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Elektroinstallation erweitern ohne Elektriker?

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  •  alv123
15.1. - 17.1.2023
14 Antworten | 7 Autoren 14
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Hallo,

eine Frage. Darf man die Elektroinstallation auch ohne einen Elektriker erweitern? Konkret geht es um einen Verwandten, gelernter Elektrotechniker, der aber in einem Betrieb für Steuerungs- und Industrieanlagen arbeitet und eben nicht in einem Elektrikerbetrieb. Der könnte mir sowas wie Gegensprechanlage, Garagentor-Antrieb, ein paar zusätzliche Steckdosen etc. installieren. Ist das versicherungstechnisch in Ordnung oder muss das unbedingt ein Elektrikerbetrieb machen?

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#1)
Hi
Habe mir eine Ähnliche Frage voriges Jahr gestellt, bis zu welchem Grad ich als HTL Absolvent (mit Schublehre) E- Installationsatbeiten selbst durchführen darf.
Lt. Telefonat mit AK Experten darf ich quasi alles machen, was ich mir selbst zutraue, es muss natürlich Vorschriftskonform sein....
Scheinbar dürft es da keine Konkreten Limitierungen geben....
Für mich persönlich ist beim Verteilerkasten Schluss, Automaten tauschen oder umklemmen Ja, aber von der Dimensionierung hab ich keine Ahnung....

Garagentorantrieb und Steckdosen sind jetzt ka mörderkomplexes Thema, ich würd da kein Problem damit sehen....

Beispiel: hab die Verkabelung für die Werzeughütte und Carport komplett selbst gemacht, Eli hat dann im Verteiler den Automaten gesetz und endgültig angeklemmt.

Lg Wolfgang

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#2)
Wenn du eine entsprechende Ausbildung hast, ist selbst der Verteiler kein Mysterium.

Seit ich folgendes in unserem vom Elektriker vorkonfigurierten Verteiler gefunden habe (in der Rohbauphase gottseidank, hat mich mehr amüsiert als erschreckt) gebe ich einen Scheiss auf "der Elektriker kann das viel besser"...

Mein Vater hat sicherheitstechnische Überprüfungen für Laborgeräte gemacht und ich hab mir einiges angelernt und hab als Bauingenieur auch den fachlichen Grundeinschlag. Ich lass nur mehr die Endabnahme machen, weil was ein 08/15 Geselle so schafft, kriege ich mittlerweile auch hin und wenn nicht, frag ich meinen Papa und fertig.


2023/20230115128162.jpg

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  •  robits
  •   Bronze-Award
15.1.2023  (#3)
Einfach mal gschmeidig die Phase auf N geklemmt? 😂

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.1.2023  (#4)
Jup. War ihm eh peinlich, aber ich meine nur, wenn selbst solche Sachen einem Profi passieren können... da passt man als Laie wahrscheinlich sogar mehr auf.

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  •  robits
  •   Bronze-Award
15.1.2023  (#5)
Ich sehe das so wie du, und bin auch schon bissl allergisch was die "Profis" betrifft ...

Vor allem wenn es das eigene Haus betrifft, ist man selbst sicher genauer oder "fizelt" mehr herum. 

Zur Ursprungsfrage:

Bezüglich Versicherung würde mich das auch sehr interessieren. 
Ich denke ein guter Mittelweg wäre, einfach alles was noch anfällt und wo man weiß was man tut selbst erledigen. 
Und wenn du dann eine gewisse Menge an neuer Elektrik "gesammelt" hast, den Elektriker einmal offiziell drüber schauen und abnehmen lassen. 


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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#6)
Buenos Morgos

zitat..
MalcolmX schrieb: gebe ich einen Scheiss auf "der Elektriker kann das viel besser"...

Das hab ich auch ned geschrieben 😄

Mir persönlich gehts drum, mich nicht mit dutzenden Normen, Verordnungen und Vorschriften befassen zu müssen - siehe Absicherung von Lichtkreisen, oder ob ich an FI mit Auslösecharakteristik B oder C brauch.....

A Wechselschaltung bleibt immer gleich und ein LED Band anklemmen ist auch ka Hexerei.
CEE Dose anklemmen schafft ma auch und Kabelziehen geht auch, sowas kannst ja durchaus selbst machen mit a Wengl Vorbildung.

Der Versicherung wirds blunzn sein, ob du aus ana Doppelsteckdose a Dreifachdose gemacht hast, oder nicht.
Hellhörig werdens werden, wenn die Kreissäge mit 8KW an einer 1,5mm2 230er Leitung hängt oder jedes Mal beim Einschalten der Mikrowelle dieser seltsame Lichtbogen über der Türklingel entsteht...
(Ja bewusst übertrieben ausgedrückt)

LG




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  •  alv123
16.1.2023  (#7)

zitat..
robits schrieb:

Zur Ursprungsfrage:

Bezüglich Versicherung würde mich das auch sehr interessieren. 
Ich denke ein guter Mittelweg wäre, einfach alles was noch anfällt und wo man weiß was man tut selbst erledigen. 
Und wenn du dann eine gewisse Menge an neuer Elektrik "gesammelt" hast, den Elektriker einmal offiziell drüber schauen und abnehmen lassen.

was heißt dann genau "abnehmen lassen"? Einen e-Befund erstellen lassen? Theoretisch sollte man das ja alle 5 Jahre... Wohl eh wegen solchen Änderungen?


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  •  Takeiteasy
16.1.2023  (#8)
Wir (sind gerade am Bauen) machen die ganze Elektrik selbst (Schwiegervater Elektriker) haben aber für die Befundung/Abnahme einen Elektriker genommen, dieser hat auch den Verteilerschrank wie von uns benötigt und vorgegeben bestückt geliefert. Haben hier einen tollen Elektriker erwischt, wo die Kommunikation super läuft und er auch sozusagen als zusätzliches Augenpaar die Baustelle während des Bauens begleitet hat.

So hat er gleich zu Beginn bei der Bodenplatte festgestellt, dass das Erdungsband nicht ausreichend mit Kreuzverbinder mit dem Eisen in der Bodenplatte verbunden wurde. Er ist dann  um 3 Uhr in der Früh (ab 7 Uhr war Betonlieferung für die Bodenplatte angesagt) gekommen und sie haben zu zweit das Erdungsband mit ausreichend Kreuzverbinder mit dem Eisen in der Bodenplatte verbunden.

Sollte noch die ein oder andere (Steck)Dose oder Schalter benötigt werden, sollte das in Eigenregie unter Einhaltung der techischen Vorraussetzung kein Problem sein.

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  •  robits
  •   Bronze-Award
16.1.2023  (#9)

zitat..
alv123 schrieb:

──────
robits schrieb:

Zur Ursprungsfrage:

Bezüglich Versicherung würde mich das auch sehr interessieren. 
Ich denke ein guter Mittelweg wäre, einfach alles was noch anfällt und wo man weiß was man tut selbst erledigen. 
Und wenn du dann eine gewisse Menge an neuer Elektrik "gesammelt" hast, den Elektriker einmal offiziell drüber schauen und abnehmen lassen.
───────────────

was heißt dann genau "abnehmen lassen"? Einen e-Befund erstellen lassen? Theoretisch sollte man das ja alle 5 Jahre... Wohl eh wegen solchen Änderungen?

Wie das genau heißt weiß ich nicht. Aber ich hab auch die Elektrik selbst gemacht. 
Elektriker hat dann ein zwei Dosen aufgemacht zur Sichtkontrolle, alles durchgemessen und Protokoll erstellt. 


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  •  TiM
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#10)
Ein bisschen was zum Formalen beim selber installieren:
Nachdem man es für sich selber macht ist die ganze Gewerbeordnungsthematik ("Pfusch", unbefugte Gewerbeausübung usw.) natürlich kein Thema, das wäre es nur wenn man es für Dritte macht. Damit bleibt nur die Elektrotechnikgesetzgebung relevant. Die sagt, dass  die Errichtung und wesentliche Änderungen an der elektrischen Anlage nur durch die elektrotechnische Fachkraft durchgeführt werden dürfen. Das Ministerium hat schon einmal festgelegt, dass eine Fachkraft jedenfalls jemand ist, der einen Elektrotechnik-Lehrabschluss hat (darüber wie HTL wird also jedenfalls auch Fachkraft sein, anderer Lehrabschluss wie Mechatronik oder Elektronik nicht grundsätzlich als Fachkraft zu sehen). Am Ende muss der Elektriker den Prüfbefund ausstellen und Daten ins Meldewesen eintragen, es geht also nicht ganz ohne Elektriker. Wenn der Elektriker alles abnimmt, ohne dass die Installation von einer Fachkraft durchgeführt wurde, dann bleibt sicher noch ein Restrisiko für beide (insbesondere wohl im Fall eines Personenschadens, wenn wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht eingehalten worden sind, und da wird der Richter zu beurteilen haben, ob die Ausführung der Installation durch eine Fachkraft wirtschaftlich zumutbar gewesen wäre). 
Unabhängig von diesem Formalismus ist jeder der selber installiert gut beraten, wenn er frühzeitig mit dem Elektriker Kontakt aufnimmt was wie zu machen ist. Insbesondere beim Thema Erder und Potenzialsteuerung kann man im Nachhinein wenn der Beton drinnen ist nichts mehr retten und auch nichts mehr beurteilen. Da haben sogar immer wieder die Baufirmen ein Problem wenn nichts dokumentiert ist und nachher soll jemand bestätigen das alles passt.

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  •  alv123
16.1.2023  (#11)
Wobei in meinem Fall ich ja nicht die Ersterrichtung der E-Installation meine, sondern Erweiterungen.

Ich habe den Passus mit den "wesentlichen Änderungen" gelesen, frage mich halt was das sein soll. Lampen montieren scheint nicht darunter zu fallen, PV-Anlage zu installieren aber schon. Und dazwischen? 

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#12)

zitat..
alv123 schrieb: Ich habe den Passus mit den "wesentlichen Änderungen" gelesen, frage mich halt was das sein soll. Lampen montieren scheint nicht darunter zu fallen,

Da geht es in erster Linie darum, dass zum Zeitpunkt der "wesentlichen Änderungen", die 
zum Zeitpunkt gültigen ETV Vorschriften gelten.  Z.B.  Es ist ein FI-Schalter mit 100mA  eingebaut, und zum Zeitpunkt der "wesentlichen Änderung" scheibt die ETV einen 30mA vor. 
Dann muss der 100mA ausgetaucht werden.  
Ein wesentliche Änderung wäre, wenn du einen kompletten Dachboden ausbaust, der über  keine elektrische Anlage verfügt.  Aber wie es der Teufel  will,  hängt in dem Dachboden eine Lampe und verfügt auch über eine Steckdose - Und damit hat dieser schon eine elektrische Anlage😀.  
Deine geplanten Änderungen, fallen da nicht darunter.  Ob diese Erweitungen der  Hausversichung interessiert, kann ich nicht beurteilen. Ich vermute eher nicht. 

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  •  TiM
  •   Gold-Award
16.1.2023  (#13)
Nicht ganz. Schrack fasst es zB ganz gut zusammen auf https://el-gor.at/et_NEU/pdf/Schrack_Info_Sicherheitstechn_Anf_Verbranlg.pdf

"Eine wesentliche Änderung einer elektrischen Anlage liegt vor:
...
Durch Änderung der Schutzmaßnahme in einem Anlagenteil werden Auswirkungen in anderen Anlagenteilen ausgelöst.
4) Durch andere Maßnahmen werden die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme beeinträchtigt."

"Eine wesentliche Erweiterung einer elektrischen Anlage liegt vor:
1) Die elektrische Anlage wird örtlich in Bereiche erweitert, in denen bisher keine elektrische Anlage (oder eine solche mit einer anderen Anspeisung der Stromversorgung) bestanden hat.
..."

--> Man würde also sagen können dass beim Installieren einer neuen Steckdose dort eine Prüfpflicht zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahme entsteht und somit eine Prüfung (Schutzmaßnahmenmessung an dieser Steckdose) erforderlich ist, Prüfung aber nur durch die Fachkraft im Sinne der Elektrotechnikgesetzgebung zulässig ist und auch ein Prüfbefund erstellt werden muss, um im Schadensfall aus der Haftung zu kommen wenn jemand ein defektes Gerät an dieser Steckdose einsteckt und zu Schaden kommt.

Anklemmen einer Lampe an bauseits vorhandenen Auslass löst wiederum keine Prüfpflicht aus. Umbauten im Verteiler wahrscheinlich schon, es könnte ja sein dass ein Schutzleiter dabei versehentlich herausgeht und damit die Schutzmaßnahme nicht mehr wirkt oder ein Nullleiter herausgeht und damit eine Spannungsverschleppung zu Überspannung führt.

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  •  TiM
  •   Gold-Award
17.1.2023  (#14)

zitat..
Kleinermuk schrieb: Ob diese Erweitungen der  Hausversichung interessiert, kann ich nicht beurteilen. Ich vermute eher nicht. 

Einfach erklärt hier
https://www.derstandard.at/story/2000125280396/wer-beim-waschbecken-pfuscht-haftet-fuer-wasserschaden

Detailliert erklärt hier
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/nichtfachmann-muss-installationsarbeiten-ablehnen/

So ganz ohne ist das versicherungstechnisch womöglich nicht, wenn man als Nicht-Fachkraft grobe Schäden verursacht. Aber wie schon geschrieben, wer eine Fachkraft im elektrotechnischen Sinn ist, der ist von der Problematik nicht betroffen, wenn er selbst was in seinem Haus installiert.

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