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Die Wohnungseingangstür gehört zum allgemeinen Teil des Gebäudes, weshalb erforderliche Reparaturen auch von der Eigentürmergemeinschaft bezahlt werden müssen. |
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@hausbau2011 gibt's da eine gesetzliche Grundlage? Im WEG hab ich das nicht wirklich rauslesen können - sprich wenn meine Eingangstür nicht mehr funktioniert/schlecht schließt wäre das dann auch ein Fall für die Hausverwaltung? Können die da einfach so eine Reperatur ohne dass die Eigentümergemeinschaft vorher informiert wurde beauftragen? Danke |
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Ich bin kein Rechtsanwalt so dass ich leider nicht mit dem genauen Gesetzestext dienen kann. Aber ich weiß aus meiner Berufserfahrung, dass eine Wohnungseingangstüre zum allgemeinen Teil eines Gebäudes gehört und damit bei erforderlichen Reparaturen die Eigentümergemeinschaft aufkommen muss. Na ja, ich denke gerade dafür ist ja die Hausverwaltung da. Stell Dir vor die Hausverwaltung müsste vor jeder erforderlichen Reparatur alle Wohnungseigentümer fragen. Informiert wurdest Du ja offensichtlich sowieso. Und stell Dir weiter vor wieviele Wohnungseigentümer die eigentlich erforderlich Reparatur in Frage stellen würden 😉. |
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Schnelle Recherche https://www.hawlisch.at/aktuelles/instandhaltung-von-fenstern-und-wohnungseingangstueren |
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Danke das hab ich schon gefunden gehabt - allerdings auch ohne Verweis auf einen Paragraphen im WEG Ja und klar ist für sowas die Hausverwaltung da... Aber 3,5k ist nicht mehr wenig darum hab ich gefragt - danke jedenfalls Mal ich schau mir den Vertrag genau an, was der alles regelt |
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Seit ihr euch da sicher? Gilt das nicht nur für die Außenhaut, also Fenster und Türen die nicht innerhalb sind. So kenne ich das jedenfalls bzw. wurde mir das mal von einer Hausverwaltung mitgeteilt. D.h. eine Wohnungstür zu einem Gang wäre damit NICHT abgedeckt. Eine Haustür zur Straße jedoch schon. |
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Ich hab mir ein paar Erläuterungen durchgelesen, leider fiel nirgends der Punkt "Wohnungseingangstür" als allgemeiner Teil. Nur Balkontür, Fenster, Fassade. So ganz klar dürfte es doch nicht sein. |
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https://gdw.at/index.php/aktuell/144-wer-zahlt Genauso hat es mir ein Jurist meiner Firma vor ein paar Jahren einmal erklärt. |
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Es hat bissel was damit zu tun, was "untrennbar" mit dem Objekt verbunden ist. Bin da selber gebranntes Kind: Wegen Hochwassers waren Wohnungen im EG "verwüstet", Schaden (am Estrich/Bodenbelag) zahlt die Eigentümergemeinschaft (weil denen auch der Estrich (zum Teil "gehört") |
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In der Regel werden die Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, das allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehört, aus einem so genannten Reparatur- oder Instandhaltungsfonds bezahlt. Jeder Wohnungseigentümer zahlt regelmäßig in diesen Fonds ein, und dieses Geld wird für notwendige Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten verwendet. Dies ist eine gängige Praxis in Eigentumswohnungen, um das Gemeinschaftseigentum in gutem Zustand zu halten. Auf den großen Portalen wie https://rentola.at/ finden Sie auch Informationen über die verschiedenen Nuancen von Mietwohnungen, und in der Regel gibt es dort schriftliche Empfehlungen. Wenn die Eingangstür einer Eigentumswohnung zum Gemeinschaftseigentum gehört und sich in einem baufälligen Zustand befindet, kann die Wohnungseigentumsverwaltung beschließen, Reparaturen aus dem Instandhaltungsfonds zu finanzieren, wenn dies mit dem Gesetz und der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist. |
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