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Mehr kWp bauen als beantragt - wie vorgehen?

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  •  Zeichi1984
  •   Bronze-Award
12.3. - 13.3.2023
13 Antworten | 5 Autoren 13
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Schönen Abend ihr Sonnenstromanbeter,

wir sind ursprünglich von 44 Modulen mit insgesamt 17,82 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Leistung in O/W-Ausrichtung auf dem Flachdach von Haus und Garage ausgegangen, an einem Solaredge SE16K-Wechselrichter. Diese Leistung haben wir auch im Netzzugangsvertrag der Netz Burgenland sowie im Investitions-Fördervertrag und dem Einspeisevertrag der ÖMAG stehen.

Jetzt ist es so, dass sich auf dem Hauptdach 2 Module mehr ausgehen als ursprünglich gedacht, die Engpassleistung liegt dann bei 18,63 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Kann ich das gefahrlos so durchführen lassen und so an Netz Burgenland und ÖMAG fertigmelden? Oder muss ich jetzt ernsthaft die ursprünglichen 17,82 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen und fertigmelden lassen, und dann um Erweiterung für 2 Module ansuchen? Hat da jemand von euch Erfahrung?

PS: Der ausführende Elektriker hat gemeint einfach gleich mitmachen und mehr Leistung fertigmelden, war bisher kein Problem. Ich bin da aber etwas skeptisch...

Was meint ihr?

LG

  •  JuergenAusWels
12.3.2023  (#1)
Hallo Zeichi1984,

die 2 Module zusätzlich rauf aufs Dach !

a) Wechselrichter
Der kann DC vom Dach 21,6kW, du hast dann 18,63kW gebaut .... der verträgt es also

b) Einspeisung
Du hast nicht genannt, wie viel Netzzugang du genau genehmigt bekommen hast ?
Da dein Wechselrichter AC seitig 16kW kann, könnte man vermuten das dein Elektriker 16kW beantragt hat ? .... und du genehmigt bekommen hast ?

Da du eine O/W Ausrichtung hast, betrifft dich die Spitzenleistung nur zu Mittag => was du hier theoretisch an den Superguten Tagen nur zu Mittag verlieren könntest ist komplett vernachlässigbar !!!
Dafür hast du am Vormittag / am Nachmittag um die 2 Module mehr Ertrag.
Ist im Winter gut / ist in der Übergangszeit gut!
Der Preis der 2 Module wird bei dieser Anlagengröße vernachlässigbar sein.

c) ÖMAG Förderung
Du stirbst um die Föderung der 2 zusätzlichen Module.
Die Frage die du dir stellen könntest wäre ob du den ÖMAG-Wahnsinn (Ticket ziehen) wegen der zusätzlichen 2 Module nochmal auf dich nehmen willst ...
KEINER WILL DAS WEGEN 2 MODULEN die mehr am Dach Platz haben !!!

Projekt durchziehen / Dach voll machen / glücklich sein 😇

VG

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  •  Zeichi1984
  •   Bronze-Award
12.3.2023  (#2)
Grüße nach Wels!

Sorry, ganz vergessen, mein Netzzugangsvertrag besagt "Maximale Einspeiseleistung: 16,00 kVA".

Und es steht natürlich außer Frage, dass ich die 2 zusätzlichen Module am Dach haben will! Ich hab nur Angst, dass mir Netz Burgenland und ÖMAG dann Probleme machen, weil die Gesamtleistung der Module am Dach in der Fertigstellungsmeldung nicht dem entspricht, was ursprünglich beantragt wurde.

LG

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.3.2023  (#3)
bist dir sicher, dass die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] überhaupt im Netzzugangsvertrag und in der Betriebserlaubnis drin stehen?!

Bei mir (auch BGLD) sind da nur die netzwirksamen kVA drin.
Wenn dein WR WR [Wechselrichter] nicht größer wird, also erstmal egal.
Melde alles so wie es ist und gut.

Bei der Ömag-Förderung ists auch egal. Kannst ruhig größer bauen, aber die zahlen dann halt trotzdem nicht mehr, als beim Ticket angegeben.

Und für die Ömag-Einspeisung ist es auch OK. Die haun dich deswegen nicht raus. 
Aber ich würd trotzdem mit denen klären, ob sie dich da gleich im System richtig stellen können.
Glaub schon, dass das so auch geht. Ansonsten gibts da immer noch die Möglichkeit eine "Erweiterung" zu melden.

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  •  Zeichi1984
  •   Bronze-Award
13.3.2023  (#4)

zitat..
Pedaaa schrieb: bist dir sicher, dass die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] überhaupt im Netzzugangsvertrag und in der Betriebserlaubnis drin stehen?!

Im Netzzugangsvertrag definitiv:

2023/20230313708709.png
Was meinst du mit "Betriebserlaubnis"?

zitat..
Pedaaa schrieb: Wenn dein WR WR [Wechselrichter] nicht größer wird, also erstmal egal.

Nein, der bleibt so wie beantragt.

zitat..
Pedaaa schrieb: Und für die Ömag-Einspeisung ist es auch OK. Die haun dich deswegen nicht raus. 
Aber ich würd trotzdem mit denen klären, ob sie dich da gleich im System richtig stellen können.

Werde ich machen, ich werd mal an die ÖMAG schreiben...

Danke für die Inputs, LG


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
13.3.2023  (#5)
Mhhh.. ich glaub da ist bissl was durcheinander gekommen, oder?!

Beim "Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags", musst du ja 3 Leistungen angeben:

1. max. Einspeiseleistung -> 16kVA 
2. Wechselrichter/Generator (Nennleistung) -> 16kVA
3. Modulleistung -> 17,82kWp (bzw. nun 18,63kWp)

Und nur die ersten beiden Leistungen stehen dann im Netznutzungvertrag und in der Betriebserlaubnis (die bekommst du erst, wenn der Elektrikter die Abnahme gemacht hat und das Installations-Dokument ans NetzBGLD übermittelt)

Also, wie gesagt, die Modulleistung steht bei mir in keinem dieser Dokumente.
Die hatte ich übrigens sogar etwas größer angegeben, als tatsächlich gebaut. Sicher ist sicher 😉
So wie ich es sehe, habt ihr vielleicht beim Antrag bei Wechselrichterleistung die 17,82kVA hingeschrieben?

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  •  Zeichi1984
  •   Bronze-Award
13.3.2023  (#6)
Ich versteh gar nix mehr. 😂

Im Bestätigungsschreiben zum "Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags", aus dem ich oben einen Screenshot eingefügt habe, hat die Netz Burgenland folgendes angeführt:

Maximale Einspeiseleistung: 16,00 kVA 
Engpassleistung Erzeugungsanlage: 17,82 kVA

Ergo denke ich, dass das mein Elektriker auch so beantragt hat.

Weiters steht in dem Schreiben (das hab ich vorher nicht reinkopiert, weil ich's nicht für so wichtig gehalten hab):


2023/20230313584861.jpg

Also gehe ich davon aus, dass mein Wechselrichter mit der vollen Spitzenleistung von 16 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] einspeisen darf.

Naja, jedenfalls werde ich alles auf einmal fertigmachen, fertigmelden, und abrechnen lassen, mit den 18,63 statt 17,82 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Generatorfläche.

LG

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
13.3.2023  (#7)

zitat..
Zeichi1984 schrieb: Ich versteh gar nix mehr. 😂

nö.... ich mein wirklich den "Antrag" selbst. Den du bzw. dein Elektriker ausgefüllt hat:

https://www.netzburgenland.at/fileadmin/user_upload/NZV_Antrag_und_Anzeige_NZV_Erzeuger-Speicher_bis_20_kVA_V03_2023.pdf

Habs mir angesehen... Und ich glaub ich weiß woher der Wind weht.
Letztes Jahr hätte der noch so ausgesehen:

Wechselrichter-Leistung (kVA) und Modulleistung (kWp) noch getrennt angeführt:
Also leicht verständlich und wenig Potential für Missverständnisse:

2023/20230313359773.png

Und 2023 habens das geändert und es steht nur mehr "Engpassleistung"
Ob jetzt jetzt damit Modulleistung oder WR WR [Wechselrichter]-Leistung gemeint ist, ist eine gute Frage.

Ich tippe mal WR WR [Wechselrichter]-Leistung. Aber da habt ihr scheinbar die Modulleistung reingeschrieben:

2023/2023031344067.png

Um sicher zu gehen würd ich mal Nachfragen, wie das gemeint ist?!
Aber wenn WR WR [Wechselrichter]-Leistung gemeint ist... Dann könntest jetzt sozusagen auch einen SE17K montieren und auf 16kW abregeln.




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  •  Matschgo
13.3.2023  (#8)
Ich hab hier ein ähnliches Szenario... ich hab für 19kwp Modulleistung und 20kva WR WR [Wechselrichter]-Leistung bei Netz OÖ angesucht, bewilligt wurden mir 19kva Einspeiseleistung... bei der Ömag Einspeisung hab ich auch 19kwp angegeben... 
Da sich aber in der Zwischenzeit die Belegung leicht geändert hat, sprich: 2 Module mehr... und auch die Module ansich geändert haben (5W pro Modul mehr) weil mein Solateur halt grad nix anderes hat, komm ich jetzt auf 19,9kwp ... ich hab bei Netz OÖ angefragt, ob das ein Problem ist... die meinten nur: nein, die Modulleistung ist ihnen relativ egal, es zählt rein das Einspeiselimit... und das muss der Elektriker halt dann bei der Abnahme sicherstellen, dass dies eingehalten wird ... sprich: Limit setzen falls nötig. Durch teilweise O/W Ausrichtung komm ich da aber wohl eh nie wirklich ran. 
Bei der Ömag-Einspeisung kann man sowieso nur Modulspitzenleistung und Eigenverbrauchsquote angeben, sonst nix... für die ändert sich aber durch das ohnehin einzuhaltende Einspeiselimit mit 19kva sowieso nix, da hab ich gar nix mehr unternommen jetzt, der Vertrag ist ja bereits durch mittlerweile.
Die Förderung such ich dann beim kommenden Call mit 19,9 an.

Wie das jetzt im Burgenland ist kann ich dir aber nicht sagen... musst halt mal fragen.

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  •  Zeichi1984
  •   Bronze-Award
13.3.2023  (#9)

zitat..
Pedaaa schrieb: Und 2023 habens das geändert und es steht nur mehr "Engpassleistung"
Ob jetzt jetzt damit Modulleistung oder WR WR [Wechselrichter]-Leistung gemeint ist, ist eine gute Frage.

Jetzt hab ichs, du bist da auf dem Holzweg... Denn die Engpassleistung ist tatsächlich die Gesamtmodulleistung, auch wenn das begriffstechnisch für mich absolut nicht nachvollziehbar ist! 

LG


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
13.3.2023  (#10)
durchaus möglich.
Aber ich glaube nicht, dass es stört.
Bei der Betriebserlaubnis steht dann wie gesagt sowieso nur mehr das Einspeiselimit drin.

Melden würd ichs trotzdem korrekt, wie es ist

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
13.3.2023  (#11)
Mangels Phasenverschiebung gibt es bei Gleichstrom keine Scheinleistung. Die Wechselstrommodule müssen ja erst noch erfunden werden.

Von den einphasigen, zweiphasigen oder dreiphasigen Modulen mit integriertem ENS können wir derzeit auch nur träumen.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
13.3.2023  (#12)
die rotieren dann am Dach?! 😅

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
13.3.2023  (#13)
Tracker sind out 🤫

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