500 werden nicht mein Problem sein. Aber die 25kwp+ Wenn das auf meine Frau rennt die aktuell noch zuhause ist ohne Einkünfte, muss sie dann ja weniger zahlen als ich aber dafür Sozialversicherung,... Verstehe ich das richtig? |
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Hallo Benschy, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Geht aber auch nur wenn die Modulspitzenleistung 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet. Und auch nur einmal pro Anlage, d.h. nicht für beliebig viele weitere Zählpunkte/Anlage. Reine Inselanlagen ohne Verbindung zum Netz fallen nicht unter diese Regelung, was einen gewissen, jedoch illegalen, Weg aus dem Dilemma bietet. |
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35% Abschlag kommt mir aber trotzdem sehr viel vor. Aber gut, wennst eine Berechnung gemacht hast, wird schon passen. häng mich sonst mal an den Thread ran, weil ich unter 25kwp bin aber wohl mehr als 12,5mwh einspeisen werd. wie das dann laufen wird bleibt spannend 🧐 |
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Die Gewinnfreigrenze für die SV beträgt 2022 5.830,20 EUR. |
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Solange sie nichts verdient und mit der pv Einspeisung unter diesen Betrag bleibt fallen also keine sv Beträge an. Sonstige Steuern auch nicht oder schon? |
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Interessant wäre jetzt wirklich bald mal, wie die Regelung für Anlagen <=25kWp aussieht, bei Überschreitung der 12.500 kWh. Wenn das ernst gemeint ist mit den 12.500 pro Person, dann braucht man nur immer 2 Besitzer angeben, und die 25.000kWh x 0,31€ = €7.750,- pro Jahr huschen komplett steuerfrei ins Haushaltsbudget. Außer der Einspeisepreis steigt noch mehr, dann werdns auch gleich mal über € 10.000,- ... Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das der Gesetzgeber so im Sinn hat. Und so lange man keine eindeutige Gesetzgebung hat, kann man's auch nicht entscheiden, welche Größr am meisten Sinn macht. |
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ist doch eh klar. 12500kWh sind frei, ab da an wirds steuerpflichtig. Ob Steuer zu zahlen ist oder nicht, kommt dann z.B. auf Einnahmen/Ausgaben Rechnung an. Also große Anlagen rechnen ab 1kWh. Kleine beginnen ab 12501kWh zu rechnen. ich kann dir genau sagen, was der eigentlich im Sinn hatte... nämlich weniger Verwaltungsaufwand. Weil eben jetzt unzählige kleine PV Anlagen hinzukommen die plötzlich steuerpflichtig werden. Da will sich keiner den Aufwand antun. Bzw. gäbe es die Ressourcen dafür garnicht. Bei Anlagen über 25kWp gibts aber ziemlich sicher was zu holen. Das lohnt auch, und die Einnahmen will man sich dann doch nicht entgehen lassen. Und die Anzahl solcher Anlagen ist noch dazu geringer... Also... bei solchen Anlagen haltens schon ab der 1. kWh die Hände auf. Da kannst gleich voll zahlen. da gehts nicht drum, irgendeine Energiewende oder Unabhängigkeit zu fördern. Sonst wär das nicht auf kleine Anlagen begrenzt. Ziel ist Aufwandsminimierung, aber trotzdem bei lukrativen Anlagen mitzuschneiden. Einfache, klassische "Rationalisierung" aus meiner Sicht. Nicht weil weil da irgendein Umweltgedanke im Hintergrund stand |
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Das Ziel von Steuern ist es, öffentliches Gut zu finanzieren. Unter anderem wird dadurch tatsächlich auch, ja, die EAG-Förderung als Teil der Energiewende mitfinanziert. Warum das durch eine neue (unsinnige, ich denke da sind wir uns einig) Grenze zusätzlich zur bestehenden Freigrenze realisiert wurde haben wir bereits an anderer Stelle diskutiert. @Pedaaa stell dir einfach vor die PV-Anlage auf einem Schulgebäude deiner Wahl wird durch deine Steuerzahlungen mitfinanziert, vielleicht fällt es dann leichter. 😉 |
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nö, meinen Grant über die 25kWp Grenze bekommt ihr nicht weg. 😉 Der bleibt bis die Grenze fällt 😅 |
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