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Ömag Förderung – Welche Rechnungen werden akzeptiert

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  •  hanness
  •   Bronze-Award
22.10.2022 - 15.12.2024
18 Antworten | 12 Autoren 18
18
Ich starte jetzt mit der Umsetzung einer 18kWp PV Anlage. Das ganze wird mit einem Solateur umgesetzt. Die größten Brocken beim Material (Module, Speicher,…) kommt vom Solateur. Bei der Arbeit mache ich mir das meiste selber.
Ein paar Sachen beim Material möchte ich mir allerdings selber woanders besorgen. Zum einen aus Verfügbarkeitsgründen beim Solateur, zum anderen auch aus Einsparungspotential. Für den Solateur ist das natürlich besprochen.
1. Frage:
Es ist ja kein Problem, wenn man dann bei der Endabrechnung bei der Ömag mehrere Rechnungen, also nicht nur vom eigentlichen Solateur, einreicht?  z.B. von einem Online Shop, wo man etwas bestellt hat.
2. Frage:
Ich habe die Möglichkeit über meinen Arbeitgeber bei einem Großhändler einzukaufen. Die Bezahlung erfolgt dann aber bei Abholung direkt von mir mit Bankomatkarte (Barfaktura). Die Rechnung ist ausgestellt auf meiner Firma mit dem Zusatz „Bestellung durch Mitarbeiter von Fa. XYZ Gmbh - Hr. Max Mustermann). Würde auch so eine Rechnung bei der Endabrechnung akzeptiert werden?
Das wäre speziell für die Unterkonstruktion und Kabel relevant.
3. Frage:
Oder ist es eigentlich eh egal, wenn nur die Hauptrechnung vom Solateur eingereicht wird. Man bekommt ja ohnehin nur die PV-kWp und die Speicher-kW gefördert. Es wird ja nicht weniger, wenn einzelne Komponenten nicht bei der Abrechnung eingereicht werden. Oder gibt es da etwas zu beachten?

Danke

  •  rumpelstilzchen
22.10.2022  (#1)
hallo,

hab inzwischen meine dritte "Föderabrechnung" über Ömag mit der ich kämpfe!

zu 1: kein Problem hab bisher immer im Internet von unterschiedlichen zum Bestpreis gekauft und solange es eine ordentliche Rechnung gibt kein Problem!

zu 2: wenn die Rechnung auf deinen Namen und deine Adresse entsprechend den bei der Ömag hinterlegten Daten lautet - kein Problem

zu 3: habe den Unterbau (eigentlich fast das teuerste mit dreifacher Schletter-Auflattung und 83 Haken bei 18 Modulen) bei meiner ersten Seite auch privta von willhaben gekauft um ein Schnäpchen - hatte natürlich keine Rechnung für den Untbau - hat aber die Ömag nicht gestört.  Und wie du schreibst zu bekommst pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] eine bestimmte Summe, max. aber 30% - musst also nur schauen, dass du so viele Rechnungen hast um diesen Punkt zu erreichen!

LG aus Tirol

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Hallo hanness,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Ömag Förderung – Welche Rechnungen werden akzeptiert

  •  ck
22.10.2022  (#2)

zitat..
rumpelstilzchen schrieb:

......

zu 2: wenn die Rechnung auf deinen Namen und deine Adresse entsprechend den bei der Ömag hinterlegten Daten lautet - kein Problem

.......

Genau hier sehe ich ein Problem, die Rechnung lautet nicht auf seinen Namen.


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  •  rumpelstilzchen
22.10.2022  (#3)
...ja, hab ich überlesen - wer liest ist eindeutig im Vorteil!

Wobei geschrieben hab ich's ja, wenn die Rechnung auf seinen Namen lautet - kein Problem!

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  •  effUser
22.10.2022  (#4)
Danke für die Einträge, hilft auch mir weiter!

Wie schnell nach Ticketziehung+Vervollständigen des Antrags (innerhalb 1 Woche nach Ticketziehung) bekommt man eigentlich Bescheid ob man Förderzusage hat oder nicht?

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  •  hanness
  •   Bronze-Award
22.10.2022  (#5)

zitat..
ck schrieb: Genau hier sehe ich ein Problem, die Rechnung lautet nicht auf seinen Namen.

Ja genau, hab ich mir schon gedacht.
Dann rechne ich mir mal aus wieviel % das wären. Aber auch ohne diese Rechnungen vom Großhändler macht die Fördersumme sicher weniger als 30% der Kosten aus.

Aber Eigenleistung ist schon OK, oder? Also wenn die IBN und der Anschluss AC-seitig von Firmen gemacht wird und der große Rest (Montage Module, DC-seitig,...) nicht verrechnet wird.


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  •  uzi10
  •   Gold-Award
22.10.2022  (#6)
Muss bei allen mit Montage drauf stehen oder können auch die Module und UK in Eigenleistung montiert werden?

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  •  hanness
  •   Bronze-Award
23.10.2022  (#7)

zitat..
rumpelstilzchen schrieb: Und wie du schreibst zu bekommst pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] eine bestimmte Summe, max. aber 30% - musst also nur schauen, dass du so viele Rechnungen hast um diesen Punkt zu erreichen!

Ich finde irgendwie diese Regelung der max. 30% Förderquote nirgends. Könnte mir jemand einen Link nennen?


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
23.10.2022  (#8)
EAG §56 (7) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011619

"Die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt sich für Photovoltaikanlagen der Kategorien B, C und D aus dem angegebenen Förderbedarf pro kWpeak und für Stromspeicher und Photovoltaikanlagen der Kategorie A aus dem durch Verordnung festgelegten fixen Fördersatz und ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) begrenzt."

Eigenleistung ist so wie du es beschreibst OK, aber kann natürlich nicht verrechnet werden. Es zählen nur die Rechnungen von Dritten die auf den Anlagenbetreiber lauten. Die Rechnung des Elektrikers muss eine Leistungsbeschreibung umfassen, das sind im Optimalfall ein paar Stunden für "Montage AC-seitig, Prüfung nach ÖVE soundso und soundso, Abnahme und Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber".

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
23.10.2022  (#9)
steht in mehreren Dokumenten drin.
Aber z.B. hier unter Kostenkriterium
bei "Ermittlung der Förderungshöhe"

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
23.10.2022  (#10)

zitat..
uzi10 schrieb: Module und UK in Eigenleistung montiert werden?

Das ist kein Problem. Du brauchst am Ende nur einen konzessionierten Betrieb für IBN und Prüfbefund, der diese Leistung auch so fakturiert.


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  •  hanness
  •   Bronze-Award
23.10.2022  (#11)

zitat..
wiwi schrieb: "Die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt sich für Photovoltaikanlagen der Kategorien B, C und D aus dem angegebenen Förderbedarf pro kWpeak und für Stromspeicher und Photovoltaikanlagen der Kategorie A aus dem durch Verordnung festgelegten fixen Fördersatz und ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) begrenzt."

Super, ihr seid die Besten !!

Aber zwei Punkte sind mir noch unklar:
1) Werden hier Netto- oder Bruttokosten herangezogen?
2) Wird die Förderquote für PV und Speicher getrennt voneinander berechnet oder werden die Kosten und die Förderung zusammengerechnet?

Danke Hannes


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  •  MSC1
  •   Bronze-Award
23.10.2022  (#12)

zitat..
rabaum schrieb: Das ist kein Problem. Du brauchst am Ende nur einen konzessionierten Betrieb für IBN und Prüfbefund, der diese Leistung auch so fakturiert.

Mhm spannend - dachte immer die Montage muss auch dabei sein, damit die Rechnung akzeptiert wird.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
23.10.2022  (#13)
So hieß es mal:

Nicht förderfähig sind ... reine Material-Rechnungen ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Fachfirma.

Montage kann jetzt viel umfassen. Es steht nirgends, dass man zB die Module nicht selbst montieren darf.

Wurde 2020 bei mir anstandslos anerkannt. 

1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
23.10.2022  (#14)
Das war auch früher bei KLIEN viel strenger, da musste auch die Montage angeführt sein. Bei der Ömag ging das schon immer ohne expliziten Montagepunkt, solange irgendwo eine Rechnung vom Elektriker dabei war.

1
  •  sepp80
3.9.2024  (#15)
hallo

habe eine kurze Frage für die Endabrechnung
wenn ich vom Elektriker/Firma nur eine Rechnung für PV inkl. Speicher habe ist das ausreichend? oder muss die Arbeit/Aufwand für PV und Speicher seperat auf der Rechnung (Rechnungsposition) angeführt sein?  
Beim Online Antrag muss ich ja für Speicher und PV die Sachen eigens hochladen...

lg

1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
3.9.2024  (#16)

zitat..
sepp80 schrieb:

hallo

habe eine kurze Frage für die Endabrechnung
wenn ich vom Elektriker/Firma nur eine Rechnung für PV inkl. Speicher habe ist das ausreichend? oder muss die Arbeit/Aufwand für PV und Speicher seperat auf der Rechnung (Rechnungsposition) angeführt sein?  
Beim Online Antrag muss ich ja für Speicher und PV die Sachen eigens hochladen...

lg

Um keine Unschönen Förderabsagen zu erhalten (man weiß ja nie) sollte zumindest dabeistehen "inklusive Montage" wann die Montagetätigekit schon nicht etxra ausgewiesen ist.


1
  •  sepp80
3.9.2024  (#17)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────..
sepp80 schrieb:

hallo

habe eine kurze Frage für die Endabrechnung
wenn ich vom Elektriker/Firma nur eine Rechnung für PV inkl. Speicher habe ist das ausreichend? oder muss die Arbeit/Aufwand für PV und Speicher seperat auf der Rechnung (Rechnungsposition) angeführt sein?  
Beim Online Antrag muss ich ja für Speicher und PV die Sachen eigens hochladen...

lg
───────────────

Um keine Unschönen Förderabsagen zu erhalten (man weiß ja nie) sollte zumindest dabeistehen "inklusive Montage" wann die Montagetätigekit schon nicht etxra ausgewiesen ist.

Auf der Rechnung steht pauschale für Montage der PV Anlage mit Montagematerial inkl Protokolle 

Wechselrichter und Speicher wurden über eine andere Firma gekauft...
Könnte es daher ein Problem darstellen, das der Wortlaut PV-Anlage lautet?

Lg


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  •  rudi2
15.12.2024  (#18)
Sry ich muss den Beitrag auch nochmals aus der Versenkung holen emoji

zitat..

Super, ihr seid die Besten !!

Aber zwei Punkte sind mir noch unklar:
1) Werden hier Netto- oder Bruttokosten herangezogen?

Danke Hannes

Hannes hatte damals gefragt welche Kosten herangezogen werden. Kennt wer die Antwort, eventuell aus Erfahrung?
Speziell wegen Eruierung der förderfähigen Kosten. Ist hier die MwSt auf den Rechnungen mit inbegriffen, oder muss ich vom Netto-Wert ausgehen. Ich bin privat bzw nicht Vorsteuer abzugsberechtigt. 
Konkret, bei einer 20kwp Anlage müssten ca 16600€ an Rechnungen zusammen kommen, um die 30% zu schaffen bzw die volle Förderung zu bekommen. Zählt hier die Summe inkl MwSt oder nur netto? 

Verwirrend ist, in der Erfassungsmaske der Ömag muss ich Netto und Brutto eingeben. Ich finde keine klare Aussage diesbezüglich. Einzig zwei Hinweise im Gesetzestext welche auf netto verweisen würden:


Nicht förderfähig sind jedenfalls:
.... 4. Steuern, Verwaltungsabgaben, Gerichts- und Notariatsgebühren;

 
Die Investitionszuschüsse dürfen maximal 65% der förderfähigen Kosten (netto) für kleine 
Unternehmen, 55% für mittlere Unternehmen und 45% für große Unternehmen betragen. Hinsichtlich der 

Gilt das Netto für Jedermann oder nur für Vorsteuerabzugsberechtigte?


LG
 


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