|
|
||
hallo, hab inzwischen meine dritte "Föderabrechnung" über Ömag mit der ich kämpfe! zu 1: kein Problem hab bisher immer im Internet von unterschiedlichen zum Bestpreis gekauft und solange es eine ordentliche Rechnung gibt kein Problem! zu 2: wenn die Rechnung auf deinen Namen und deine Adresse entsprechend den bei der Ömag hinterlegten Daten lautet - kein Problem zu 3: habe den Unterbau (eigentlich fast das teuerste mit dreifacher Schletter-Auflattung und 83 Haken bei 18 Modulen) bei meiner ersten Seite auch privta von willhaben gekauft um ein Schnäpchen - hatte natürlich keine Rechnung für den Untbau - hat aber die Ömag nicht gestört. Und wie du schreibst zu bekommst pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] eine bestimmte Summe, max. aber 30% - musst also nur schauen, dass du so viele Rechnungen hast um diesen Punkt zu erreichen! LG aus Tirol |
||
|
||
Hallo hanness, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Ömag Förderung – Welche Rechnungen werden akzeptiert |
||
|
||
Genau hier sehe ich ein Problem, die Rechnung lautet nicht auf seinen Namen. |
||
|
||
...ja, hab ich überlesen - wer liest ist eindeutig im Vorteil! Wobei geschrieben hab ich's ja, wenn die Rechnung auf seinen Namen lautet - kein Problem! |
||
|
||
|
||
Danke für die Einträge, hilft auch mir weiter! Wie schnell nach Ticketziehung+Vervollständigen des Antrags (innerhalb 1 Woche nach Ticketziehung) bekommt man eigentlich Bescheid ob man Förderzusage hat oder nicht? |
||
|
||
Ja genau, hab ich mir schon gedacht. Dann rechne ich mir mal aus wieviel % das wären. Aber auch ohne diese Rechnungen vom Großhändler macht die Fördersumme sicher weniger als 30% der Kosten aus. Aber Eigenleistung ist schon OK, oder? Also wenn die IBN und der Anschluss AC-seitig von Firmen gemacht wird und der große Rest (Montage Module, DC-seitig,...) nicht verrechnet wird. |
||
|
||
Muss bei allen mit Montage drauf stehen oder können auch die Module und UK in Eigenleistung montiert werden? |
||
|
||
Ich finde irgendwie diese Regelung der max. 30% Förderquote nirgends. Könnte mir jemand einen Link nennen? |
||
|
||
EAG §56 (7) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011619 "Die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt sich für Photovoltaikanlagen der Kategorien B, C und D aus dem angegebenen Förderbedarf pro kWpeak und für Stromspeicher und Photovoltaikanlagen der Kategorie A aus dem durch Verordnung festgelegten fixen Fördersatz und ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) begrenzt." Eigenleistung ist so wie du es beschreibst OK, aber kann natürlich nicht verrechnet werden. Es zählen nur die Rechnungen von Dritten die auf den Anlagenbetreiber lauten. Die Rechnung des Elektrikers muss eine Leistungsbeschreibung umfassen, das sind im Optimalfall ein paar Stunden für "Montage AC-seitig, Prüfung nach ÖVE soundso und soundso, Abnahme und Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber". |
||
|
||
steht in mehreren Dokumenten drin. Aber z.B. hier unter Kostenkriterium bei "Ermittlung der Förderungshöhe" https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/ |
||
|
||
Das ist kein Problem. Du brauchst am Ende nur einen konzessionierten Betrieb für IBN und Prüfbefund, der diese Leistung auch so fakturiert. |
||
|
||
Super, ihr seid die Besten !! Aber zwei Punkte sind mir noch unklar: 1) Werden hier Netto- oder Bruttokosten herangezogen? 2) Wird die Förderquote für PV und Speicher getrennt voneinander berechnet oder werden die Kosten und die Förderung zusammengerechnet? Danke Hannes |
||
|
||
Mhm spannend - dachte immer die Montage muss auch dabei sein, damit die Rechnung akzeptiert wird. |
||
|
||
So hieß es mal: Nicht förderfähig sind ... reine Material-Rechnungen ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Fachfirma. Montage kann jetzt viel umfassen. Es steht nirgends, dass man zB die Module nicht selbst montieren darf. Wurde 2020 bei mir anstandslos anerkannt. |
||
|
||
Das war auch früher bei KLIEN viel strenger, da musste auch die Montage angeführt sein. Bei der Ömag ging das schon immer ohne expliziten Montagepunkt, solange irgendwo eine Rechnung vom Elektriker dabei war. |
||
|
||
hallo habe eine kurze Frage für die Endabrechnung wenn ich vom Elektriker/Firma nur eine Rechnung für PV inkl. Speicher habe ist das ausreichend? oder muss die Arbeit/Aufwand für PV und Speicher seperat auf der Rechnung (Rechnungsposition) angeführt sein? Beim Online Antrag muss ich ja für Speicher und PV die Sachen eigens hochladen... lg |
||
|
||
Um keine Unschönen Förderabsagen zu erhalten (man weiß ja nie) sollte zumindest dabeistehen "inklusive Montage" wann die Montagetätigekit schon nicht etxra ausgewiesen ist. |
||
|
||
Auf der Rechnung steht pauschale für Montage der PV Anlage mit Montagematerial inkl Protokolle Wechselrichter und Speicher wurden über eine andere Firma gekauft... Könnte es daher ein Problem darstellen, das der Wortlaut PV-Anlage lautet? Lg |
||
|
||
Sry ich muss den Beitrag auch nochmals aus der Versenkung holen Hannes hatte damals gefragt welche Kosten herangezogen werden. Kennt wer die Antwort, eventuell aus Erfahrung? Speziell wegen Eruierung der förderfähigen Kosten. Ist hier die MwSt auf den Rechnungen mit inbegriffen, oder muss ich vom Netto-Wert ausgehen. Ich bin privat bzw nicht Vorsteuer abzugsberechtigt. Konkret, bei einer 20kwp Anlage müssten ca 16600€ an Rechnungen zusammen kommen, um die 30% zu schaffen bzw die volle Förderung zu bekommen. Zählt hier die Summe inkl MwSt oder nur netto? Verwirrend ist, in der Erfassungsmaske der Ömag muss ich Netto und Brutto eingeben. Ich finde keine klare Aussage diesbezüglich. Einzig zwei Hinweise im Gesetzestext welche auf netto verweisen würden: Nicht förderfähig sind jedenfalls: Die Investitionszuschüsse dürfen maximal 65% der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Gilt das Netto für Jedermann oder nur für Vorsteuerabzugsberechtigte? LG |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]