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Laut PV-Austria gibt es noch keinen Termin für einen Förder-Call. Das mit dem 16. März war nur im Entwurf vorgesehen. Da noch nichts abgesegnet wurde, steht nach wie vor noch kein Termin fest. Da dieser eigentlich 4 Wochen vorher angekündigt werden muss, müsste ein möglicher Termin meines Wissens nach schon in den April fallen mindestens. |
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Ich hoffe, Du liegst da falsch.. im EAG-Gesetz finde ich dazu nichts, nur, dass die Calls mindestens 2mal im Jahr mit 2 Wochen Zeit zum Einreichen sein müssen. |
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War doch letztes Jahr das Gleiche (glaube ich zumindest) - da hat´s auch geheissen, erster Call im März. Und dann haben sie ein Monat länger gebraucht, weil es nicht rechtzeitig abgesegnet wurde (1.Call war dann in der zweiten Aprilhälfte). 😕 |
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letztes Jahr wurde auch von allen groß geredet, was nicht alles verändert und einfacher gemacht wird... was rauskam wissen wir eh alle :) ... wird heuer genau derselbe Stuss sein wie letztes Jahr... also isses auch schon egal ob wir da noch ein paar Wochen länger drauf warten müssen |
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Nein kein Problem ! |
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Erwartet ihr etwa das unsere politische Elite mal etwas auf Anhieb zusammenbringt. Bin schon gespannt auf die versprochene Förderung für jeden Niederösterreich der eine Anlage bauen viel von unserer Hanni.🤣🤣🤣🤣 |
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...traurig, aber wahr - letztes Jahr wurde die Verordnung am 6.4.2022 ausgegeben, und am 21.4. war der erste Call. Für Private könnte (!) es egal sein, aber darauf verlassen kann man sich nicht. |
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Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage bezüglich der Forderung. Geplant ist eine Anlage ca. 30kWp. Ich habe im Oktober 2022 bei der KNG einen Netzzugangsangebot über 21,25 kW erhalten und auch angenommen. Im Feber 2023 habe ich um eine Erweiterung auf 29,9 kW angesucht und auch ein zweites Angebot bekommen. Das Problem ist, das die Anlage noch nicht errichtet ist. Und laut KNG muss ich zuerst eine FM für die Neuanlage und dann noch eine weitere FM für die Erweiterung einreichen. Kann es dadurch bei der Förderung zu Problemen kommen? Es handelt sich um eine Anlage 30 kW welche ca. im Juli gebaut und in Betrieb genommen wird. Anbei ein Screenshot des Angebotes für die Erweiterung. Die bestehende Anlage existiert aber noch nicht. Ich hoffe Ihr versteht was ich meine. |
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Hallo, Ich hätte auch noch Frage zur Förderung: Muss man bei der Förderung den Zählpunkt der Bezugsanlage Bestand oder den Zählpunkt der Einspeiseanlage eingeben? Zweite Frage: Muss man bei der Leistung die Gesamtmodulleistung oder die Rückleistungsbeschränkung eingeben? Danke und LG, Hyper |
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1) Zählpunkt Einspeisung 2) Gesamtmodulleistung (also nur wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Deine Module haben werden. 20 Module zu 400 Watt = 8kWp) |
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