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Hallo Zeichi1984, die 2 Module zusätzlich rauf aufs Dach ! a) Wechselrichter Der kann DC vom Dach 21,6kW, du hast dann 18,63kW gebaut .... der verträgt es also b) Einspeisung Du hast nicht genannt, wie viel Netzzugang du genau genehmigt bekommen hast ? Da dein Wechselrichter AC seitig 16kW kann, könnte man vermuten das dein Elektriker 16kW beantragt hat ? .... und du genehmigt bekommen hast ? Da du eine O/W Ausrichtung hast, betrifft dich die Spitzenleistung nur zu Mittag => was du hier theoretisch an den Superguten Tagen nur zu Mittag verlieren könntest ist komplett vernachlässigbar !!! Dafür hast du am Vormittag / am Nachmittag um die 2 Module mehr Ertrag. Ist im Winter gut / ist in der Übergangszeit gut! Der Preis der 2 Module wird bei dieser Anlagengröße vernachlässigbar sein. c) ÖMAG Förderung Du stirbst um die Föderung der 2 zusätzlichen Module. Die Frage die du dir stellen könntest wäre ob du den ÖMAG-Wahnsinn (Ticket ziehen) wegen der zusätzlichen 2 Module nochmal auf dich nehmen willst ... KEINER WILL DAS WEGEN 2 MODULEN die mehr am Dach Platz haben !!! Projekt durchziehen / Dach voll machen / glücklich sein 😇 VG |
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Grüße nach Wels! Sorry, ganz vergessen, mein Netzzugangsvertrag besagt "Maximale Einspeiseleistung: 16,00 kVA". Und es steht natürlich außer Frage, dass ich die 2 zusätzlichen Module am Dach haben will! Ich hab nur Angst, dass mir Netz Burgenland und ÖMAG dann Probleme machen, weil die Gesamtleistung der Module am Dach in der Fertigstellungsmeldung nicht dem entspricht, was ursprünglich beantragt wurde. LG |
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bist dir sicher, dass die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] überhaupt im Netzzugangsvertrag und in der Betriebserlaubnis drin stehen?! Bei mir (auch BGLD) sind da nur die netzwirksamen kVA drin. Wenn dein WR WR [Wechselrichter] nicht größer wird, also erstmal egal. Melde alles so wie es ist und gut. Bei der Ömag-Förderung ists auch egal. Kannst ruhig größer bauen, aber die zahlen dann halt trotzdem nicht mehr, als beim Ticket angegeben. Und für die Ömag-Einspeisung ist es auch OK. Die haun dich deswegen nicht raus. Aber ich würd trotzdem mit denen klären, ob sie dich da gleich im System richtig stellen können. Glaub schon, dass das so auch geht. Ansonsten gibts da immer noch die Möglichkeit eine "Erweiterung" zu melden. |
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Im Netzzugangsvertrag definitiv: Was meinst du mit "Betriebserlaubnis"? Nein, der bleibt so wie beantragt. Werde ich machen, ich werd mal an die ÖMAG schreiben... Danke für die Inputs, LG |
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Mhhh.. ich glaub da ist bissl was durcheinander gekommen, oder?! Beim "Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags", musst du ja 3 Leistungen angeben: 1. max. Einspeiseleistung -> 16kVA 2. Wechselrichter/Generator (Nennleistung) -> 16kVA 3. Modulleistung -> 17,82kWp (bzw. nun 18,63kWp) Und nur die ersten beiden Leistungen stehen dann im Netznutzungvertrag und in der Betriebserlaubnis (die bekommst du erst, wenn der Elektrikter die Abnahme gemacht hat und das Installations-Dokument ans NetzBGLD übermittelt) Also, wie gesagt, die Modulleistung steht bei mir in keinem dieser Dokumente. Die hatte ich übrigens sogar etwas größer angegeben, als tatsächlich gebaut. Sicher ist sicher 😉 So wie ich es sehe, habt ihr vielleicht beim Antrag bei Wechselrichterleistung die 17,82kVA hingeschrieben? |
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Ich versteh gar nix mehr. 😂 Im Bestätigungsschreiben zum "Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags", aus dem ich oben einen Screenshot eingefügt habe, hat die Netz Burgenland folgendes angeführt: Maximale Einspeiseleistung: 16,00 kVA Engpassleistung Erzeugungsanlage: 17,82 kVA Ergo denke ich, dass das mein Elektriker auch so beantragt hat. Weiters steht in dem Schreiben (das hab ich vorher nicht reinkopiert, weil ich's nicht für so wichtig gehalten hab): Also gehe ich davon aus, dass mein Wechselrichter mit der vollen Spitzenleistung von 16 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] einspeisen darf. Naja, jedenfalls werde ich alles auf einmal fertigmachen, fertigmelden, und abrechnen lassen, mit den 18,63 statt 17,82 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Generatorfläche. LG |
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nö.... ich mein wirklich den "Antrag" selbst. Den du bzw. dein Elektriker ausgefüllt hat: https://www.netzburgenland.at/fileadmin/user_upload/NZV_Antrag_und_Anzeige_NZV_Erzeuger-Speicher_bis_20_kVA_V03_2023.pdf Habs mir angesehen... Und ich glaub ich weiß woher der Wind weht. Letztes Jahr hätte der noch so ausgesehen: Wechselrichter-Leistung (kVA) und Modulleistung (kWp) noch getrennt angeführt: Also leicht verständlich und wenig Potential für Missverständnisse: Und 2023 habens das geändert und es steht nur mehr "Engpassleistung" Ob jetzt jetzt damit Modulleistung oder WR WR [Wechselrichter]-Leistung gemeint ist, ist eine gute Frage. Ich tippe mal WR WR [Wechselrichter]-Leistung. Aber da habt ihr scheinbar die Modulleistung reingeschrieben: Um sicher zu gehen würd ich mal Nachfragen, wie das gemeint ist?! Aber wenn WR WR [Wechselrichter]-Leistung gemeint ist... Dann könntest jetzt sozusagen auch einen SE17K montieren und auf 16kW abregeln. |
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Ich hab hier ein ähnliches Szenario... ich hab für 19kwp Modulleistung und 20kva WR WR [Wechselrichter]-Leistung bei Netz OÖ angesucht, bewilligt wurden mir 19kva Einspeiseleistung... bei der Ömag Einspeisung hab ich auch 19kwp angegeben... Da sich aber in der Zwischenzeit die Belegung leicht geändert hat, sprich: 2 Module mehr... und auch die Module ansich geändert haben (5W pro Modul mehr) weil mein Solateur halt grad nix anderes hat, komm ich jetzt auf 19,9kwp ... ich hab bei Netz OÖ angefragt, ob das ein Problem ist... die meinten nur: nein, die Modulleistung ist ihnen relativ egal, es zählt rein das Einspeiselimit... und das muss der Elektriker halt dann bei der Abnahme sicherstellen, dass dies eingehalten wird ... sprich: Limit setzen falls nötig. Durch teilweise O/W Ausrichtung komm ich da aber wohl eh nie wirklich ran. Bei der Ömag-Einspeisung kann man sowieso nur Modulspitzenleistung und Eigenverbrauchsquote angeben, sonst nix... für die ändert sich aber durch das ohnehin einzuhaltende Einspeiselimit mit 19kva sowieso nix, da hab ich gar nix mehr unternommen jetzt, der Vertrag ist ja bereits durch mittlerweile. Die Förderung such ich dann beim kommenden Call mit 19,9 an. Wie das jetzt im Burgenland ist kann ich dir aber nicht sagen... musst halt mal fragen. |
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Jetzt hab ichs, du bist da auf dem Holzweg... Denn die Engpassleistung ist tatsächlich die Gesamtmodulleistung, auch wenn das begriffstechnisch für mich absolut nicht nachvollziehbar ist! LG |
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durchaus möglich. Aber ich glaube nicht, dass es stört. Bei der Betriebserlaubnis steht dann wie gesagt sowieso nur mehr das Einspeiselimit drin. Melden würd ichs trotzdem korrekt, wie es ist |
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Mangels Phasenverschiebung gibt es bei Gleichstrom keine Scheinleistung. Die Wechselstrommodule müssen ja erst noch erfunden werden. Von den einphasigen, zweiphasigen oder dreiphasigen Modulen mit integriertem ENS können wir derzeit auch nur träumen. |
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die rotieren dann am Dach?! 😅 |
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Tracker sind out 🤫 |
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