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Forderung für von uns nie bestellte Leistung (etwas kompliziert) [K]

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  •  2woozy
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29.12.2022 - 25.2.2023
48 Antworten | 13 Autoren 48
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Guten Abend,

wir haben gerade eine recht blöde Situation, die ich gerne rechtlich besser einschätzen können würde.

Unser Haus wurde von einem GU gebaut, wo aber unsererseits ein paar Gewerke (u.a. Fenster) selbst vergeben wurden. Zimmermann/Dach/Holzfassade lief über den GU.

Entstehung des Problems:

Das Ursprüngliche Angebot des GU beinhaltete noch einen Kellerabgang von außen, den wir aus Kostengründen wegließen. 
Das neue Angebot war dann ohne Abgang.

Was wir nicht wussten: Der Abgang konnte technisch nicht einfach weggelassen werden, sondern es musste auch das Mauerwerk leicht verändert werden. Weshalb der Architekt (Bekannter der Familie) beim neu Zeichnen eine Idee hatte: Da wir im südl. Bereich eine Holzfassade bekommen sollten, könnte man auch im Stiegenhausbereich ein wenig die Holzoptik einfließen lassen. Der Bereich um den es geht, ist eigentlich eine ca. 4x2,5m große Öffnung, wo ursprünglich Fenster und eben die extra Kellertür geplant waren).
Er hat mir dann am Telefon - für mich etwas unverständlich - geschildert, wie man das technisch mit einer Art Holzrahmen und statt echten Fenstern mit Fixverglasung (einfach die Gläser in diesen Holzrahmen setzen) machen könnte. 

Ich habe am Telefon eigentlich vom Technischen keine Ahnung gehabt, aber ihm vertraut und gemeint, wenn ein wenig mehr Holz da ist, schadet das sicher nichts, aber das Wichtigste ist für uns, dass wir keine Mehrkosten haben, weil uns das Design im Norden des Hauses nicht so wichtig ist.

Antwort Sinngemäß: Naja, das bisserl Holz wird praktisch nix kosten, außerdem sparen wir durch die andere Verlgasung und es könnte sogar billiger werden. Zu diesem Zeitpunkt haben wir die Fenster ohnehin aus dem GU-Vertrag rausgenommen gehabt, also waren wir da flexibel.

Meine Antwort sinngemäß: Besprich DU das bitte mit dem Zimmermann/Glaser, weil ich wüsste nicht, wie ich das technisch korrekt weitergeben könnte.

Einige Monate später und ohne zwischenzeitliche Rückemldung von irgendeiner Firma noch vom Architekten bzgl. Kosten/Angebot, etc. wurde der Rahmen eingebaut. Letztendlich habe ich mich gewundert, dass der "Rahmen" so wie er nun dasteht, keine Mehrkosten verursacht hat, ich hätte jedenfalls etwas Anderes, Kleineres erwartet (was dann in der großen Auftragssumme als "Peanuts" irgendwie reinfließt). Letztlich wollte ich aber auch nicht aktiv auf die ausführende Firma zugehen und fragen, wie sie das hineinrechnet. Mein Gedanke war "Wenn mir niemand im Vorhinein sagt, dass er xxx € mehr haben möchte, wird das im Nachhinein auch nicht möglich sein".

Ca. 9 Monate nach dem Einbau erfahre ich vom GU, dass der Zimmermann (hat die Holzfassade und den "Rahmen" gemacht) von ihm ordentlich Geld nachfordert: Einerseits für die erhöhten Holzpreise bei der Fassade, andererseits möchte er 6.000,- netto für den Rahmen haben.

Es gab inzwischen ein Gespräch mit dem GU, dem Zimmermann, dem Architekten und mir als Bauherr.

Herausgekommen ist:

1) Der Zimmermann hat den Rahmen komplizierter gemacht, als der Architekt eigentlich "gemeint"/"gezeichnet" hat. 
2) Der Zimmermann dachte, dass das alles über den GU läuft und hat mich deshalb nie kontaktiert (der GU hat seinerseits aber auch nie erwähnt, dass der Zimmermann IHM den Rahmen verrechen möchte)
3) Der Zimmermann hat schon lange vor Erstellung des Rahmens ein Angebot über a) den Rahmen und b) über die Mehrkosten für die Fassade an den GU geschickt. Letzterer hat nach seinen Aussagen das Angebot zuerst aber übersehen und später nicht angenommen.

Der richtig komplexe Teil beginnt jetzt: Der GU sagt, er hat das Angebot nie angekommen. Der Zimmermann sagt mir, der GU hätte das Angebot angenommen. 

Offenbar gab es Email-Verkehr zwischen den beiden, wo Angebotspreise durchgestrichen zurückgeschickt wurden, wieder korrigiert zurückgeschickt wurden, etc. 
Ob diesr Sachverhalt zwischen den beiden vor Gericht geht, weiß ich nicht. Vermutlich aus diesem Grund will/darf mir niemand die E-Mails zeigen.

Letztlich meint der Zimmermann, dass wir das am besten zwischen mir und ihm klären und den GU komplett aus der Sache rausnehmen (warum auch immer - vielleicht weil er denkt, dass er gegen den GU mit seinen Anwälten ohnehin den Kürzeren ziehen würde)

Meine Meinung dazu: ICH habe weder ein Angebot bekommen noch eines angenommen. Mir wurde die Option verwehrt selbst zu entscheiden,ob mir der Preis für den Rahmen es Wert ist, diese Ausführung so zu wählen. Wir hätten das zu dem Preis auf gar keinen Fall so gemacht. Die Alternative mit Fensterelementen und ohne Holz hätte <1.500€ brutto gekostet.

Meiner Meinung nach müssten Zimmermann und GU erstmal klären, ob ein Angebot jetzt angenommen wurde, oder nicht. 
Ersterer bietet mir einen Rabatt von ca. 25% an (bleiben ca. 5300,- brutto).

Mir ist bewusst, dass auch ich in der Sache aktiver auf die Firmen zugehen hätte können/müssen (zB aktiv nachfragen, weshalb hier noch kein Angebot am Tisch ist) - ich war wohl zu naiv, da ich mich auf den Architekten als Bekannten verlassen habe.

Dennoch habe ich den Eindruck, dass es vor allem Aufgabe der Firmen gewesen wäre, dieses Problem zu vermeiden (Zimmermann müsste prüfen, ob Angebot tatsächlich angenommen wurde, GU hätte mir zumindest sagen können, dass er ein Angebot bekommen hat für eine Leistung, die er nicht übernimmt).

Es hat natürlich auch der Architekt von uns in keiner Weise einen Auftrag erhalten, den Rahmen zu bestellen, er hat auch keine Vollmacht, die ihn dazu berechtigen würde.

Abseits von dem ganzen Chaos: Wie könnte das rechtlich aussehen? Beim GU haben wir einen Fixpreis, bis auf die Schlussrechnung (noch nicht geschickt) ist alles bezahlt.

Das Nichtrechtliche: Wir würden uns wohl mit dem Zimmermann auf einen best. Betrag einigen, da eine Leistung erbracht wurde und wir ohnehin ca. € 1000-1500,- btto für eine andere Variante rechnen hätten müssen. Aktuell sind uns diese >€ 5000,- aber viel zu hoch angesetzt, weil wir das so nie ausgegeben hätten.

DANKE fürs Lesen bis dahin - ich hoffe, die Geschichte ist zumindest unterhaltsam gewesen...

  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
29.12.2022  (#1)
Ich bin kein Jurist und bitte daher nicht als rechtlich verwertbare Info ansehen, möchte aber trotzdem "helfen" oder zumindest einige Gedanken zusammenfassen, die dir vielleicht helfen:

Wenn der Zimmermann das auf Basis seiner eigenen falschen Annahme, er habe einen Auftrag erteilt bekommen, gemacht hat, ohne dies je explizit bestätigt zu haben (Stichwort: Auftragsbestätigung) und noch dazu du dem GU oder dem Zimmermann einen Auftrag erteilt hast oder von der Ausführung in seiner endgültigen Form nicht einmal etwas gewusst hast, wüsste ich nicht, wieso du zum Handkuss kommst - sowohl in der Frage der Bezahlung der Sache, der Mehrkosten und überhaupt beim Thema "wer klärt was mit wem". 

Ich sähe hier den Fehler beim Zimmermann, der ohne dezidierte (oder dir zumindest nicht bekannte - da kein Mail Verlauf nachvollziehbar dargelegt) Auftragsbestätigung gehandelt hat.

Und sollte es sich hierbei um Stillschweigen = Zustimmung handeln (was ich bezweifle...), dann gehe ich davon aus, dass sich das der GU, der in die Angebotsphase eingebunden war und der Zimmermann ausmachen müssen.

Es könnte somit nur der GU versuchen, bei dir Mehrkosten nachzufordern oder der Zimmermann bleibt auf den Mehrkosten sitzen (vorausgesetzt es wird das was er gemacht hat so bezahlt, auch wenn es nicht so "einfach" gebaut wurde, wie vom Architekten geplant / gezeichnet...).

Die Krot sollte in erster Instanz der GU fressen und das ausfechten mit dem Zimmermann ?! 
Als Bauherr hast du ja keinem der beiden den Auftrag erteilt? 
Dennoch: im Zweifel mal abwarten was welche Seite wirklich sagt, wenn du deine begründeten Einwände (wie uns hier dargelegt), mal schilderst.

Meine Hoffnung (ohne Anwälte), wäre, dass der Zimmermann seinen "Formalfehler" einsieht und zumindest versucht, im Rahmen eines generellen Verständnisses für die geleistete Ausführung, einen Preis auszuhandeln mit dem GU / dir, der allen passt und sozusagen "verträglich bis akzeptabel" wäre...

:)

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
29.12.2022  (#2)
Die Geschichte ist gar nicht mal so sonderbar, das kommt halt raus, wenn auf der Baubesprechung alle möglichen Leute schnell was ausmachen, aber dann nie was schriftlich festgehalten wird. Kenne ich nur zu gut. Die Gewerke schnapsen sich was aus und man steht etwas ratlos daneben. Da war zB meine ÖBA Gold wert, alles was besprochen wurde ging nach der Baubesprechung als Protokoll an alle Beteiligten per Mail raus.

Nun zu deinem konkreten Fall, der ist relativ leicht bewertbar. Du hast einen GU und somit keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Zimmermann, also kann dir auch egal sein, was Dritte hier untereinander ausschnapsen. Wenn diese Unternehmer auf Zuruf agieren, ohne dass sie etwas verbindlich vereinbaren ist das ihre Sache. Lass dich da nicht reinziehen.

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
29.12.2022  (#3)
Herzlichen Dank für deine Einschätzung und die ausführliche Antwort! 

Ich werde versuchen, die Herausgabe des Mails mit der Angebotsannahme als Voraussetzung für weitere Verhandlungen zu erwirken. Die "Geheimnistuerei" und gleichzeitig die Selbstverständlichkeit, dass der Bauherr den großteil der Kosten stemmen soll, stört mich sehr. 

Ja, beim zweiten Haus werde ich doch einiges anders machen - leider lernt man vieles erst beim Projekt selbst bzw  dann eben zu spät😉

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#4)
Ich sehe da aber schon auch eine Mitverantwortung vom Architekten. Wenn ich so eine Lösung vorschlage, dann hole ich mir explizit ein Nachtragsangebot ein mit einer Ausführungsskizze, und lass das nicht einfach so laufen. Also für mich tatsächlich ein bissl verzwickter als "der GU und der Zimmerer sollen es fressen.
Zeig mal ein Foto damit wir das Ergebnis wenigstens bewundern können :)

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#5)

zitat..
MalcolmX schrieb: Mitverantwortung vom Architekten

Welches Vertragsverhältnis hat der Architekt zum GU und Zimmermann? Genau, keines.

Was hat der Architekt beauftragt? Genau, nichts.

Was der vorschlägt ist zwar nett, aber vertraglich irrelevant. Irgendjemand muss das konkret beauftragen.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#6)
Also der Zimmermann hat die Idee nicht geboren. Und es hat ihm auch keiner gesagt nach welchem anderen Plan es gemacht werden soll, oder? Also ganz so einfach würde ich es nicht sehen.
Wenn man eine Leistung in Empfang nimmt kommt auch durch konkludente Willenserklärung ein Vertrag zustande denke ich

Da haben alle Seiten geschlafen aus meiner Sicht. Aber eben auch der Architekt der ja die Änderung koordiniert hat und die Aussage zu den "geringen Mehrkosten" getätigt hat.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#7)
Ach so, der Zimmerer bzw GU hätte NATÜRLICH dem Auftraggeber eine Nachtragsofferte vorlegen müssen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#8)

zitat..
MalcolmX schrieb: konkludente

Konkludent geht aber nur wenn man annehmen kann, dass kein Zweifel besteht. Also nicht eine Diskussion oder ein Vorschlag auf einer Baustelle.


zitat..
MalcolmX schrieb: Zimmerer bzw GU hätte NATÜRLICH dem Auftraggeber eine Nachtragsofferte vorlegen müssen.

Jetzt sind wir dort!


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#9)
Letztlich wird man sich aber einigen müssen fürchte ich. Wer geht für so einen Mist vor Gericht, noch dazu wenn die Leistung erbracht wurde. Da kann auch bei Gericht leicht rauskommen das alle Beteiligten irgendwie Mitschuld an der Situation haben.

Was ist eigentlich der Wunsch? Rückbau auf die günstige Version? Oder Leistung beziehen aber nicht bezahlen?

Die Energie hätte man vorab in die Kommunikation stecken können.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#10)

zitat..
rabaum schrieb: Konkludent geht aber nur wenn man annehmen kann, dass kein Zweifel besteht.

Wenn mir (als Baumensch) der Archi des AG's einen Änderungsvorschlag zur Umsetzung gibt ist die Konkludenz aber so was von gegeben 😉
Dass die Sache mit Archi/GU/Zimmerer, einem (eventuellen) Angebot und (vielleicht) keiner Beauftragung nicht einfacher wird is klar, aber nur der Zimmerer (wegen keinem Nachtrag) is in meinen Augen nicht schuld... wenn dann Archi und GU, da das die einzigen beiden sind, mit denen der AG ein Vertragsverhältnis unterhält (und das wissen wir beim Archi nicht mal genau)


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#11)

zitat..
bautech schrieb: einen Änderungsvorschlag zur Umsetzung gibt

Ohne die Kosten zu kennen? Na da bin ich aber gespannt, wie da kein Zweifel bestehen kann. Was ist wenn der Vorschlag 20k oder 50k ausmacht, ohne es zu wissen?


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  •  bautech
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#12)

zitat..
rabaum schrieb: Was ist wenn der Vorschlag 20k oder 50k ausmacht, ohne es zu wissen?

Ganz lesen bitte... Vertragsverhältnis hat der Zimmerer keines zum AG, sondern zum GU und voraussichtlich zum Archi. Wenn Vertrag mit Archi = ja dann ist der Bauherrenvertretung auf der Baustelle und muss sich um so Kleinigkeiten wie 5 oder 50k€ mehr/weniger schön kümmern und mit dem Bauherren korrespondieren 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#13)

zitat..
bautech schrieb:

──────
rabaum schrieb: Was ist wenn der Vorschlag 20k oder 50k ausmacht, ohne es zu wissen?
───────────────

Ganz lesen bitte... Vertragsverhältnis hat der Zimmerer keines zum AG, sondern zum GU und voraussichtlich zum Archi. Wenn Vertrag mit Archi = ja dann ist der Bauherrenvertretung auf der Baustelle und muss sich um so Kleinigkeiten wie 5 oder 50k€ mehr/weniger schön kümmern und mit dem Bauherren korrespondieren

Auch wieder je nachdem ob Kostenkontrolle im Paket ÖBA vereinbart wurde oder nicht. Eine Warnpflicht besteht jedenfalls.

Für mich wäre es undenkbar das so ein Brocken meiner Bauleitung durch die Finger geht, aber wir stimmen uns auch laufend sehr eng ab.


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  •  bautech
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#14)

zitat..
MalcolmX schrieb: Eine Warnpflicht besteht jedenfalls.

Siehst, entweder vom Archi (je nach eventueller Beauftragung) oder spätestens vom GU, da Hinweispflicht ja auch für ihn gilt (und er einen Vertrag mit dem AG hat, im Gegensatz zum Zimmerer)


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.12.2022  (#15)
Womit wir uns ja alle einig sind, dass es kein Problem des Bauherrn und TE ist. Architekt ist nicht weisungsbefugt. Muss sich GU selber mit dem Zimmerer ausstreiten.

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
30.12.2022  (#16)
Danke für eure Beiträge - freut mich sehr, dass so viele hier sich die Zeit für meinen langen Beitrag nehmen. Die unterschiedlichen Sichtweisen helfen jedenfalls sehr, die Situation besser einschätzen zu können.

Uns geht es weder um Rückbau noch um Nichtzahlen der Leistung. Wir sind bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen, auch mehr als die Alternative ohne Holz gekostet hätte (und etwas mehr, als wir selbst investiert hätten). Der GU schließt eine Beteiligung an den Kosten jedenfalls aus.

Ich wundere mich natürlich, dass der GU fast ein Jahr lang von den Mehrkosten wusste, aber mir das nie kommuniziert hat. Er wusste ja genau, dass dieser Bereich nicht im Vertrag inkludiert ist und hätte auch dem Zimmerer sagen können, dass er sich an mich wenden soll. Ich vermute aber auch eine bestimmte Taktik dahinter, da es hier auch um die Mehrkosten der Fassade geht, die ja auch Streitthema zw. GU und Zimmerer sind.

Ich denke, das einzige, was man dem Zimmermann vorwerfen kann ist, dass er (vermutlich) nie eine Bestätigung für sein Angebot erhalten hat. Solange ich den E-Mailverkehr zw. GU und Zimmerer nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen, aber mir kommt es komisch vor, dass beide Seiten jeweils das Gegenteil behaupten (Angebot bestätigt bzw. eben nicht). 

Da dem GU ein Angebot vorgelegt wurde, kann man die anderen Diskussionspunkte (Konkludenz, etc.) wohl in den Hintergrund schieben. Denn davon ist der Zimmerer offenbar nicht ausgegangen.

Anbei die Fotos (die Konstruktion des Stiegenhauses wurde hier schon mal zerrissen, daher erwarte ich auch hier viele kritische Kommentare emoji:


2022/20221230615983.jpg


2022/20221230241054.jpg

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
30.12.2022  (#17)

zitat..
bautech schrieb: Siehst, entweder vom Archi (je nach eventueller Beauftragung) oder spätestens vom GU, da Hinweispflicht ja auch für ihn gilt (und er einen Vertrag mit dem AG hat, im Gegensatz zum Zimmerer)

Besteht die Hinweispflicht vom GU auch für Bereiche, die nicht im GU-Vertrag sind, von denen er aber weiß? zB Hätte er mich darauf hinweisen müssen, dass der Zimmermann ihm das Angebot vorgelegt hat? Ich wundere mich zwar, dass er es nicht getan hat, glaube aber nicht, dass es seine Pflicht gewesen wäre?


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
31.12.2022  (#18)
Hi, ähnlich wie in einem anderen Beitrag ..."Warnpflicht, Hinweispflicht" ... immer jemanden Suchen der rechtlich nicht zu 100% gearbeitet hat und der soll der "Schuldige" sein und alles zahlen ...

Die Firmen sind Handwerker und keine Juristen, der Zimmerer hat ja viel Material und Zeit für Euch investiert, okay er hat als Handwerker wahrscheinlich nicht rechtlich komplett richtig kommuniziert aber warum soll er jetzt auf seiner Leistung sitzen bleiben ....
... nur weil er rechtlich einen Fehler gemacht hat, muss man sich jetzt als Handwerker mehr rechtlich als in seinem Beruf auskennen um seinen Lohn zu bekommen  ....

... setzt euch doch alle an einen Tisch und redet es wie unsere Großeltern einfach aus, die Lösung wird für Alle passen ...

... wenn alle :Jungen Häuslebauer: die Firmen vor Gericht schleppen dann wird bald der rechtliche Aspekt durch dicke Verträge in den Vordergrund rutschen und das gute Handwerker verloren gehen und das Bauen für unsere kinder nicht mehr leistbar sein ...

Also zusammensetzen und reden, am bau zählte immer der Handschlag....

Die Verträge kamen erst als die Studierten mit zwei linken Hände zu Häuslebauer wurden und keine Ahnung von der Materie hatten und zu geizig für eine baubegleitung sind, weil man kennt sich ja aus und natürlich ist immer wer Anderer schuld, da sie sich ja auskennen ... anstatt einfach mal zufragen ob es sich ausgeht und paßt emoji

Also den Handwerkern die Jause zahlen, und sich die Zeit nehmen in deren Arbeitszeit kurz zam setzten und über Alles plaudern, dann entstehen 98% der Probleme erst garnicht  ...

Guten Rutsch & LG 

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
1.1.2023  (#19)
@AndiBru 

Hallo, hast du meine Beiträge überhaupt gelesen? Deinem Posting nach nicht. 

1) Es geht hier nicht um juristische Feinheiten, sondern dass jemand etwas über viele tausend Euro erstellt hat, für das er offenbar keinen Auftrag (von mir zu 100%ig nicht) bekam. 

2) Ich habe nie davon gesprochen, damit vor Gericht ziehen zu wollen, klagen zu wollen oder jemandem 100% der Kosten zu überlassen, sondern mehrfach betont, dass ich bereit wäre, dass wir uns preislich irgendwo in der Mitte treffen. 

3) Es gab bereits Gespräche, die Lösung passt eben gerade nicht für alle

4) Handschlagqualität müsste dann für beide Seiten gelten: Mir wurde von einer Vertrauensperson gesagt, dass mir keine Kosten entstehen. Wieso sollte ich deshalb 100% der Kosten übernehmen?

5) Es wurde genauso in den Raum gestellt, dass das Geld von mir eingeklagt werden könnte

zitat..
AndiBru schrieb: Die Verträge kamen erst als die Studierten mit zwei linken Hände zu Häuslebauer wurden und keine Ahnung von der Materie hatten und zu geizig für eine baubegleitung sind, weil man kennt sich ja aus und natürlich ist immer wer Anderer schuld, da sie sich ja auskennen ... anstatt einfach mal zufragen ob es sich ausgeht und paßt


Sorry, aber das ist Kindergartenniveau und gleichzeitig ein Äpfel mit Birnen Vergleichen...

In zwei Dingen stimmen wir vermutlich überein: Nicht gleich alles vor Gericht bringen oder damit drohen, mehr mit einander reden (am Besten im Vorhinein). 



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  •  mycastle
  •   Gold-Award
1.1.2023  (#20)
Nun mein Kommentar zum Foto: Sieht gut aus 😀 Optisch gelungen ! sehr ansprechend
Mein Lösungsvorschlag: Der Zimmerer bekommte einen Betrag von Dir weil Nutzen, aber auch der Herr Architekt soll seinen Beitrag für kostet nicht mehr als sonst tragen, weil er hat diese Meldung ausgegeben, Haftung eben, wenns nicht stimmt

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
1.1.2023  (#21)

zitat..
2woozy schrieb: Kindergartenniveau und gleichzeitig ein Äpfel mit Birnen

Ich bin da voll bei dir. 

Mich verblüfft da immer die gönnerhafte Doppelmoral von Leuten aus der Distanz. 
"Wir müssen doch den Zimmerer auch verstehen, der hat bestimmt Familie und Kinder."
"Mach doch nicht so ein Gezeter wegen den 5k extra, beauftragt oder nicht."

Will ich mal sehen, wie da von manchen reagiert wird, wenn im Wirtshaus was auf der Rechnung landet, was nicht bestellt wurde. Ui, da ist man dann nicht mehr so entspannt.

zitat..
2woozy schrieb: Handschlagqualität

Die vielzitierte Handschlagromantik. Ja unsere Großeltern haben halt sehr viel selbst, mit Freunden, kleinen lokalen Firmen gebaut, wo das vielleicht noch ging.

Beim Gebrauchtwagenkauf mit Volumen 10 oder 20k gibts ein Gutachten vom ÖAMTC, eine Eurotax Bewertung inkl. Auflistung aller Eigenschaften im Vertragswerk. Aber den Baumeister um 200k macht man am besten mit Handschlag. "Da komm ma schon irgendwie zam"


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