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Strompreisbremse, Lücken im System

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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
1.1. - 7.7.2023
59 Antworten | 18 Autoren 59
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Hallo,

Lese ich das richtig wenn ich Mitte des Jahres den Anbieter wechsle, wieder volle 2.900kWh gefördert bekomme?
Ursprung:
https://durchblicker.at/artikel/blog/2022/strompreisbremse#Umzug

Weiters, die Strompreisbremse gilt ab 01.12.22. Hier hatten noch viele einen Tarif unter 10cent. Zählt der Dezember dann schon zu den 2.900 oder berechnet sich das erst wenn auch die Förderung greift, also einem Tarif über 10cent?
Danke für eure Antworten.

lgL

  •  cutcher
1.1.2023  (#1)
In deinem link steht folgendes:
Gut zu wissen: Beim neuen Stromlieferanten beginnt eine neue, tagesaktuelle Abrechnung. Eine Mitnahme von nicht verbrauchten Kilowattstunden ist nicht möglich.


also nein - du bekommst keine neuen 2.900kwh und nicht verbrauchte strompreisbremse kannst du nicht mitnehmen


für jeden tag im abrechnungsjahr hast du 2.900/365 kwh anspruch (egal ob du wechselst oder bei deinem anbieter bleibst)


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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#2)
Das Abrechnungsjahr ist ja dann ein Neues, also wieso nicht wieder die 2.900kWh gefördert?
Du schreibst egal ob man wechselt oder nicht man hat die 2.900kWh, eine Zeile darüber dass man aber keine nicht verbrauchten kWh mitnehmen kann (was ja genau dem entspräche). Ich hab da irgendwie einen Knopf im Hirn.

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  •  cutcher
1.1.2023  (#3)

zitat..
Lindenwirzt schrieb:

Das Abrechnungsjahr ist ja dann ein Neues, also wieso nicht wieder die 2.900kWh gefördert?
Du schreibst egal ob man wechselt oder nicht man hat die 2.900kWh, eine Zeile darüber dass man aber keine nicht verbrauchten kWh mitnehmen kann (was ja genau dem entspräche). Ich hab da irgendwie einen Knopf im Hirn.

Du hast 2.900kwh von 1.12.2022-30.11.2023

Was daran ist nicht verständlich?
wechselst du per 01.06.2023 hast du ~1.450kwh bei deinem alten anbieter und 1.450kwh von 01.06.2023-30.11.2023 bei deinem neuen anbieter

wenn du bis 01.06.2023 aber nur 500kwh verbraucht hast, hast beim neuen anbieter trotzdem nur 1.450kwh

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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#4)
Ah ok, danke, klingt logisch und würde Sinn machen.

Dann noch eine Frage:
Die 2.900 kWh brauche ich im Winter 22/23. (Erdwärmepumpe)
Wenn ich jetzt z.b. im April wechseln würde, was vielleicht ohnehin Sinn machen würde da dann ev. die Strompreise auch wieder niedriger sind, hätte ich dann wieder den aliquoten Anteil frei, also in Summe 2.900kWh + aliquot den restlichen Jahresanteil?

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  •  cutcher
1.1.2023  (#5)

zitat..
Lindenwirzt schrieb:

Ah ok, danke, klingt logisch und würde Sinn machen.

Dann noch eine Frage:
Die 2.900 kWh brauche ich im Winter 22/23. (Erdwärmepumpe)
Wenn ich jetzt z.b. im April wechseln würde, was vielleicht ohnehin Sinn machen würde da dann ev. die Strompreise auch wieder niedriger sind, hätte ich dann wieder den aliquoten Anteil frei, also in Summe 2.900kWh + aliquot den restlichen Jahresanteil?

Nein nur der aliquote teil, also ~1.000kwh


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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#6)
Ja, so habe ich es eh gemeint, darum "in Summe". Die 2.900 bereits verbrauchten und geförderten kWh und dann nochmal ca. 1000kWh beim neuen Anbieter.

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  •  cutcher
1.1.2023  (#7)

zitat..
Lindenwirzt schrieb:

Ja, so habe ich es eh gemeint, darum "in Summe". Die 2.900 bereits verbrauchten und geförderten kWh und dann nochmal ca. 1000kWh beim neuen Anbieter.

Nein - nur ~1.000kwh verbrauchte von 01.12.2022-01.04.2023 (4 monate) und dann 1.900kwh von 01.04.2023-30.11.2023 (8 monate)
genau ausrechnen müsstest mit anzahl der tage je periode bei genauem wechseldatum

Wie mehrfach geschrieben hast du in summe nur 2.900kwh von 01.12.2022-30.11.2023
egal bei wievielen anbietern


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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#8)
Hallelujah, jetzt habe ichs. 😃

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#9)
Daher jeden Tag hat man 7,95 kwh mögliche Förderung.
Wenn man am einzelnen Tag mehr als 7,95 kwh konsumiert fließt es nicht in die Strompreisbremse sondern zum "normalen" Tarif. 
Und wenn man zB an einem Sommertag im Urlaub weniger verbraucht "verliert" man das was man nicht verbraucht hat bezüglich Strompreisbremse.

Stimmt das so?

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  •  Benji
  •   Gold-Award
1.1.2023  (#10)

zitat..
Sparfratz schrieb: Daher jeden Tag hat man 7,95 kwh mögliche Förderung.

Nein, ich denke nicht dass das tageweise aufgeteilt wird.

Du hast einfach ein "Budget" von 2900kWh pro Jahr zum vergünstigten Preis, alles darüber normaler Preis. Ob du dieses Budget nach 2 Wochen, 2 Monaten oder 10 Monaten aufgebraucht hast, ist egal.


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  •  joho78
  •   Bronze-Award
1.1.2023  (#11)
...außer man hat für die WP WP [Wärmepumpe] noch einen separaten, zweiten Zähler mit eigenem Zählpunkt. Dann sind es 5.800 kWh pro Jahr... 😉

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  •  streicher
  •   Gold-Award
1.1.2023  (#12)
Also was schon interessant wäre. Wenn man z.B. am 1.9.23 zu einen neuen Anbieter wechselt und beim alten schon die 2900 verbraucht hat.
Muss man dann trotzdem beim neuen von 1.9 - 30.11 die anteilige Strompreispremse machen oder darf man sagen das man schon alles beim Alten verbraucht hat.
Könnte ja sein das heuer der Strompreis bei einem Wechsel wieder billiger wird und man daher alles beim höheren Tarif vom alten Anbieter punkto Strompreispremse haben will.

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#13)
Na bin gespannt. Wir werden vermutlich Ende Jänner einen neuen Anbieter haben. 
Von Anfang Dezember bis Ende Jänner sind dann vermutlich ca 1500 kWh verbraucht. Durch die Strompreisbremse sind 3600 (haben drei Kinder) gedeckt. 

Beim neuen Anbieter wärns dann also noch 2100 kWh. Oder 3000 ... Je nachdem wie man's dann wirklich rechnet :)
Ich vermute es wird beim Anbieterwechsel neu berechnet und man bekommt ne Nachzahlung :)

Einen zweiten Zähler für die Wärmepumpe machen wär auch zum überlegen. Wobei das kostet auch und kann mir ganz gut vorstellen,dass da sowieso was nachkommt für Wärmepumpenbesitzer so wie in Salzburg... Auch ohne zweiten Zähler.

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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#14)
Zweiter Zähler bringt bezüglich Strombremse gar nichts.
s. FAQ zur Strompreisbremse | Arbeiterkammer
https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Zitat:
Ich habe mehr als einen Stromzähler im Haushalt. Bekomme ich den Grundverbrauch pro Zähler?
Jeder Zähler beziehungsweise Zählpunkt mit einem Lastprofil H0, HA oder HF ist zulässig. Dies ist meist der Hauptzähler. Somit sind beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen, welche mit einem separaten Zähler gemessen werden, nicht anspruchsberechtigt. Haben Sie allerdings mehrere Zähler, die mit den genannten Lastprofilen hinterlegt sind, wird jeder gefördert. Welcher Zähler mit welchem Profil hinterlegt ist kann man aus der Stromrechnung erkennen (Im Abschnitt wo die Zählerstände aufgelistet sind).

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  •  Fani
1.1.2023  (#15)

zitat..
Lindenwirzt schrieb:

Zweiter Zähler bringt bezüglich Strombremse gar nichts.
s. FAQ zur Strompreisbremse | Arbeiterkammer

Ob die Arbeiterkammer da richtig liegt?


2023/20230101180134.png


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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
1.1.2023  (#16)

zitat..
Lindenwirzt schrieb:

Zweiter Zähler bringt bezüglich Strombremse gar nichts.
s. FAQ zur Strompreisbremse | Arbeiterkammer
https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Zitat:
Ich habe mehr als einen Stromzähler im Haushalt. Bekomme ich den Grundverbrauch pro Zähler?
Jeder Zähler beziehungsweise Zählpunkt mit einem Lastprofil H0, HA oder HF ist zulässig. Dies ist meist der Hauptzähler. Somit sind beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen, welche mit einem separaten Zähler gemessen werden, nicht anspruchsberechtigt. Haben Sie allerdings mehrere Zähler, die mit den genannten Lastprofilen hinterlegt sind, wird jeder gefördert. Welcher Zähler mit welchem Profil hinterlegt ist kann man aus der Stromrechnung erkennen (Im Abschnitt wo die Zählerstände aufgelistet sind).

Na schon wenn es ein Standard Haushaltszähler H0 ist.


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  •  joho78
  •   Bronze-Award
1.1.2023  (#17)

zitat..
Sparfratz schrieb:

──────
Lindenwirzt schrieb:

Zweiter Zähler bringt bezüglich Strombremse gar nichts.
s. FAQ zur Strompreisbremse | Arbeiterkammer
https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Zitat:
Ich habe mehr als einen Stromzähler im Haushalt. Bekomme ich den Grundverbrauch pro Zähler?
Jeder Zähler beziehungsweise Zählpunkt mit einem Lastprofil H0, HA oder HF ist zulässig. Dies ist meist der Hauptzähler. Somit sind beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen, welche mit einem separaten Zähler gemessen werden, nicht anspruchsberechtigt. Haben Sie allerdings mehrere Zähler, die mit den genannten Lastprofilen hinterlegt sind, wird jeder gefördert. Welcher Zähler mit welchem Profil hinterlegt ist kann man aus der Stromrechnung erkennen (Im Abschnitt wo die Zählerstände aufgelistet sind).
───────────────

Na schon wenn es ein Standard Haushaltszähler H0 ist.

Ganz genau (H0 ist das Stichwort; habe auch die Bestätigung vom NetzOÖ diesbezüglich per Email bekommen). Die AK sollte sich mal besser informieren bevor sie irreführende Information online stellt.

Fazit: jeder der aktuell noch einen zweiten (H0) Zähler hat kann sich freuen. Nachrüsten macht nur bedingt Sinn, da man neben den Installationskosten (Elektriker, Netz-Techniker) auch für den nicht durch die Strompreisbremse abgedeckten Vebrauch dann ein Neukundentarif fällig wird (jedenfalls bei der EnergieAG). 




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  •  guntere
3.1.2023  (#18)
So eindeutig ist das im Stromkostenzuschussgesetz leider nicht geregelt. Laut § 2 Abs 1 Z 2 gilt das Grundkontingent zwar "je Zählpunkt". In § 4 steht dann aber, dass der Zuschuss natürlichen Personen gewährt wird, "die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt" zahlungspflichtig sind. Egal wie es zu interpretieren ist: Um auf Nummer sicher zu gehen, werde ich meine Zählpunkte bei verschiedenen Anbietern laufen lassen, dann weiß der eine vom anderen nichts :)
PS: die Worte "einem" und "einen" könnten natürlich auch unbestimmte Artikel (und nicht Zahlworte) sein.

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  •  cutcher
3.1.2023  (#19)

zitat..
guntere schrieb:

So eindeutig ist das im Stromkostenzuschussgesetz leider nicht geregelt. Laut § 2 Abs 1 Z 2 gilt das Grundkontingent zwar "je Zählpunkt". In § 4 steht dann aber, dass der Zuschuss natürlichen Personen gewährt wird, "die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt" zahlungspflichtig sind. Egal wie es zu interpretieren ist: Um auf Nummer sicher zu gehen, werde ich meine Zählpunkte bei verschiedenen Anbietern laufen lassen, dann weiß der eine vom anderen nichts :)
PS: die Worte "einem" und "einen" könnten natürlich auch unbestimmte Artikel (und nicht Zahlworte) sein.

Wozu?
eine person darf ja sowieso problemlos mehrmalig stromkostenbremse "beziehen" (wochenendhaus, ferienwohnung,...)

auch an derselben sdresse problemlos möglich solange eigenenr zählpunkt mit richtigem lastprofil


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  •  herbert1988
3.1.2023  (#20)

zitat..
Sparfratz schrieb: Daher jeden Tag hat man 7,95 kwh mögliche Förderung.
Wenn man am einzelnen Tag mehr als 7,95 kwh konsumiert fließt es nicht in die

wäre gar nicht möglich. Nicht jeder hat einen Zähler der automatisch die Zählerstände übermittelt. Du würdest quasi ja gar nicht die Möglichkeit haben tagesaktuell zu übermitteln - zumindest wäre das für mich der logische Zugang warum das so nicht möglich ist.




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  •  ck
3.1.2023  (#21)

zitat..
herbert1988 schrieb:

wäre gar nicht möglich. Nicht jeder hat einen Zähler der automatisch die Zählerstände übermittelt. Du würdest quasi ja gar nicht die Möglichkeit haben tagesaktuell zu übermitteln - zumindest wäre das für mich der logische Zugang warum das so nicht möglich ist.

Warum soll das nicht möglich sein?
Die Regelung mit den aliquoten 7,95 kWh pro Tag kommt immer dann zur Anwendung wenn, es:
-Tarifwechsel
-Lieferantenwechsel
-Jahresabrechnungen
gibt.
Alle diese Theman gab es ja auch schon in der Vergangenheit und da wurden immer "Zwischenstände" verwendet, wenn es keine Zählerdaten gab, wurde ein Standardlastprofil verwendet und bei der Berechnung der Strompreisbremse ist es ganz genau so.


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