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Hi, ich würde da nicht viele Gedanken dran verschwenden, hier nur mal einige kurze Antworten: ad 1) Liquiditätssteuerung von Banken ist sehr komplex und kann in diesem Forum denke ich nicht sinnvoll behandelt werden. Einen Weg wie es alle machen gibt es nicht. Je nachdem wie viel Kundeneinlagen (Sparbücher,etc) bzw. Anleihen vergeben haben können sie zusätzlich Swaps abschließen um auf irgendeine Entwicklung zu spekulieren... ad 2) In der jüngeren Geschichte gab es den Verkauf der ING. Hier sind die Kredite auf die bank99 übertragen worden und laufen so weiter wie vereinbart. (Rechtsnachfolger) Bei einer Kärntner Bank die nicht so sorgfältig agierte und abgewickelt wurde,, wurden die Kredite, wo eine Rückführung realistisch war in eine "goodbank" abgespalten. Die nennt sich aktuell Anadi. Beides sind aus meiner Sicht die geringsten Sorgen einer Bankkundin zur Zeit. viel mehr beunruhigen Zinsanstiege und gestiegene Lebens und Immobilienkosten.... |
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Je nachdem, ob die Bank ein diesbezügliches Zinsänderungsrisiko "nehmen" möchte (muss) oder nicht, wird sie dieses auf der Aktivseite der Bilanz (= Kreditseite) absichern oder offen lassen. Die Absicherung selbst funktioniert über SWAP-Vereinbarungen und wird i.d.R. nicht für jede einzelne Finanzierung gesondert abgeschlossen (wäre zu teuer) sondern für "Blöcke" (je nachdem auch welches Laufzeitenband für die konkrete Bank interessant ist). Wie oben erwähnt wird die Absicherung tendenziell nicht für jeden einzelnen Kredit oder Kreditlinie vorgenommen. Hedging erfolgt zumeist "OTC" ("over the counter" bzw. zu deutsch: außerbörslich) mit SWAP-Partnern. Diese sind i.d.R. andere Banken oder Pensionskassen oder Mitarbeitervorsorgekassen oder Investmentfonds, etc., etc... Zwischen den Instituten fungiert eine Clearingstelle (z.B. Clearstream), die überwacht, dass die Vertragspartner wechselseitig ihren Verpflichtungen nachkommen. Beim SWAP erfolgt kein Austausch der Nominale, sondern lediglich der Zinsflüsse (fix gegen variabel bzw. variabel gegen fix). Die SWAPs unterliegen täglich (sekündlich) einer Marktbewertung und können daher (in einem liquiden Markt, wie es der Zinsmarkt aktuell auch ist) laufend gehandelt werden. Die Handhabung des Zinsänderungsrisikos erfolgt sowohl auf der Aktiv-(= Kredit-)seite als auch auf der Passiv-(=Einlagen- bzw. Refinanzierungs-)seite. Die Zinssicherung zielt daher auf das Managen der entsprechenden Änderungsrisiken auf beiden Seiten der Bilanz ab. Marktzinsänderungen haben somit auch unmittelbare Auswirkung auf beiden Seiten. Steigende Zinsen auf der zinsungesicherten Kreditseite haben dabei negative Auswirkungen, dafür jedoch positive Einflüsse auf der zinsungesicherten Einlagenseite bzw. vice versa bei sinkendem Marktzinsniveau. Je nach Bilanzstruktur wird dann eben die Zinssicherungsstruktur laufend erarbeitet. Organisatorisch werden die Zinsänderungsrisiken im Asset-Liability-Management "ALM" (bzw. auf deutsch: Bilanzstrukturmanagement) behandelt. Das bankinterne "ALM-Komitee" findet sich in regelmäßigen Abständen ein, um die Bilanzstruktur und die Zins- und Liquiditätsänderungsrisiken zu erfassen und daraus die entsprechende Schlüsse abzuleiten. Eine Bankinsolvenz führt dazu, dass sich die Eigentümerstruktur ändert (entweder durch Komplettübernahme oder z.B. durch Staatsbeteiligung (im Falle einer heimisch systemrelevanten Bank)). In der Vergangenheit gab es diesbezüglich gerade auch in Österreich diesbezügliche Fälle (HYPO Alpe Adria, Commerzialbank, BAWAG, ÖVAG, Länderbank, etc.). In diesen Fällen existiert die Kreditvereinbarung unverändert weiter - lediglich der Gläubiger ändert sich. Das betrifft beispielsweise auch jene Transaktionen, bei denen der Gläubigerwechsel einfach auch nur durch den Verkauf eines Geschäftsfeldes erfolgt (z.B. ING - bank99). In beiden Fällen greift zum Schutz des Verbrauchers der §21 des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes, in dem es heißt: "Werden die Ansprüche des Kreditgebers aus einem Kreditvertrag abgetreten oder der Kreditvertrag selbst zulässigerweise auf einen Dritten übertragen, so ist der Verbraucher darüber zu unterrichten, es sei denn, der ursprüngliche Kreditgeber tritt mit dem Einverständnis des Zessionars oder des Vertragsübernehmers dem Verbraucher gegenüber nach wie vor als Kreditgeber auf. Von § 1396 ABGB kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers durch Vereinbarung abgewichen werden." Der Verkauf (von Teilen) eines Kreditportfolios kann jederzeit erfolgen (z.B. BAWAG 2013, Bank Austria 2014). Der potentielle Käufer rechnet sich im Vorfeld natürlich aus, ob das Investment für ihn wirtschaftlich Sinn macht oder nicht. Auch hier: der Blick ist nie auf einen privaten Einzelkredit gerichtet, sondern auf ein Portfolio, das hinsichtlich Zins- und Kreditrisiko bewertet wird. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Da kann man fast nix mehr hinzufügen, außer zur Motivation warum ein Kreditportfolio mit ungünstigen Eigenschaften (niedrige Zinsen und/oder notleidende Kredite) einen Käufer findet: schlicht weil solche Pakete, ähnlich einer Anleihe, zum aktuellen Wert gehandelt werden. D.h. die Käuferin zahlt dann entsprechend weniger dafür, im Fall der Insolvenz bei der Verwertung der Konkursmasse. Das ultimative Risiko also zunächst die Eigentümer der insolventen Bank und in der Folge die Gläubiger (Ausnahme Spareinlagen wenn die Einlagensicherung greift) der Bank und nicht die Schuldner. Der Handel solcher Kreditpakete (und deren mangelnde Werthaltigkeit) war übrigens ein Auslöser der Finanzkrise, entsprechend wurde bei der Regulation in jüngerer Vergangenheit verschärft. |
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Danke LiConsult!!! Professioneller gehts wohl nicht! |
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Hedging kommt aus dem Wertpapierbereich. Banken bedienen sich bei Fixzinskrediten dem ZINSSWAP und schlagen auf den jeweiligen SWAP-Satz ihre Marge auf. Ein Zinsswap ist also ein Zinsderivat, bei dem zwei Vertragsparteien vereinbaren, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennwerte auszutauschen. Die Zinszahlungen werden meist so festgesetzt, dass eine Partei einen bei Vertragsabschluss fixierten Festzinssatz zahlt, die andere Partei hingegen einen variablen Zinssatz. Die sich ständig ändernden SWAP-Sätze findest du z.B. hier: https://produkte.erstegroup.com/Retail/de/MarketsAndTrends/Fixed_Income/Kapitalmarktderivate/index.phtml Immer wieder kaufen Banken Kontingente zu einem festgesetzten Preis- siehe eingangs - ein. Das kann gutgehen, weil die Swap-Sätze danach anziehen (Wüstenrot hatte im Frühjahr so einen Tausend-Gulden-Schuss), oder auch nach hinten losgehen. Die Ba hatte heuer auch ein Kontingent gekauft, im Anschluss sind die Swap-Sätze gefallen. Der Verkauf entwickelt sich dann dementsprechend . Die Antwort auf die Frage kurz zusammengefasst: es passiert nichts, solange du als Kreditnehmer deiner verbrieften Ratenrückzahlung nachkommst. Dein Vertragspartner bzw. der Gläubiger heißt nur anders. |
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Hallo Dazn, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Meine Bank geht Konkurs - was passiert mit meinem Fixzinskredit? |
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🙏 knapp 16 Jahre einschlägige Bankerfahrung hinterlassen ihre Spuren 😀 Zinsabsicherungsgeschäfte (kredit- wie auch einlagenseitig) waren damals (und sind wie erwähnt auch heute) bankintern an der Tagesordnung. War neben dem Kundengeschäft als Mitverantwortlicher eines meiner Aufgabengebiete. |
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