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Einzug ohne Fertigstellungsangeige

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  •  jserova
14.3. - 12.4.2023
25 Antworten | 14 Autoren 25
25
Hallo, unser Haus (NÖ)!ist fast fertig und wir würde gerne Ende des Monats einziehen wollen, haben aber noch nicht ein Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde eingebracht. Ist das ein Problem?! Kennt sich da wer aus?!
müssen halt schon in Wien aus unserer Wohnung ausziehen. Haben keine Wahl.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.3.2023  (#21)

zitat..
PV2023 schrieb: aber sehr wohl die Teilfertigstellung mit der Möglichkeit die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen.

NEIN! Auch das gibt es nicht! Oder hast du es wieder anders gemeint als geschrieben?

"Teilfertigstellung" und "Nachreichung von fehlenden Unterlagen" haben absolut nichts miteinader zu tun!
Und: In der Bauordnung steht ausdrücklich:
"Ist die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig, gilt sie als nicht erstattet".
D.h. mit anderen Worten: solange was fehlt, ist das so zusehen, wie wenn eine Fertigstellungsanzeige überhaupt nicht abgegeben worden wäre. 


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  •  PV2023
17.3.2023  (#22)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
PV2023 schrieb: aber sehr wohl die Teilfertigstellung mit der Möglichkeit die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen.
───────────────

NEIN! Auch das gibt es nicht! Oder hast du es wieder anders gemeint als geschrieben?

"Teilfertigstellung" und "Nachreichung von fehlenden Unterlagen" haben absolut nichts miteinader zu tun!
Und: In der Bauordnung steht ausdrücklich:
"Ist die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig, gilt sie als nicht erstattet".
D.h. mit anderen Worten: solange was fehlt, ist das so zusehen, wie wenn eine Fertigstellungsanzeige überhaupt nicht abgegeben worden wäre.

"Wenn jemand ohne Fertigstellungsanzeige einzieht, weiß die Baubehörde oft gar nichts davon bzw. muss es ja nicht unbedingt wissen. Nach dem Motto: "Was ich nicht weiß....." passiert seitens der Baubehörde oft mal gar nichts.
Nächste Variante: die Baubehörde schaut ganz bewußt nicht hin. Man muss ja nicht alles sehen bzw. wissen.
Da kann sich die Baubehörde also immer ein reines Gewissen schönreden, warum sie nicht einschreitet."

Also genau so machen Wie Herr Karl10 das weiter oben (14.3.) vorschlägt..... emoji


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  •  Bianci
  •   Bronze-Award
17.3.2023  (#23)
Bei uns war eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes erst nach Abgabe der Fertigstellungsmeldung möglich, da die neue Adresse erst dann für das ZMR freigeschalten wurde.
Mülltonnen haben wir auch ohne Hauptwohnsitz bekommen.

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
12.4.2023  (#24)

zitat..
Karl10 schrieb:

Und: In der Bauordnung steht ausdrücklich:
"Ist die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig, gilt sie als nicht erstattet".
D.h. mit anderen Worten: solange was fehlt, ist das so zusehen, wie wenn eine Fertigstellungsanzeige überhaupt nicht abgegeben worden wäre.

wie bekommt man dann eigentlich Rechtssicherheit, dass man alles erforderliche auch tatsächlich eingereicht hat und nichts für die Fertigstellungsmeldung "vergessen" hat? Indem die Gemeinde zb dann die Kanalabgabe berechnet und nichts nachfordert?


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  •  Bianci
  •   Bronze-Award
12.4.2023  (#25)
Mir wurden die Unterlagen bzw. Kopien davon per Post übermittelt samt Gebührenvorschreibung. Damit gehe ich davon aus, dass alles erledigt ist.

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