Liebe Leute!
Wie der Beitrag schon andeutet, geht es um eine Brandwand für ein Betriebsbauvorhaben.
Und zwar ist lt. OIB Richtlinie hier ein Wand in REI90 zu errichten: siehe Kap. 3.8ff
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_2.1_26.03.15.pdf Die Brandwand, die in Holzriegelbauweise ausgeführt werden soll ist rund 5,80m hoch.
Auf der einen Seite der Wand ist eine Halle und auf der anderen Seite ein Betriebsgebäude mit einem Obergeschoß.
Nun meinte unser Architekt, dass wir die Brandwand nur aus entweder CLT oder in Massivbauweise ausführen müssen, da Holzriegelbauwände nicht als Brandwand in dieser Höhe ausgeführt werden dürfen...Er hat aber hinzugefügt, dass er nicht 100% sicher ist und mir dazu noch die Richtlinien der geprüften Bauteile heraussuchen wolle.
Für uns wäre das ein ziemlicher Rückschlag, da wir dann nur für diese eine Wand einen anderen Hersteller bräuchten, es wird teurer, etc..
Die Hausbaufirma meinte wiederum, es sollte mit entsprechender Beplankung und Ausführung möglich sein.
zB. mit KNAU Firebord Platten.
Kann mir hier irgendjemand weiterhelfen? Kann die Höhe im Holzriegelbau tatsächlich ein Problem werden?
Es wäre leider schon sehr dringend, da das ganze schon in Produktion gehen müsste.
Danke für jeden Hinweis!
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