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Wechselrichter für Erweiterung überdimensionieren

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
20.10. - 21.10.2022
32 Antworten | 8 Autoren 32
32
Ich baue gerade eine 6kWp Anlage (erweitere gleich nach Fertigstellung auf 12kWp).
Dafür habe ich einen Fronius Gen24 10.
Jetzt habe ich noch Platz für leicht verlegbare 9 Module "gefunden" - ich würde hier 3,3kWp raufbringen. Für 2 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] habe ich an anderer Stelle noch Platz - ist aber sehr kompliziert.
Kann ich jetzt die 3,3kWp vorerst einfach mit einem zB Fronius Symo 5 betreiben und irgendwann die 2kWp dazustöpseln oder habe ich hier Probleme zu erwarten?

  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#1)
Das Problem ist, dass du für eine Erhöhung der Engpassleistung (=bei PV kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der Module) ein erneutes OK deines EVUs brauchst. Es gibt glaub ich eine Toleranz von 15% der beantragten Leistung. Nagel mich nicht fest, glaube das gelesen zu haben.

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  •  Fani
20.10.2022  (#2)

zitat..
americium schrieb:

Das Problem ist, dass du für eine Erhöhung der Engpassleistung (=bei PV kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der Module) ein erneutes OK deines EVUs brauchst. Es gibt glaub ich eine Toleranz von 15% der beantragten Leistung. Nagel mich nicht fest, glaube das gelesen zu haben.

Ist das wirklich so?

Die Gleichsetzung der Engpassleistung mit den kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ist ja nur dem Gesetzgeber passiert, die Techniker der EVU arbeiten doch (meist) weiterhin mit der netzwirksamen Bemessungsleistung und das ist der Wechselrichter (plus Regeltechnik).  

Zumindest so mein bisheriger Kenntnisstand, dem EVU ist es egal wenn ich den PV Generator erweitere, nur wenn sich an den WR WR [Wechselrichter] was ändert. Aber vielleicht ist das mal wieder uninformierter Quargel von mir? 🤡

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  •  cutcher
20.10.2022  (#3)
Bei mir hab ich die limitierung beim netzgugang sowohl beim wechselrichter als auch den modulen (kwp)... also beides

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
20.10.2022  (#4)
Habe gerade diese Woche mit Linz Netz gesprochen. Wollte die theoretische Möglichkeit besprechen, am selben WR WR [Wechselrichter] noch das eine oder andere Modul dranzuhängen. Die Daten der letzten beiden Jahre haben gezeigt haben, dass hier noch was ginge.

Info: Auch die wesentliche Änderung der Generatorleistung am selben WR WR [Wechselrichter] ist eine Erweiterung, die beantragt werden muss.

Im Hintergrund modellieren sie nämlich auch die Menge, die übers Netz gehen soll, nicht nur die Leistungsspitze. Es wird ja dann unweigerlich mehr (=breiter) eingespeist. So zumindest die Auskunft.

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  •  Fani
20.10.2022  (#5)
Ok, also dürfte es auch in diesem Bereich mal wieder lokale und regionale Spezialitäten geben.

Es wäre sonst auch zu einfach.

Jetzt müssten man halt wissen bei welchem Netzbetreiber @heislplaner ist um eine bessere Antwort zu geben :)

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
20.10.2022  (#6)

zitat..
cutcher schrieb:

Bei mir hab ich die limitierung beim netzgugang sowohl beim wechselrichter als auch den modulen (kwp)... also beides

zweiteres dürfte nur mitangeführt worden sein.

Sprich: wenn Kunde auf 4kW begrenzt wird, dann wird das OK von NB mit 4kWp als auch 10kWp bekommen, solange die Engpassleistung mit 4kW begrenzt ist.


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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#7)
@Fani:
Ich war auch immer der Meinung es kann dem EVU egal sein solang der WR WR [Wechselrichter] der limintierende Faktor ist.

Bei mir steht aber in der Netzzusage auch, dass wenn die Modulspitzenleistung geändert wird eine erneute Netzrückwirkungsbeurteilung erforderlich ist.

Als Grund würde mir einfallen, dass dadurch natürlich auch Rückschlüsse (Berechnungen) geführt werden können wie stark ich das Netz auch zu Zeiten belaste wo ich nicht die Maximallast ausreize. Natürlich erhöhen zusätzliche 5kWp um 17:00 die Netzbelastung zu den bestehenden 5kWp (auch wenn der WR WR [Wechselrichter] mit 10kWp Engpassleistung gleich bleibt). 

EDIT: Nicht festnageln, ich schau heut nochmal auf meine Netzzusage von 2019. Hatte die in der Früh eh schon in der Hand :D

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
20.10.2022  (#8)
Netzbetreiber ist Linz Netz.
Mir ist schon klar, dass ich dies dem Betreiber melden muss. Hab die 10kWp (Wechselrichter) genehmigt und könnte wie gesagt einmal leicht (würde ich bald machen) und einmal kompliziert erweitern (würde ich später machen).
Jetzt stellt sich die Frage ob ich mir gleich die 5kW Generatorleistung beim Betreiber sichern soll und eben eine Zeit lang nur mit geringerer Modulleistung fahre.
Ist das ein Problem? Konkret meine ich die Hardware und nicht den Betreiber

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  •  Fani
20.10.2022  (#9)

zitat..
americium schrieb:

@Fani:
Ich war auch immer der Meinung es kann dem EVU egal sein solang der WR WR [Wechselrichter] der limintierende Faktor ist.

Bei mir steht aber in der Netzzusage auch, dass wenn die Modulspitzenleistung geändert wird eine erneute Netzrückwirkungsbeurteilung erforderlich ist.

Als Grund würde mir einfallen, dass dadurch natürlich auch Rückschlüsse (Berechnungen) geführt werden können wie stark ich das Netz auch zu Zeiten belaste wo ich nicht die Maximallast ausreize. Natürlich erhöhen zusätzliche 5kWp um 17:00 die Netzbelastung zu den bestehenden 5kWp (auch wenn der WR WR [Wechselrichter] mit 10kWp Engpassleistung gleich bleibt).

Das ist im Ansatz auch nachvollziehbar, aber dann müsste der Netzbetreiber auch Ausrichtung und Neigung berücksichtigen. 10kWp Ost/West haben einen anderen Produktiosnverlauf als 10kWp Süd.

Die 15% stammen aus den TOR, dort steht:
Wesentliche Änderungen können z.B. sein:
- Erhöhung der Maximalkapazität Pmax einer Stromerzeugungseinheit um mehr als 15 %,
wobei der Netzbenutzer einen abweichenden Wert akzeptiert, sofern der relevante Netzbetreiber dies nachvollziehbar und schlüssig begründet;

Nun was ist jetzt Pmax? Auch dazu finden wir was in den TOR:

Basis für die an eine Stromerzeugungsanlage gestellten Anforderungen im Rahmen dieses Teils
der TOR ist u.a. ihre Maximalkapazität Pmax am Netzanschlusspunkt. Diese wird zwischen dem relevanten Netzbetreiber und dem Netzbenutzer vereinbart und entspricht im Normalfall der NettoEngpassleistung oder der Bemessungsleistung (Nennleistung)7 der Stromerzeugungsanlage.
Mehrere verteilte Stromerzeugungseinheiten eines Netzbenutzers, die über einen gemeinsamen
Netzanschlusspunkt an das Netz angeschlossen werden, gelten als eine Stromerzeugungsanlage.
Bei einer Kombination von einer oder mehreren Stromerzeugungseinheiten bzw. elektrischen
Energiespeichern und entsprechender Regelungstechnik ist diese immer in ihrer Gesamtwirkung
zu betrachten: Die Maximalkapazität entspricht der maximalen Bemessungsleistung der Gesamtanordnung, wie sie gemäß dem vom Netzbenutzer vorgesehenen Betriebskonzept der Anlage des Netzbenutzers am Netzanschlusspunkt wirksam werden kann (netzwirksame Bemessungsleistung).

So richtig schlauer sind wir jetzt immer noch nicht, was ist die Engpassleistung bzw Bemessungsleistung. Da hilft uns jetzt ein Blick in die Begriffsbestimmungen:


2022/202210203848.png

Ich würde daher sagen, wenn WR WR [Wechselrichter] das schwächste Betriebsmittel ist, so stellt dieser Pmax dar. Wenn ich PV Generator erweitere, verändere ich Pmax nicht.

I know, Praxis vs TOR, aber man darf ja auch mal was dagegen sagen und manchmal hilft es auch (siehe Wien Energie).


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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#10)
Wie gesagt, ich denke das ist ganz normal über das Meldewesen zu beantragen ... wennst Pech hast bekommst es nicht mehr.

https://meldewesen.linznetz.at/meldewesen/

Linz Netz ist für mich gleichzusetzen der Netz OÖ emoji

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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#11)
So, bevor wir spekulieren, ich frag da jetzt mal an (Netz OÖ).


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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#12)
@Fani:
Aber eh interessante Fragestellung weil:
Ich habe einen genehmigten 6kW Wechselrichter mit 7,5kWp Module am Dach.
Ich habe einen genehmigten 3kW Wechselrichter für die Batterien. Dieser Wechselrichter wurde ebenfalls zur Engpassleistung gezählt, d.h. meine Engpassleistung beträgt 9kW.

Darf ich jetzt also praktisch ohne großem tam tam über diesen Wechselrichter 3kW einspeisen wenn ich HINTER diesen (genehmigten) Wechselrichter einen zusätzlichen hänge? emoji

Der limitierende Faktor ist der genehmigte..

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  •  Fani
20.10.2022  (#13)

zitat..
americium schrieb:

@Fani:
Aber eh interessante Fragestellung weil:
Ich habe einen genehmigten 6kW Wechselrichter mit 7,5kWp Module am Dach.
Ich habe einen genehmigten 3kW Wechselrichter für die Batterien. Dieser Wechselrichter wurde ebenfalls zur Engpassleistung gezählt, d.h. meine Engpassleistung beträgt 9kW.

Darf ich jetzt also praktisch ohne großem tam tam über diesen Wechselrichter 3kW einspeisen wenn ich HINTER diesen (genehmigten) Wechselrichter einen zusätzlichen hänge?

Der limitierende Faktor ist der genehmigte..

Hier der ganze Absatz, vielleicht findest du da deinen Fall wieder?


2022/20221020571876.png

Es ist auch keine taxative Aufzählung, steht "z.B." dort.

Allgemein gilt:


2022/2022102075814.png

Und da drehen wir uns jetzt irgendwie im Kreis. Weil eine Erweiterung des PV Generators wieder den Netzbetrieb beeinflussen kann (was ist maßgeblich?). Aber wenn ich im Netzanschlussvertrag keine kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vereinbart habe, wie bei mir der Fall (es ist ein und Klausel).

Also es lässt dann doch einen gewissen Spielraum zu, wäre ja sonst zu einfach...


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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#14)
Mein Fall ist da nicht dabei, meiner Meinung nach. Auch ändere ich keine elektrischen Eigenschaften. 

Netz <===> (Genehmigter Victron MP2) <=====> (Victron RS450/100) <=== 4,5kWp Module

Der genehmigte Multiplus 2 hält alle Regeln, Gesetze und Normen ein.
De RS450/100 zB.: lädt meine Batterien und schickt den Überschuss über den MP2 ins Netz....

Engpassleistung genehmigt und wird eingehalten.

Problem fürs EVU nun: Es kommen plötzlich 3kWp mehr daher mit dem sie nicht rechnen, weil meine Erzeugungsanlage ja offiziell nur 7,5kWp hat.

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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#15)
Hier die (wenig überraschende) Antwort der Netz OÖ als Zitat, die Diskussion ist eröffnet.

"Sämtliche Änderungen der Anlage müssen gemeldet werden (Egal ob Änderung der Modulleistung oder das Nachrüsten eines Speichers)  
Wir würden Sie daher höflichst bitten, sich mit einem Elektrotechniker in Verbindung zu setzen.
Wir benötigen einen Erweiterungsantrag im Meldewesen um die Daten im System zu aktualisieren. (Die Daten werden vom Meldewesen aus, direkt in unser System eingespielt.)
"

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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#16)
Hier wären wir beim nächsten Punkt: Speicher nachrüsten. Wenn ich einen Sungrow kaufe und in 2 Jahren den Speicher dazu sehe ich es als absolut unnötig hier den Speicher nachzumelden und wieder Gebühren zu zahlen.

Ja, sie können mit dem Speicher wieder "rechnen" weil wir dann ja vermutulich ab Sonnenuntergang bis Uhrzeit X 10kWh weniger brauchen werden....

Es ist zum speim ...

EDIT:
Hier ist die Gesamtmodulleistung zur Engpassleistung mutiert


2022/20221020184028.jpg

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  •  Fani
20.10.2022  (#17)

zitat..
americium schrieb:

Hier wären wir beim nächsten Punkt: Speicher nachrüsten. Wenn ich einen Sungrow kaufe und in 2 Jahren den Speicher dazu sehe ich es als absolut unnötig hier den Speicher nachzumelden und wieder Gebühren zu zahlen.

Ja, sie können mit dem Speicher wieder "rechnen" weil wir dann ja vermutulich ab Sonnenuntergang bis Uhrzeit X 10kWh weniger brauchen werden....

Es ist zum speim ...

EDIT:
Hier ist die Gesamtmodulleistung zur Engpassleistung mutiert

Aus meiner Sicht könnte man die Nachrüstung eines Speichers als Erweiterung sehen, da eine neue Stromerzeugunseinheit dazu kommt.

Der Sungrow als Hybrid WR WR [Wechselrichter] ist ohne Speicher als PV Wechselrichter gemeldet (die hybride Funktion als Batteriewechselrichter kann nicht genutzt werden). Mit dem Speicher kommt zur Stromerzeugungseinheit PV Wechselrichter die Einheit Batteriewechselrichter hinzu. Diese Einheiten laufen als Teile deiner Stromerzeugungsanlage für die du obige technische Daten vereinbart hast.


2022/20221020202610.png


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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#18)
Eine Stromerzeugungseinheit ist der WR WR [Wechselrichter], der Speicher erzeugt keinen Strom den er ohne WR WR [Wechselrichter] ins Netz speisen kann... aber von mir aus lässt man die Nachrüstung eines Speichers (solange ein Hybrid WR WR [Wechselrichter] verbaut und genehmigt ist) als "formlose Meldung" durchgehen, damit das EVU weiß, dass dort X kWh rumliegen ... aber extra als Meldung übers Meldewesen, wo wieder nur der Elektrotechniker sowie das EVU verdient finde ich übertrieben...

Aber wir sind hier jetzt OT OT [Off Topic] geworden: Es geht um die Erweiterung von Modulen bei bestehender und unveränderter WR WR [Wechselrichter] Engpassleistung. AUch hier würde ich sagen können "es kommt eine Stromerzeugungseinheit" hinzu... 

Hilft eh nix, zumindest bei Netz OÖ ist es so.
Die Bürokratie und damit verbundenen unnötigen Kosten nehmen einem einfach die Lust an der Energigewende teilzuhaben....man könnte es einfacher gestalten mit selben Mehrwert für EVU und Kunde.


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  •  Fani
20.10.2022  (#19)

zitat..
americium schrieb:

Eine Stromerzeugungseinheit ist der WR WR [Wechselrichter], der Speicher erzeugt keinen Strom den er ohne WR WR [Wechselrichter] ins Netz speisen kann... aber von mir aus lässt man die Nachrüstung eines Speichers (solange ein Hybrid WR WR [Wechselrichter] verbaut und genehmigt ist) als "formlose Meldung" durchgehen, damit das EVU weiß, dass dort X kWh rumliegen ... aber extra als Meldung übers Meldewesen, wo wieder nur der Elektrotechniker sowie das EVU verdient finde ich übertrieben...

Aber wir sind hier jetzt OT OT [Off Topic] geworden: Es geht um die Erweiterung von Modulen bei bestehender und unveränderter WR WR [Wechselrichter] Engpassleistung. AUch hier würde ich sagen können "es kommt eine Stromerzeugungseinheit" hinzu... 

Hilft eh nix, zumindest bei Netz OÖ ist es so.

Die Bürokratie und damit verbundenen unnötigen Kosten nehmen einem einfach die Lust an der Energigewende teilzuhaben....man könnte es einfacher gestalten mit selben Mehrwert für EVU und Kunde.

Wie du oben an der Abbildung erkennen kannst ist die Stromerzeugungseinheit die DC Quelle (PV Generator oder Speicher) und der Wechselrichter.

Richtig, wenn du PV Module dazu gibst, veränderst du die Stromerzeugunsanlage, die Änderung muss jedoch wesentlich sein und da scheidet sich zumindest die gelebte Praxis der EVUs was nun wesentlich ist.

Einige sagen, JA (kWp ist auch Teil des Netzzugangsvertrages), ander Nein oder es ist ihnen egal (Netzzugangsvertrag stellt nur auf kVA ab).

Ich weiss unbefriedigend.....

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Vorsicht, diese Nachricht kann uninformierten Quargel und FUD vom allwissend auftretenden Forumsexperten enthalten. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Tante Google, die YT Universität oder Ihren Elektriker.

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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2022  (#20)
Geil, quasi den eigenen Disclaimer jetzt :D

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  •  Fani
20.10.2022  (#21)

zitat..
americium schrieb:

Geil, quasi den eigenen Disclaimer jetzt :D

Naja weiss eh "ist der Ruf erst ruiniert ....." :P


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