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Das Thema kam schon paar mal (suchen) ein BKW zu einer bestehenden Anlage ist kein BKW wie du denkst, sondern rechtlich eine Erweiterung zur bestehenden Anlage (x+0,8 = mehrbals 0,8) mit dem vollen Programm ala Ansuchen und so, wenn du es rechtlich richtig machst. |
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aha, das ist ja nicht gut, aber wenn ich schon vorher ein 800W gemeldet hatte und dann die PV kommt? scheint das dann gleich auf bei Netzbetreiber? |
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Auch dann musst du gesamtleistung beantragen (und beide wechselrichter angeben) |
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Je nach Bundesland gelten für BKW unter/gleich 800 Watt einfachste Regeln beim Anschluss. Aber da ist immer die Summe zu sehen, was auch zu verstehen ist, damit es nicht aus dem Ruder läuft, weil dann 8kwp Anlagen mit Microwechselrichter als 10 BKW gebaut werden. |
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Ich hatte Anfang voriges Jahr 2 Balkonkraftwerke a' 325Wp gekauft + gemeldet und erweitere nun um 9kWp. Netz NÖ hatte mir für die beiden Module einen Zählpunkt zugewiesen. Ich habe dann den Netzzugangsvertrag über 9,4kVA bekommen, mit dem gleichen Zählpunkt. Also war das bei Netz NÖ eine Erweiterung. |
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Hallo johro, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Balkonanlage zusätzlich zu PV |
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Sodale, die 800W fürs Gartenhaus sind genehmigt, das ging innerhalb von 24h bei EVN, habe dazu auch einen eigenen Zählpunkt erhalten. keine Auflagen, einfach anstecken. die 8kwp für das Dach werden heute gemeldet, bin gespannt wie hier die Beantragung verläuft. |
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Hättest du auch in der Eingangsfrage erwähnen können dass du noch gar keine PV hast 😉 Die EVN genehmigt hier übrigens nichts, zuständig ist Netz NÖ und auch die genehmigt nichts, die nehmen lediglich zu Kenntnis. |
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Hoffentlich meldest du dann heute 8,8kwp, sonst heißt es gleich wieder zurück zum start |
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Manch VNB ist nett und ändert bei der (falschen) Anfrage die Erweiterung auf der Zusage auf Vollspeiseanlage. 😀 Dann kann man seine Kleinsterzeugungsanlage behalten. 🙃 |
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Das macht ja der Installateur, aber er ist informiert und ich berichte wie es dann gelaufen ist. na wenn über 800W dann muss dass ein Installateur machen und es scheint ja auf in deiner Kundennummer was du schon gemeldet hast. (wenn man es meldet.....) |
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Hier die News: es genügt laut Evn Netz, wenn nur 8kwp beantragt werden, die 800V haben damit nichts zu tun. |
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Also das hätte ich nicht erwartet. |
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Denke dass passt so, die 800Wp sind ja bereits gemeldet, geht jetzt nur um die zusätzlichen 8kWp. Beim Netzvertrag bekommt man dann die 8kVA plus etwas für die 800Wp. Bei mir mit 9kWp plus bestehende 2x 325Wp waren es dann 9,4kVA. |
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Ne normale Erweiterung also, wo die BKW zählen? |
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Ja, so sehe ich das zumindest. Ist ja auch logisch wenn die BKW weiter im Einsatz sind. |
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Gibts das schriftlich? habe ich bis dato von keinem einzigen netzbetreiber gehört |
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Kann ich auch so bestätigen: Ein Freund hat seit 2 Jahren eine 6kw Anlage bei Netz NÖ laufen. Vor ein paar Wochen hat er ein BKW 800 W beantragt/gemeldet. Ist ohne Probleme genehmigt worden. Aussage von NetzNÖ war, dass der bestehende Netzvertrag davon unberührt bleibt und man soll aber der Ömag Bescheid geben, weil jetzt mehr eingespeist wird. |
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Dann ist es eine normale Erweiterung am gleichen Zählpunkt (= eine einzige Anlage). Die TOR Erzeuger erlaubt auch beispielhaft jede Erhöhung der Maximalkapazität unter 15 % einer Erzeugungseinheit als "nicht wesentlich" einzustufen. Eine Änderung des Netzzugangsvertrages ist dann nicht notwendig, was aber schlußendlich im Ermessen des Netzbetreibers liegt. |
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und damit die erneute abnahme ebenfalls obsolet? |
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Im Ermessen des Netzbetreibers. 😋 Der Klassiker wäre Module zu einer bestehende Anlage dazuhängen wie oben 6kWp + 0,8kWp ohne Änderung an der Einspeiseleistung und am Wechselrichter. Wird der Wechselrichter neu parametriert oder gar ausgetauscht wird das den Netzbetreiber eher interessieren. Die andere Richtung 0,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] + 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wie oben beschrieben, weg von der Kleinsterzeugungsanlage ("Balkonkraftwerk") in zur klassischen Überschussanlage wird auf jeden Fall eine Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber nach sich ziehen. Zumindest wäre das die Regel, es ist aber hier im Forum nicht immer ganz klar wer, was, in welcher Form beantragt hat und was der Netzbetreiber schlußendlich genehmigt hat, weil nicht jedes "Balkonkraftwerk" ist eine Kleinsterzeugungsanlage. Weil wenn ich dem Netzbetreiber melde, ich hänge noch 0,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an Modulen dazu, dann kann es dem Netzbetreiber tatsächlich egal sein. Unterschlage ich aber den Hoymiles dazu, dann kann das der Netzbetreiber auch nicht wissen und darauf reagieren. Geht dem Netzbetreiber, aus welchen Gründen auch immer durch die Lappen dass es pro Hausanschluss mehrere Zählpunkte für die Überschusseinspeisung gibt, dann ist er selber Schuld und darf die Inkonsistenzen in seinem System beheben. 😀 |
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Aber nur theoretisch. Die Netz OÖ will ALLE Modulerweiterungen beantragt bekommen weil man damit ja die Netzbelastung um 15% erhöhen könnte und ihre Forecasts nicht mehr passen. Tut das jeder wärs evt. tatsächlich relevant. Obs wohl auch die Moduldegeneration berücksichtigen ? 🤪 |
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