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NEIN! Auch das gibt es nicht! Oder hast du es wieder anders gemeint als geschrieben? "Teilfertigstellung" und "Nachreichung von fehlenden Unterlagen" haben absolut nichts miteinader zu tun! Und: In der Bauordnung steht ausdrücklich: "Ist die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig, gilt sie als nicht erstattet". D.h. mit anderen Worten: solange was fehlt, ist das so zusehen, wie wenn eine Fertigstellungsanzeige überhaupt nicht abgegeben worden wäre. |
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"Wenn jemand ohne Fertigstellungsanzeige einzieht, weiß die Baubehörde oft gar nichts davon bzw. muss es ja nicht unbedingt wissen. Nach dem Motto: "Was ich nicht weiß....." passiert seitens der Baubehörde oft mal gar nichts. Nächste Variante: die Baubehörde schaut ganz bewußt nicht hin. Man muss ja nicht alles sehen bzw. wissen. Da kann sich die Baubehörde also immer ein reines Gewissen schönreden, warum sie nicht einschreitet." Also genau so machen Wie Herr Karl10 das weiter oben (14.3.) vorschlägt..... |
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Bei uns war eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes erst nach Abgabe der Fertigstellungsmeldung möglich, da die neue Adresse erst dann für das ZMR freigeschalten wurde. Mülltonnen haben wir auch ohne Hauptwohnsitz bekommen. |
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wie bekommt man dann eigentlich Rechtssicherheit, dass man alles erforderliche auch tatsächlich eingereicht hat und nichts für die Fertigstellungsmeldung "vergessen" hat? Indem die Gemeinde zb dann die Kanalabgabe berechnet und nichts nachfordert? |
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Mir wurden die Unterlagen bzw. Kopien davon per Post übermittelt samt Gebührenvorschreibung. Damit gehe ich davon aus, dass alles erledigt ist. |
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