Hallo,
wie schaut das eigentlich aus wenn mal der
WR WR [Wechselrichter] getauscht werden muss (z.B. weil er defekt ist)?
Muss das dann der Elektriker auch bei der Netz-NÖ melden?
- Wenn der gleiche
WR WR [Wechselrichter] wieder verbaut wird?
- Falls ein anderer
WR WR [Wechselrichter] aber mit gleichen kVA verbaut wird?
Und was wenn man dann einen kleineren verbaut?
Verliert man dann bei der Netz-NÖ seine mögliche (und ursprünglich erlaubte) Einspeiseleistung?
Ich frag das deshalb, weil mein
WR WR [Wechselrichter] eigentlich fast so groß ist wie die Module (da war damals nur 100 Euro Unterschied und daher habe ich den größeren genommen).
Die max. Leistung wird aber nur selten erreicht.
Da das Dach schon voll ist gibts auch keine Erweiterungsmöglichkeit (außer ein Dach >30m Entfernung bzw. eventuell Gartenzaun, aber das wird wohl beides keine Option sein weil der WR WR [Wechselrichter] nur 2 Strings kann und die derzeitigen Module schon 3 Strings haben (also 2 Strings sind schon parallel geschalten). Modultausch zahlt sich wohl auch erst nach > 20 Jahren aus. Danke
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