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Gehsteigüberfahrt - Wien

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  •  rijeka
  •   Bronze-Award
9.2. - 10.2.2023
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Vermute mal dass das je nach Bundesland komplett unterschiedlich sein wird. Habe einen Bescheid vom Magistrat bekommen. Darin wird die Konstruktionsart bekannt gegeben.

1) Bewilligung einer GEhsteigüberfahrt

* Abschrägungen der Gehsteigbegrenzungssteine ist nicht zulässig

* Die Auffahrt zum Gehsteig ist durch rempenartiges Hochziehen des Rinnsales (Neigung 1:3) aus Asphaltbeton herzustellen

* Die Gehsteigüberfahrt ist wie folgt herzustellen:
** 4cm dicker geriffelter Gusasphalt auf 10 cm dicker bituminöser Tragschicht auf 15 cm ungebundener oberer Tragschicht

* Der Gussasphaltbelag ist durch Fugen vom angrenzenden Gehsteigbelag zu trennen

* Die Randbegrenzung des Gehsteiges ist mit 18/20 cm großen Granitrandsteinen herzustellen

2) Bekanntgabe der Breite, Höhenlage und Bauart des Gehsteiges

2)a Gehsteig belagt aus 2 cm Gussasphalt, glatt, abgestreut auf 10 cm bituminöser Tragschicht auf 10 cm ungebundener Tragschicht (Kantkorn)

2) b (werden dann exakte Breiten und Höhenlagen angegeben

---

Wenn ich das richtig lese, dann ist Punkt 1 allgemein und Punk 2 auf mein Grundstück spezifiziert. Gehsteig ist schon da, so sieht das beim Nachbarn aus. Zaun und Einfahrt hab ich jetzt mal aus Datenschutzgründen weg geschnitten. Bei uns daneben sieht es gleich aus, außer dass wird natürlich die Auffahrt (Asphaltgupf) noch nicht haben.


2023/20230209762195.png

Unsere Einfahrt ist 3 Meter breit. Was hat denn ein Baumeister da bitte jetzt großartig zu tun, außer sich Asphalt liefern zu lassen und den Gupf zu "gießen". Könnt ihr mir mal mitteilen, was das bei euch gekostet hat. Hab jetzt mal ein Angebot, da versteh ich beim besten Willen nicht, wie so was mehr als 500 € kosten kann und darf.

Danke

  •  mycastle
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#1)
"...........10 cm dicker bituminöser Tragschicht auf 15 cm ungebundener oberer Tragschicht
Hast Du das unter dem normalen Gehsteig??
befürchte nein, daher wirst du ev. diese 3 Meter neu machen lassen müssen.
Grund: die Festigkeit für die Überfahrt
Sonst könnte der Gehsteig "einbrechen"
weil mit der Überfahrt, könnte/ wird auch ein LKW kommen.
Frage: wie geht es Dir mit einer 3 Meter Einfahrt?
Knapp? wie breit ist die Straße dort?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#2)
Das sind nicht einmal 0.1m³ Mischgut... normal sollte sowas eher 100€ kosten als 500, aber da ist halt noch die Einrichtung,  Kleinmengenzuschlag etc.
Lass es doch mitmachen wenn irgendwo in der Nähe was gemacht wird? Die Schräge ist damit natürlich gemeint.

Die vorgeschlagenen 15cm Asphaltaufbau für die Überfahrt sind aberwitzig... sowas hab ich auf einer viel befahrenen Landesstraße...

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  •  rijeka
  •   Bronze-Award
9.2.2023  (#3)

zitat..
mycastle schrieb:

"...........10 cm dicker bituminöser Tragschicht auf 15 cm ungebundener oberer Tragschicht
Hast Du das unter dem normalen Gehsteig??
befürchte nein, daher wirst du ev. diese 3 Meter neu machen lassen müssen.
Grund: die Festigkeit für die Überfahrt
Sonst könnte der Gehsteig "einbrechen"
weil mit der Überfahrt, könnte/ wird auch ein LKW kommen.
Frage: wie geht es Dir mit einer 3 Meter Einfahrt?
Knapp? wie breit ist die Straße dort?

Habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob ich das unter dem Gehsteig habe. Das ist vielleicht der Grund, warum ich ein Angebot habe, welches mit fast 4.000 € inkl. Steuer am Tisch liegen habe, aber habe eher den Verdacht, dass hier der Gehsteig auf meine Kosten mit saniert werden soll. Is ja ein bissi was kaputt gegangen während der Bauphase.

 Was mich wundert der Gehsteig muss doch schon Auto-fest gemacht worden sein oder wurde das eben nur an Stellen gemacht, in denen bereits Einfahrten bzw. Häuser vorhanden waren. Bin das letzte Grundstück in der Gasse, welches bebaut wurde. Die ersten Häuser kamen in den 80ern. Dann müsste ich ja theoretisch etwas vom Gehsteig wegstemmen...

3,25 Meter wird die Einfahrt exakt. Mit einem LKH reinfahren, stell ich mir dann schwer vor.

War bisher der Meinung, dass da einfach so ein Gupf hingerotzt wird:


2023/20230209980644.png

zitat..
MalcolmX schrieb:

Lass es doch mitmachen wenn irgendwo in der Nähe was gemacht wird? Die Schräge ist damit natürlich gemeint.

Werd jetzt mal meine Optionen klären. Keine Ahnung ob die MA das überprüfen kommt.


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
9.2.2023  (#4)

zitat..
mycastle schrieb: daher wirst du ev. diese 3 Meter neu machen lassen müssen

mycastle hat das schon richtig erkannt.

Unter Punkt 2.) wird bekanntgegeben was du jetzt vor deinem Grundstück vorfindet.

Im  Punkt 1.) wird mitgeteilt wie die neu zu schaffende Überfahrt herzustellen ist.


zitat..
rijeka schrieb: Was hat denn ein Baumeister da bitte jetzt großartig zu tun,

Alten Gehsteig abtragen und eine Überfahrt entsprechend der Anforderungen herstellen.....




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  •  mycastle
  •   Gold-Award
10.2.2023  (#5)
"...........10 cm dicker bituminöser Tragschicht auf 15 cm ungebundener oberer Tragschicht
Hast Du das unter dem normalen Gehsteig??
befürchte nein, daher wirst du ev. diese 3 Meter neu machen lassen müssen.
Grund: die Festigkeit für die Überfahrt
Sonst könnte der Gehsteig "einbrechen"
weil mit der Überfahrt, könnte/ wird auch ein LKW kommen.
Frage: wie geht es Dir mit einer 3 Meter Einfahrt?
Knapp? wie breit ist die Straße dort?

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
10.2.2023  (#6)
Ja mich "kostete" in die Gehsteigüberfahrt damals mein neues Fahrrad ;-( weil das schon damals sehr teuer war.
Und in den beiden Erbschaften, Wohnungswechseln gingen die Bescheide verloren, die MA xx findet diese nicht mehr! und hat die Überfahrt bei einer Sanierung von der Straße weggenommen! Frechheit ist daß die Behörde die alten Bescheide nicht mehr in Ihrem Archiv hat. Für das Suchen und nichtfinden mußte ich sogar nochmals zahlen.
Und jetzt ärgert mich die Parkzone vor der Türe, meine Ahnen zahlten die Straßenaufschließung, dann den Gehsteig, und ich zahle jede Stunde  auf der Straße parken, weil ich dort noch nicht wohne.
wien ist anders....

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  •  rijeka
  •   Bronze-Award
10.2.2023  (#7)
Jap. Hat sich heute bestätigt, beim Nachbarn habe ich es nochmal genau begutachtet, da erkennt man eindeutig einen anderen Aufbau. Somit wurde bei meinem damals leeren Grundstück, einfach der Gehsteig gemacht und nicht der gewünscht Aufbau, weil halt nicht bekannt war, ob und wohin eine  Einfahrt kommt. Gehsteig wurde halt vor weit über 20 Jahren gemacht. Sprich das gehört jetzt abgetragen und neu gemacht. 

Kostet jetzt fast so viel wie meine Sichtbetoneinfriedung - alter Falter :D

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