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Hallo zusammen, hat wer von euch Erfahrung als Eigeninstallateur beim der Linz Netz? Beste Grüße |
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Hallo zusammen, hat sich in der letzten Zeit noch wer die PV selber montiert und in Betrieb genommen? Wie ist es euch gegangen? Raum OÖ lg |
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Hallo, gibt es Eigeninstallateur bzw. Abnahme auch bei Wien Energie? Danke und lg. |
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Kann nur ein eli einreichen und abnehmen. Macht auch sonst keinen sinn. Kannst ja a net des Pickerl fürs Auto selber schreiben und picken |
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Ein wenig widersprechen darf ich da. Grundsätzlich sollte jeder, der etwas kann, das auch tun dürfen. Wenn es Anforderungen gibt, z.B. durch den Netzbetreiber, dann soll der das natürlich abnehmen (und diese Leistung auch verrechnen). Dass das nur ein konzessionierter Elektriker darf, sehe ich nicht so. Dass ich (obwohl vom Fach) das nicht gewerblich machen darf, ist wieder eine andere Baustelle. Das Pickerl für's Auto ist genau so eine Anforderung. Ich darf mein Auto selber so reparieren, dass es durch die Prüfung fürs 'Pickerl' kommt, aber das muss halt einen normierten Prüfvorgang haben, der durch konzessionierte Prüfer erledigt werden muss. Beim Netzzugang wäre so eine Normierung (österreichweit) auch nicht schlecht, dann könnte z.B. jeder geschulte Elektriker diese Netzfreigabe erledigen. Bei mir bestand diese Freigabe durch den Netztechniker der NetzOÖ aus: 'Einfach einschalten, das passt so'. Gesehen hat er die Installation maximal aus 5m Entfernung. |
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Wenn du einen konz. Eli hast, der dir vertraut, vor allem weil du selber Eli bist, dann wirds auch kein Problem sein..aber wenn ich Sachen wie in den Photovoltaik FB Seiten, Discord channels Foren sehe, dann ist.da oft Gefahr im Verzug. Ja bei Wr Netze gehts net anders. Das muss der Eli über die Plattform einreichen, samt einen Schema und auch fertigmelden. Das es is Ö. X unterschiedliche Zugänge gibt, ist wieder ein andres Thema. Nur Eigenabnahme versteh ich nicht. Abnehmen mit Prüfbefund kanns nur der konzessionierte |
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Im Gebiet der Netz OÖ ist es definitiv möglich bei Nachweis das man eine Elektrofachkraft lt. Elektrotechnikgesetz ist (Ausbildungsnachweis notwendig), einen Zugang im Meldewesen zu bekommen und entsprechend Verteiler-Netzanschluss oder PV-Installation selbst zu beantragen und fertigmelden/abnehmen. Natürlich nur für Eigeninstallation lt. Elektrotechnikgesetz, kein Gewerbe. Das man das notwendige fachliche Wissen mitbringen muss versteht sich von selbst. |
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Eigene Anlagen Abnehmen und Prüfen ohne Gewerbe kann jeder mit Befähigungsnachweis im Sinne des Gesetzes sofern der VNB mitspielt. Im Osten ist das offenbar ein größeres Problem als im Westen und Süden. Nur für die EAG-Investitionsförderung braucht es einen Stempel eines konzessionierten Elektrikers. Dass kann auch der Stempel des eigenen Arbeitgebers mit Elektrotechnikgwerbe sein. Den allerdings bitte nur mit dessen Einverständnis verwenden. Was die Leute pfuschen steht auf einem anderen Blatt ... |
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Dann sind wir uns eh einig Bei den Investitionsförderungen finde ich es genauso ätzend, dass das nur über einen Betrieb funktioniert. Ich habe meinen Pelletsofen (samt neuer Hydraulik) selbst installiert und konnte die Förderung nur bekommen, weil sich dann doch noch der Hersteller des Ofens, der auch Installateursbetrieb ist, dazu durchgerungen hat die Papiere zu unterschreiben. 2 Installateure haben die Anlage inzwischen gesehen und meinten nur 'wer hat den das gebaut?', aber nicht weil es schlecht gewesen wäre (gibt hier eh einen thread dazu ...) Pfusch gilt es zu unterbinden... aber dass jede Förderung im Bereich der Sanierung auch gleichzeitig eine Wirtschaftsförderung sein muss, sehe ich nicht. |
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Mein VNB spielt zum Glück mit. Wäre aber auch angefressen, wenn das Gesetz die Option Eigenerstellung zulässt, der Netzbetreiber sich aber mit Verweis auf seine eigenen Regeln querstellt. Und ja, die Gewährung von Fördergeldern zwingend von einem Stempel eines konzessionierten Elektrikers abhängig zu machen, dient sicher allen möglichen Zielen, aber nicht primär der Umsetzung der Energiewende. |
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Ja drum lass ich Elektriker usw das schon selber installieren aber anhängen und prüfen tus ich. Ist ja nicht jeder ein befähigter Eli, kennt sich aus mit Normen und hat alle notwendigen Messgeräte zum Prüfen und Befund schreiben. Und die Wr Netze sind da besonders streng. Vor allem mit das was sie alles vor haben an Reglementierungen in nächster Zeit. Sie verweisen mal drauf, das jeder die Tor kennen muss |
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Davon gehe ich aus, wenn ich einen Elektriker beauftrage und bezahle, dass er die relevanten Normen und technischen Richtlinien kennt. Sonst könnte ich es erst wieder selbst machen ;) Die Bilder und Berichte von Installationen die angeblich einen Elektriker gesehen haben zeigen in diesem Bereich aber oft nocht so einiges an Entwicklungspotential. 1 |
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Das stimmt schon. Aber man sieht zb im Bgld Evilonverrohrungen. Wo anders wieder andere Fails usw usw. Also graue Schafe ohne Ende. Die Tor kenn ich auch nicht auswendig, aber ich weiss wo ich sie nachlesen kann. Und ausserdem habt ihr alle eine Steuerleitung für die WR WR [Wechselrichter] vom Zähler aus? Wiener Netze Netztechnik meinte, das steht seit 2016 in der Tor und ist zu machen, sonst drehens in ein paar Jahren die Anlagen ab, die nix haben(oder Funklösung) sobald die nächste SM Generation draussn is. |
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Mein WR WR [Wechselrichter] (Huawei) hat 4 Eingänge, da lassen sich über 'dry contact scheduling' voreingestellte Leistungen abrufen, ich hab mal ein CAT6 vom Verteiler dorthin gezogen, aber nicht weil ich wusste, dass der Netzbetreiber das vielleicht gerne hätte. Ouch und schon wieder off-topic. |
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Da sind wir genau beim Thema "kenne die TOR". Die fernwirktechnische Schnittstelle ist dann auszufuehren, wenn sie jetzt im Netzzugangsvertrag drinnen steht. Wenn nicht, drehens dir auch keine Anlage ab, also bitte keine Panik verbreiten. 1 |
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WrNetze sind besonders mühsam. Hab den Antrag zuerst selbst gestellt und wurde Monate lang ignoriert. Hab dann letztlich klein beigeben und einen Eli beauftragt, der die von mir vorbereiteten Daten samt Stromlaufplan 1:1 über das Marktpartnerportal eingereicht hat. Unterschied: 300 Kröten für Eli (da ist dann aber auch die Abnahme dabei) |
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Haben gerade das gleiche Problem. Wir haben unsere Anlage selbst montiert und installiert, da wir einen Elektriker in der Familie haben. Jetzt suchen wir jemanden, der uns die Anlage abnimmt. @prei* wie ist das bei dir dann gegangen? |
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Ich habe das Projekt letztlich vergeben. |
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Geht zu einen Eli und der soll euch das anmelden und abnehmen |
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Werden wir versuchen. Danke! |
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Hallo zusammen, das ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Kurze Sidenote: Eigentlich wollte ich nur ein Balkonkraftwerke ausprobieren, aber mein Arbeitskollege wies mich darauf hin, dass ich aufgrund meiner technischen Ausbildung legal eine größere Anlage selbst installieren darf. Ich muss es lediglich beim Netzbetreiber melden, um einen Zählerpunkt für das Einspeisen und möglicherweise auch eine Förderung zu erhalten. Deshalb habe ich den Antrag für das Online-Zugangs-Portal als Eigeninstallateur gemäß § 12 ETG 1992 bei der NetzOÖ gestellt (13.06.2023, ca. 07:30 Uhr). Als Befähigungsnachweis habe ich mein Reife- und Diplomprüfungszeugnis von der Mechatronik HTL hochgeladen. Leider erhielt ich bereits nach knapp drei Stunden eine Absage, dass meine Ausbildung nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. 1. Lob für das schnelle Feedback! 2. Unverständnis, da ich den Lehrplan für Elektrotechnik im RIS mit meinem damaligen Lehrplan verglichen habe und feststellen musste, dass sie nahezu identisch sind. Zudem haben wir im Rahmen unserer Werkstätten-Ausbildung auch den Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften absolviert, der ebenfalls gefordert wird. Selbst Maschinenbauer haben eine solide Grundausbildung in Elektrotechnik, während ihnen eventuell eher Kenntnisse in Elektronik und Programmierung fehlen. Gemäß § 12 ETG 1992 heißt es: '(2) Die nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln ist nur solchen Personen gestattet, welche die hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder die Arbeit wenigstens unter der Aufsicht solcher Personen durchführen. (3) Diese Kenntnisse und Fähigkeiten (Abs. 2) sind insbesondere bei jenen Personen anzunehmen, bei denen die Voraussetzungen für die Erlangung der Befugnis zur Installation der betreffenden elektrischen Anlagen beziehungsweise der elektrischen Betriebsmittel gegeben sind.' Ist das eine Standard-Abweisung, bei der es nur darauf ankommt, dass das Wort 'Elektrotechnik' offiziell draufsteht, weil sogar eine Fachschule oder Lehre ausreichen würde, ohne jetzt abwertend zu klingen? Oder versuchen die es einen nicht einfach zu machen..? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Idee, wie ich diese bürokratische Hürde am besten bewältigen könnte? Nächste Überlegung wäre, die beiden Lehrpläne zuzusenden, um ihnen zu beweisen, dass man sehr wohl auch Elektro bzw. Anlagentechnisch die "hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten" besitzt. Bzw. unter Aufsicht, dann schaut mir halt mein ElektrikerFreund (weil ja Lehre reicht) über die Schultern, hätte ich kein Problem damit, darf auch ruhig was dafür bekommen, aber das würde immer noch der § 12 der Eigeninstallation sein, welche mir die NetzOÖ verwehrt. Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge! |
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