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Nachträgliche Preiserhöhung aufgrund "Lohn Tariferhöhung"

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  •  Amateure
25.12.2022
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Wir haben kürzlich die Endabrechnung von einem Gewerk erhalten, die überraschend um ca. 10% höher war als im Angebot vereinbart. Aus verschiedenen Gründen, die ich teilweise einsehe, teilweise aber auch nicht. Und dann ist da ein Punkt, den ich nicht einschätzen kann:

Zitat: "Leider mussten wir eine Preissteigerung bei den Löhnen laut Tarif ab 1 Mai von 3,7% an Sie weiterverechnen." Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass es mit 1. Mai eine Steigerung der tariflichen Löhne um 5% gegeben hat und der Gesetzgeber hier eine Weitergabe von 3,7% zugesteht.

Das Angebot wurde Anfang April gelegt und es klar war, dass die Ausführung nicht vor Herbst passieren wird. Ist es zulässig, dass er uns die Lohnerhöhung in dem Fall weiter verrechnet im Nachhinein, ohne davor was zu sagen (bei den gestellten Teilrechungen und vor und während Arbeitsbeginn war nie die Rede davon)?

Danke!

  •  mycastle
  •   Gold-Award
25.12.2022  (#1)
Jetzt kommt es genau auf die Tage an! Datum der Anbotslegung = xx
Datum des Beschlusses der KV Erhöhung =
Also wenn am Tag der Anbotslegung die KV Erhöhung verlautbart war geht die Erhöhung ins Leere, weil der UN wußte, daß er nicht ohne der KV Erhöhung seine Mitarbeiter beschäftigen kann.
Welchen KV hat Dein Unternehmer? So kannst Du recherchieren, da erfährst Du gleich den %Satz.


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  •  Amateure
25.12.2022  (#2)
Ok danke! Also verlautbart war der KV Vertrag zu dem Zeitpunkt schon (geht um Zimmerer). Verlautbart wurde am 23.03., Angebot war von 05.04. und wurde von uns am 08.04. angenommen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.12.2022  (#3)

zitat..
Amateure schrieb: der KV Vertrag zu dem Zeitpunkt schon (geht um Zimmerer).

Ich habe nur eine Minute gegoogelt, aber lt. dem gab es den Abschluss der Zimmerer schon 2021 für zwei Jahre (!). D.h. der Unternehmer weiß schon seit über einem Jahr, was auf ihn zukommt (Inflation+0,5%)... Und jeder seriöse Unternehmer berücksichtigt das sowieso bei der Kalkulation. Wir haben in der Firma mehrjährige Projekte und berücksichtigen zukünftige KV-Erhöhungen oft schon 2-3 Jahre im Voraus in der Kalkulation.

Aber unabhängig davon ist mMn wichtiger, ob der Kostenvoranschlag verbindlich oder unverbindlich war. Im ersten Fall gilt - wie der Name schon sagt - was vereinbart wurde.

Eine gute Anlaufstelle für so Fragen ist übrigens auch die Arbeiterkammer. Die kann mal über das Angebot schauen und einschätzen, ob die Erhöhung in dem konkreten Fall rechtens ist oder nicht.


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
25.12.2022  (#4)
Jetzt kommt es genau auf die Tage an! Datum der Anbotslegung = xx
Datum des Beschlusses der KV Erhöhung =
Also wenn am Tag der Anbotslegung die KV Erhöhung verlautbart war geht die Erhöhung ins Leere, weil der UN wußte, daß er nicht ohne der KV Erhöhung seine Mitarbeiter beschäftigen kann.
Welchen KV hat Dein Unternehmer? So kannst Du recherchieren, da erfährst Du gleich den %Satz.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
25.12.2022  (#5)
also hier war doch der KV die Grundlage des Vertrages!, ich seh hier keinen Grund noch eine weitere Vereinbarung zu suchen. Außer es steht noch was im Kleingedruckten. Anbot und Annahme sind zu checken.

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