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Was willst damit erreichen? Steht in deinem Vertrag drin das sich dein Strompreis nur rein an den vom Verbund per Wasser erzeugen Gestehungskosten orientiert? 😉 |
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Spar dir das Geld fuer einen geschaeftstuechtigen Anwalt, das hat der VKI schon übernommen https://verbraucherrecht.at/klage-gegen-verbund-wegen-wertsicherungsklausel-fuer-strompreise/65337 |
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https://www.krone.at/3131134 Schau ma ob alle was bekommen |
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Naja zumindest für die Zeit bis alle zum neuen tollen "Treue-Tarif" gewechselt haben 😅 |
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Habe nicht gewechselt,nach 3 Mails und jetzt sogar einen netten Brief bekommen Da warte ich noch ab. |
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ich frag mich ja, warum da alle auf den verbund hinhauen - die EVN hats nicht anders gemacht. wir zahlen seit 13 jahren ökostrom und da interessiert es auch niemanden. 2 |
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Habe selber vom EVN Call-Center auf die Frage ob der Preis 72 ct/kWh stimmt die Antwort bekommen "Ja der stimmt und wenn es mir nicht passt kann ich ja wechseln" Im Bekanntenkreis hat jemand wegen eine sehr hohen Gas Nachzahlung im Call-Center angerufen und die Antwort war "Sie können ja mit ihrer Bank wegen einen Kredit sprechen" Wenn wenigstens die Verbundkunden jetzt etwas bekommen ist das schon mal ein richtiges Zeichen um zu zeigen dass man nicht alles so einfach machen kann. Denke aber das die Unternehmen daraus auch gelernt haben und ihre AGBs so anpassen dass man das nächste Mal leer ausgehen wird. |
Da gebe ich dir vollkommen recht, verstehe das auch nicht warum immer nur der Verbund an den Pranger gestellt wird, obwohl dieser im gegensatz zur EVN nie 72 ct/kWh für Strom verlangt hat. Fakt ist auf jedenfall dass die Energielieferanten die Situation scharmlos ausgenützt haben und das ohne Rücksicht auf Verluste. ||
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Den Stromversorger von jedem einzelnen Bundesland zu verklagen ist ziemlich aufwendig. Denke die machens einmal mit Verbund und die anderen (kleineren) werden dann wohl auch den Fehler eingestehen und sich die Gerichtskosten sparen wollen. |
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Hinhaun? Naja wenn mein Strom zu 100% aus Wasserkraft aus Ö und nicht aus UA oder so kommt, dann ist eine solche Preiserhöhung einfach nicht zu akzeptieren 1 |
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Als kunde hat man die AGBs unterschrieben bei vertragszeichnung warum hat sich da niemand aufgeregt was in den AGBs steht? im nachhinein zu sagen "ich hab ja nicht gewusst was ich unterschreibe" ist aus meiner sicht sehr fragwürdig und nicht zu akzeptieren! da müsste man alle kunden die klagen für unmündig erklären und einen erwachsenenvertreter bestellen... ps:bin auch beim verbund aber habe keine sekunde über eine klage nachgedacht und tue das auch jetzt nicht |
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Selbst wenn man die Klausel liest, versteht und akzeptiert, diese aber rechtswidrig ist, dann ist sie ungültig. Auch bin ich der Meinung, dass wer mit 100% Wasserkraft wirbt, keine Tarife abhängig vom Börsenpreis machen dürfte. Mischpreis für den Teil, der über die Börse abgedeckt wird, klar, aber keine Gewinnmaximierung bei essentieller Infrastruktur auf Kosten der Bevölkerung. PS: bin nicht beim Verbund und hatte bis 31.07.23 einen 8c Tarif bei der Kelag, und bin dann vor der Erhöhung umgestiegen. Die AK klagt auch die Kelag, wegen ihrer Erhöhungen seit 01.08.23, und das ist gut so. 1 |
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Sehe ich ganz genauso ! Erhöhungen bei bestehenden Verträgen sind rechtlich nur möglich wenn der Betreiber auch nachweisen kann, daß er tatsächlich gestiegene Kosten hat, dh die Erhöhungen müssen verhältnismäßig sein. Deshalb wählen ja viele Anbieter auch lieber den Weg die Verträge zu kündigen und den Kunden neue, teurere Verträge anzubieten. Es haben übrigens nicht alle Betreiber so agiert ! Die Ökostrom hat zb immer nur verhältnismäßig agiert und wurde im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern bisher auch nicht geklagt. Wir haben übrigens noch einen Alpenstrom-Vertrag mit 6 cent/kWH, das war ein Anbieter mit eigenen Wasserkraftwerken der Anfang 22 von der Ökostrom gekauft wurde. Der Vertrag wurde bisher nicht angerührt, besteht nachwievor. |
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Hallo uzi10, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Verbund Sammelklage |
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Ansichtssache... Wir PV-Besitzer haben uns im letzten Quartal 2022 auch über 51 Cent Einspeistarif gefreut. Werden wir jetzt auch geklagt, weil der Preis unverhältnismässig war? Immerhin haben die Sonnenstrahlen letztes Jahr genau so viel gekostet wie heuer oder wie 2021 - also zumindest bei mir 😜 1 |
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wir warten einfach ab - sind seit 2009 verbund kunde und dass dieses urteil für alle schlagend wird ist auch klar bis 1.5.22 hatten wir 9,66 cent die KwH !!! auf 15cent (also den ganzen winter 2022/23) ab 1.3.2023 von 15cent auf rd 35cent erhöht, die aber im juli wieder zurückgenommen wurden auf jetzt 23,64 cent da hab ich bei anderen energieanbietern ganz andere preise gesehn und für neukunden sowieso und die sehr hohen einspeisevergütungen der ÖMAG müssen die energieversorger österreichs kaufen/bezahlen!! |
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Es sagt keiner was wenn sie tatsächlich gestiegene Kosten geltend machen. Das ist auch gesetzlich gedeckt. Nur ein Anbieter der große Teile seines Stroms selber produziert und dann als Begründung der Preiserhöhung den gestiegenen ÖSPI angibt, tut das ja nicht. Der will einfach nur den Gewinn erhöhen, quasi. |
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Hinkt a bissl, oder machst du den Preis, für den du einspeist? |
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Nein, aber die berechnungsformel der oemag kann beeinsprucht weden (weil die darf ja nicht anhand der börse gehen --> sonne kostet immer gleich viel) daher ein sehr guter vergleich wer bringt die Sammelklage gegen die oemag ein dass nachträglich die pv erträge auf ~10cent/kwh gekürzt werden müssen weil davor unverhältnismäßig hoch?? freiwillige vor... |
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Achso? Wie viel denn? (Nichts nämlich 😉) In Wirklichkeit schaut´s so aus: Ich habe privat investiert und verkaufe nun an einen Händler (z.B. Ömag) der sich an den aktuellen Marktwert + Aufschlag richtet. Nach deiner Theorie dürfte nämlich auch keiner was fürs Brennholz zahlen (bis auf die Lohnkosten), das Holz ist ja nämlich auch gratis gewachsen 😉 (Wäre beim Erdöl eig. das gleiche^^) |
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Zwischen der Ömag und einem Energieversorger besteht aber schon noch ein größerer Unterschied.... |
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Beide haben eine formel hinterlegt die auf einem index basiert (eex vs ÖSPI) für beide hat die preisänderung nichts mit den jeweiligen gestehungskosten zu tun |
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Und trotzdem ist das eine ein gewinnorientiertes Unternehmen und das andere ein Unternehmen zur Abwicklung von Förderungen und der geförderten Einspeisevergütung. |
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