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Der WR WR [Wechselrichter] hat auch einen Eigenverbrauch. Welches Problem versuchst du lösen? |
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Naja eine Volleinspeisung ist halt viel teuer als eine Überschusseinspeisung bei der Beantragung bei NetzNÖ. |
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Was verstehst du als "viel teurer" ? Für die Volleinspeiseanlage bekommst du von NetzNoe einmal für 1kW die Netzbezugsleistung vorgeschrieben. Kostet ca. 2xx Euro. Plus halt die 12 Euro für jede kW Einspeiseleistung Abhängig welche Anlage du hast, braucht die in der Nacht Strom. Der wird jährlich verrechnet. Bei einem Fronius Gen24 Plus 10.0 sind das im März ca. 100 Wh /Nacht. Hochgerechnet auf das Jahr, ca. 35-40 kWh, die auf der Rechnung stehen. Bei einer Überschussanlage, muß der Netzbetreiber die Netzbezugsleistung nicht einheben, da die ja vorhanden ist (üblich sind 4 kW). LG, Andy |
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Preise Überschusseinspeisung:
Bei Volleinspeisung sind es angeblich € 2xx pro kW. Wie kommst auf das? Ja natürlich verbraucht die Anlage selber auch Strom, aber dadurch gilt sie für die Netz-NÖ sicher nicht als Überschusseinspeisung und genau das wäre ja meine Frage. Wieviel muss selbst verbraucht werden das es eine Überschusseinspeisung und keine Volleinspeisung ist? |
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Die Art der Einspeisung bestimmst du im Rahmen der durch den VNB vorgebenen Möglichkeiten. Meist gilt: - Zählpunkt ohne Verbraucherstromkreise = Volleinspeiser - Zählpunkt mit Verbraucherstromkreise = Überschusseinspeiser - pro Hausanschluss ist nur eine Überschussanlage möglich, alle weiteren Anlagen werden zu Volleinspeisern |
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Zu 1: Weil das genau so bei meiner Anlage abgelaufen ist. Ohne den 1kW Bezug hätte ich die VolleinspeiseAnlage bei der NetzNoe nicht anmelden können. Es steht in den Verträgen auch nicht drinnen, daß ich nicht 1 kW über 8760 Stunden "beziehen" darf . Damit hätte ich mehr Verbrauch als die meisten Einfamilienhäuser. Zu 2: Meines Wissens gibt es diese Mindestmenge nicht. Es hängt von anderen Faktoren ab. Beispiel: Hast du auf einem Gebäude bereits eine ÜS-Anlage, sind weitere Anlagen mit eigenem ZP nur als Volleinspeiser möglich. Sie müssen vom Hausnetz getrennt betrieben werden, dürfen sich aber den gleichen Hausanschluss Richtung Netzbetreiber teilen. Das steht im Vertrag zu meiner Volleinspeiseanlage drinnen. Weiß nicht was dein Problem, bzw. was deine Aufgabenstellung ist. Hast du das Eine und willst das Andere, bekommst es aber nicht ? Standardmässig werden PV Anlagen im Heimbereich sowie so eher als ÜS-Anlagen betrachtet. LG, Andy |
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D.h. die 210 Euro zahlt man nur für 1kWp (bzw. wieviel man will) beim Bezug. Ich dachte die zahlt man bei einer Volleinspeiser Anlage pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Die Idee ist auf der gleichen Adresse, aber andere Grundstücksnummer/Gebäude einen neuen (also 2ten) Zählpunkt zu machen und dafür auch von der NetzNÖ quasi einen Neuanschluss wie bei einem Neubau herstellen zu lassen (inkl Grabung wenn es sein muss). Ich werde dort aber eigentlich keinen Strom verbrauchen (weil das Zeug dort hägt ja schon am bestehenden Zählpunkt wo auch schon eine PV als Überspeiseanlage drauf hängt). |
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Korrekt. So wie beschrieben. Die 210 Euro Netzzugangsgebühr für Bezug ist bei Volleinspeisung und Überschuss gleich. Für eine VE Anlage schreibt dir NetzNoe die minimale Größe von 1 kW Bezug vor. Bei einer ÜS Anlage ist der Standard 4 kW. Pass auf Deine Einheiten auf. Du schreibst oben von Gebühr / kWp. Das ist falsch. Der Betrag ist nicht auf die Modulleistung bezogen, sondern auf die AC Einspeiseleistung des WR WR [Wechselrichter] ins Netz. Ob dir die NetzNoe einen zweiten Anschlusspunkt auf der gleichen Hausadresse installiert, weiß ich nicht. Das man mehrere Gst Nummern auf der gleichen Adresse hat, ist denen ziemlich egal. Aber das ist nur notwendig wenn deine kombinierte Anschlussleistung > 30 kW ist. Mehr geht über einen Anschlusspunkt nicht. Bist du darunter, kannst du die zweite Volleinspeise Anlage an den gleichen Anschlusspunkt zur bestehenden ÜS Anlage "dazumelden". Die VE Anlage braucht ein eigenes NetzNoe Smartmeter. |
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Danke @PVAndyE: Mein Plan wäre eigentlich auf dem eigenen Grundstuck eine kompletten Neuanschluss zu machen, also auch eine eigene Zuleitung die mit dem anderen gar nichts zu tun hat. Das Gebäude auf diesem Grundstück hat auch mit dem Wohnhaus eigentlich gar nichts zu tun. |
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