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Hast du sie in der Baubeschreibung angeführt? Bei uns in der Steiermark kenn ich es so, wenn in der Baubeschreibung angeführt, muss man sie auch bauen. Wenn man "nein" ankreuzelt, muss man keine machen (wenn es ansonsten keine Anforderungen dafür gibt). |
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Worum geht es eigentlich? Was ist der o.a. Ausschnitt? Eine Auflage in deinem Baubescheid? Warum handelt es sich eigentlich? Ein Bestandsgebäude? Ein Neubau? Ein paar Informationen sind schon nötig ... 😉 Die OIB-Richtlinie 4 sagt ja nur aus, dass unter 400m² keine generelle Verpflichtung für eine Blitzschutzanlage besteht, das bedeutet aber nicht, dass sie unter keinen Umständen erforderlich ist. |
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Es handelt sich um einen Neubau. Der Auschnitt ist aus dem Baubescheid. Ich habe es befürchtet. Somit würde ich eine Risikoanalyse benötigen um die Blitzschutzanlage zu vermeiden.... Wer macht so etwas? Wie hoch sind die Chancen das diese negativ ausfällt. Ich habe mit vielen Bauherren, Elektrikern, Planern usw. gesprochen. Es hat noch keiner gesehen das im Privatbau ein BS vorgeschrieben wurde... Daher hat es auch keiner berücksichtigt. |
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Ein Blitzschutzbauer sollte das machen können. In der Norm gibt es dafür Excell-Vorlagen, damit könnte man es ev. auch selber machen (ist aber nicht ganz selbsterklärend und bedarf einer mehr oder weniger intensiven Beschäftigung mit der Norm). Abrufbar unter: www.oek.ove.at/software/en62305-2_2013.zip Auch wenn du es selber machst, kann (oder wird 😉) es wahrscheinlich sein, dass die Behörde verlangt, dass es von einer Blitzschutzfachfilma abgestempelt wird. Bei einem Kollegen von mir wurde sie auch vorgeschrieben. Der Grund war allerdings, dass er in der Bauschreibung bei Blitzschutzanlage "Ja" angekreuzt hatte (dumm gelaufen 😉). Wenn "Nein" angekreuzt wird, wird sie im Regelfall auch nicht vorschrieben. Bei uns in der Steiermark ist die Baubeschreibung mehr oder weniger ein vorgegebenen Formular, wo man u.a eben den Blitzschutz auswählen kann oder nicht. Ich weiß nicht wie das bei dir ist. Ist der Bescheid bereits rechtskräftig? Dann wirds dir wohl nicht erspart bleiben, ansonsten ev noch beeinspruchen. Würd einfach mal einen Blitzschutzbauer kontaktieren zwecks Risikoanalyse. |
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Ich habe dazu letztens mit einem Blitzschutzunternehmen gesprochen und die haben gemeint, dass bei Fläche > 400 und brennbarem Dachstuhl die Risikoanalyse eigentlich immer pro Blitzschutz ausfällt. |
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