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Hab letztens so was auch um 20k angeboten aber mit Selbstmontage aber mit neuer Zuleitung, Hak Umbau, Verteiler Neu usw. Also find ich ok. Weil bei dir so viel zu machen ist. Zumindest so wie du schreibst aber im Detail weiss man das nicht. Also bei so kleinen Anlagen sind 1500-2000euro/kwp normal. Die restlichen Arbeiten sind sehr viel. |
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Laienhafte Frage: Wäre es bei bei einem 10.3kwp WR WR [Wechselrichter] nicht sinnvoll, noch zumindest 2 oder besser 4 Paneele zusätzlich raufzugeben, um außerhalb des Sommers mehr zu generieren? |
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Mehr Panele machen "fast" immer Sinn ;) |
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OK, wundert mich nur, dass das dann nicht so angeboten wurde? Gibts da eigentlich eine Grenze, was man dem Symo 10.0 zumuten darf (Hersteller)? Oder kann man da auch (bewusst übertrieben) Paneele mit 20kwp dranhängen, weil er ohnehin bei 10.3 abschneidet? |
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Hier die Grenzen der max. Modul(PV-Generator)-Leistung: Symo GEN24 10.0 - 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Symo GEN24 8.0 - 12 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Trotzdem ist die Aufteilung der MPPT MPPT [Maximum Power Point Tracker] zu beachten - steht aber alles in den Datenblättern. |
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Danke für die Antworten. Ich habe den Zählpunkt für 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] genehmigt bekommen. Vermutlich darf ich dann jetzt nicht 2 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] zusätzlich dazu hängen oder? LG |
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musst neu anfragen... |
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Du kannst sonst im WR WR [Wechselrichter] aber auch einstllen, dass max. 10kW eingespeist werden. So kann man auch mehr Panele draufhängen und einen höheren Ertrag in der trüben Jahreszeit nutzen... |
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trotzdem steht der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Wert im Netzzungangsvertrag, und du verstößt dagegen. |
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Gegen was soll er verstoßen? Der Wechselrichter kann ja sowieso nur 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Zusätzliche Panele am Dach machen da keinen Unterschied. Ich habe zb. einen Zugangsvertrag mit 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und, einen Wechselrichter mit 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] am Dach. So produziere ich einfach länger mehr Strom aber speise nie mehr als die 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ein. |
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sehe es wie vbler. genehmigte kW vom WR WR [Wechselrichter] sind GESETZ. DC Leistung der Module (kWp) ist nicht so haß. die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sieht der Netzbetreiber ja nicht in seinem Netz da die hinterm WR WR [Wechselrichter] sitzen. |
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genau, wurde hier im Forum schon oft genug erleutert. Der Gen24 10.0 kann nicht mehr AC-Ausgangsleistung als 10kVA (Nennleistung 10kW) auch wenn die PV-Module gerade 14 kW erzeugen. |
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Ost/West Anlage, oder? Macht da bestimmt am meisten Sinn, weil die Sommer-Mittagsspitze nicht so hoch ausfällt, und man über den Tag verteilt eher gleichmässig produziert, ohne je zuviel weggeschnitten zu bekommen, richtig? Überlege für uns gerade in die gleiche Richtung, OSO+WNW und Paneele ordentlich überdimensionieren. Alternative wäre SSW aufgeständert was allerdings bei Pultdach mit 5 Grad Neigung in die "falsche" Richtung (NNO) eher suboptimal ist, zumal Windlast bei uns ein absolutes Thema ist. |
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Gesetz? ^^ sprechen wir jetzt über das Gesetz vom NB? Schlussendlich hast einen Netzzugangsvertrag, der drei Punkte beinhaltet: WR Leistung Generator Leistung (Modulleistung in kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) sowie Engpassleistung. Gegen einen der Punkte verstoßt du jetzt wissentlich. Anhand des Einspeiseprofils kann der NB sehr wohl auf die Modulleistung rückschließen (wenn merkbarer Unterschied in kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]), ob das Folgen hat oder nicht, soll jeder selbst herausfinden :) |
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das ist doch wieder fischen im Trüben, schlagt euch nicht die Köpfe ein. Der TE hat nicht geschrieben welches Netz, aber 10kWp genehmigt. Beim NNÖ ist die Engpassleistung ausschlaggebend und so hab ich absolut Regelkonform einen 10kVA WR WR [Wechselrichter] mit einer Generatorleistung von 14kWp. Wir wissen auch nichts übers Dach und die Ausrichtung der Module (Richtung, Aufständerung) und ob noch Fläche für mehr Module vorhanden wäre. Wir wissen auch nicht ob die 21k brutto oder netto sind. |
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Nachdem er bis jetzt nur ein Angebot hat, wird er wohl kaum eine abgenommen Anlage und einen Netzzugangsvertrag haben. Sonder nur eine Netzzugangszusage. Bei der Abnahme werden dann genau die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] die am Dach sind in den Netzzugangsvertrag übernommen. |
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Genau. Ost/West Anlage. Die paar Module mehr kosten kaum etwas, bringen aber ordenltich was. Ich hätte gerne noch mehr Module verwendet, allerdings erlaubt mein Wechselrichter max. 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Erweiterung kommt wohl irgendwann mal mit einem zusätzlichem Wechselrichter. |
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Mein netzzugangsvertrag schreibt explizit die max generatorleistung (bei pv anlagen verbaute kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung]), wieviel zulässige engpassleistung (kW) und wieviel netzwirksame leistung der einspeisung (kW) vor welche ich in Betrieb nehmen darf änderungen müssen über die marktpartneranfrage durch ein Elektrofachunternehmen angefragt werden und bedürfen einer neuerlichen beurteilung/stellungnahme durch den netzbetreiber teilinbetriebnahmen sind ebenfalls nicht erlaubt (ist zB eine 15kwp anlage genehmigt und man nimmt eine 10kwp anlage in Betrieb und netzbetreiber nimmt es ab verliert die netzzusage von 15kwp ihre Gültigkeit und muss bei einer erweiterung auf 15kwp neu angefragt werden!) auf nachfrage: es werden sowohl kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] als auch einspeisebegrenzung periodisch überprüft - im falle von inkonsistenzen wird der anlagenbetrieb untersagt (via fernwartung vom netz getrennt) und der anlagenbetreiber aufgefordert den bestimmungsgemäßen betrieb zu verifizieren (erneuter vorort termin mit dem netzbetreiber ähnlich wie bei der abnahme) steht anscheinend im netzzugangsvertrag drinnen, dass den mitarbeitern des netzbetreibers jederzeit innerhalb der normalarbeitszeiten zugang zu den Schalt-, Steuer- und regeleinrichtungen zu ermöglichen ist Gibt es inkonsistenzen wird der netzzugangsvertrag storniert und der weiterbetrieb der anlage untersagt obs wirklich so weit kommt dass anlagen per fernwartung deaktiviert werden? keine ahnung aber muss jeder selbst wissen ob er das riskiert (man kann auch mit 160kmh auf der autobahn fahren - wird man kontrolliert kann ggf der führerschein entzogen werden🤷♀️) |
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Ich habe eine 12,3 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage auf einen 10kW Wechselrichter beantragt. Hab die 10kW Engpassleistung genehmigt bekommen. Hab die Anlage mit dem 10 kW Wechselrichter verbaut, aber vorerst nur 6,15kWp aufs Dach geschraubt. Diese Anlage ist fertig und wird Anfang Jänner vom Netzbetreiber abgenommen. Im Anschluss suche ich um Erweiterung der restlichen 6kWp an um die volle Förderung abzugreifen. Wurde hier immer so empfohlen (Solarbuddys) - dass man sich die Engpassleistung zusichern lassen soll. Verliere ich jetzt die Differenz? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!! |
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Lese am besten deinen netzzugangsvertrag den du zugeschickt bekommen hast..... |
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Hab grad gestern ein Angebot von einem Elektriker aus dem Zentralraum gesehen für eine 15 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage mit dem Fronius Gen24 10.0 um 22k inkl. Montage auf Walmdach. (380W Module, KW2 Montagesystem, inkl. Verkabelung, Anschluss, Inbetriebnahme) Daher würde ich mal sagen das Angebot hat erhebliches Potential nach unten, aber leider gibt es nicht viele Solateuere die aktuell faire Preise anbieten. Alle reiten die Hypewelle... |
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