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ha was? 😅 |
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Das ist großartig Und die Oemag vergütet mit 51,4 cent/ kWh 🙃 |
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ab 1.Dez vergütet der Staat 30 cent/ kWh für die ersten 2900 kWh ! |
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wovon sprichst du bitte? |
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Strolmpreisbremse wohl, aber etwas wirr. |
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Vielleicht meint er einen anderen Staat. |
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aso das meinst ja aber wenn man nur 25ct zahlt, dann ist das cool, aber trotzdem irgendwie traurig |
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ne, nicht traurig, Du bekommst zumindest auch 15cent/ kWh vergütet! |
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nein, ich rechne die 25ct ja inkl. Netzgebühren ich bekomm grad mal 5ct oder so 🙄 |
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Nur für die ersten 2.900 kWh |
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Und es wird auf den monatlichen Teilzahlungsbetraegen gutgeschrieben. Also kein Grund fuer eine Zwischenabrechnung. |
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doch, wenn Dein Versorger jährlich nach Lastprofil abrechnet (auf jeden Fall bei Opt-out Usern), ab welchen Zählerstand gelten dann ohne einer Zwischenabrechnung die ersten 2900 kWh? |
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Beim Lastprofil hat dein Netzbetreiber sehr wohl deine monatlichen Verbräuche. |
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nach meinem Wissensstand werden die Zählerstände für Bezug und Einspeisung in der Opt-out Einstellung grundsätzlich nur 1x jährlich übermittelt, wozu anders die Opt-out Einstellung sonst Sinn machen würde. Ich hab' aber mitbekommen daß der Netzbetreiber bei Bedarf / bzw. bei Antrag einer Zwischenabrechnung sehr wohl auch remote auf den Zählerstand zugreifen kann. Wozu sollte ein Versorger wie in alten Zeiten ein bestimmtes Lastprofil zu Verrechnung anwenden, wenn dieser sowieso die monatlichen Zählerstände übermittelt bekäme? Falls Du tiefere Einblicke in der Anwendung der neuen Smartmeter hast, ich lerne gerne dazu! |
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Überschusseinspeisung und opt-out sind nicht meines Wissens nicht kompatibel. Insofern ist das ein sehr theoretisches Konstrukt, das du hier beschreibst. |
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Weil im Gesetz steht das nach einem standardisierten Lastprofil gerechnet wird. |
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. nein, kein sehr theoretisches Konstrukt, weil bei mir so eingestellt! 😉 |
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ich kenne den Gesetzeswortlaut dazu zwar nicht, kann mir aber nicht so richtig vorstellen, daß im Falle dem Versorger vorliegender Detaildaten trotzdem mit einem standardisierten Lastprofil über den tatsächlich zeitlich zuzuordneten Stromverbrauch drübergefahren wird, wenn beispielsweise zwd. eine saftige Strompreiserhöhung erfolgt ist. Wie auch immer, wenn dem tatsächlich so ist (wohl abhängig vom Versorger-Vertrag), mache ich bei außergewöhnlichen Preisänderungen dem Versorger durch Beantragung einer Zwischenabrechnung beim Netzbetreiber einen Strich durch die Lastprofil-Rechnung.😉 Nach Inbetriebnahme meiner PV (Eigenverbrauch) im Sommer (Strompreiserhöhung ab 1.Juli) hatte ich bei der Abrechnung Ende August €35,- unnötig in den Sand gesetzt, weil ich auf die Zwischenabrechnung zu beantragen vergaß😐 Sowas passiert mir nur einmal! Genauso ist's jetzt mit 1.Dezember, da ab diesem Datum der Zählerstand für die ersten 2900 kWh zu zählen beginnt , ab dem die staatliche Strompreisunterstützung mit bis zu 30cent herhält und ich mit dem Stromverbrauch jonglieren kann. |
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>>Die Energielieferanten sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Stromkostenbremse in den >>Teilzahlungsbeträgen zu berücksichtigen. ich verstehe die o.g. Info doch etwas unterschiedlich zu Dir, der Energielieferant darf den monatlich vorgeschrieben Teilzahlungsbetrag nicht in gleicher Höhe wie vor dem 1.Dez weiter laufen lassen um Körbergeld zu machen und um mit fremdem Geld zu arbeiten, er muß die Vorschreibung nach unten anpassen. Genau endabgerechnet wird dann bei der Jahresrechnung, wobei die ersten 2900 verbrauchten kWh ab Zählerstand 1.Dez. doch um einiges billiger sind als die nachfolgenden😉 Wenn das mit drüberlegen eines Standardlastprofils gemacht wird, dazwischen viell. noch irgendwelche Strompreisänderungen passieren, wird eher der Versorger daran profitieren, denke ich, und Einfluß darauf wann genau ich mit dem Stromverbrauch ev. etwas laxer umgehen kann oder nicht habe ich auch keinen. |
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Zunächst besteht in diesem Forum keine Notwendigkeit des übermäßigen Einsatzes von Bold. Die meisten können auch ohne sinnerfassend lesen :) Wie die genaue Umsetzung der Strombremse sein wird, werden wir erst sehen. Für Haushalte mit mehr als 3Personen ist ja noch nicht mal genau definiert wie viel Ersparnis die bekommen (man hört es kann bis ins Frühjahr dauern). Beim Verbund konnte mir auch noch keiner sagen wie genau der Ablauf und die Verrechnung ist. Also kein Grund sich jetzt schon den Kopf über etwas zu zerbrechen wo wir noch nicht mal wissen wie es dann exakt umgesetzt wird. Sicher sind mal nur die cent Beträge, die 2900kWh (bei 3 Personen), der Zeitraum und die monatliche Gutschrift. Sorgen sind wie Spaghetti, man macht sich immer zuviele davon 🤡 |
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. @Fani dann laß Dir diese Info zur Strompreisbremse mal ohne Bold auf der Zunge zergehen: Der Preisdeckel der Stromkostenbremse beziehe sich ausschließlich auf den eigentlichen Energiepreis. Hinzu kommen natürlich noch die entsprechenden Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben, so Veigl. Die Umsatzsteuer wird außerdem für den Gesamtbetrag ohne Zuschuss fällig und muss von Verbraucherinnen und Verbrauchern also in voller Höhe abgeführt werden. |
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