« Baurecht  |

Wintergartenzubau nachtraeglich genehmigen [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  prei
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
21.3. - 11.4.2023
11 Antworten | 4 Autoren 11
11
Hallo,
Eine neue Ueberraschung, der Wintergartenzubau ist nicht genehmigt. Haus wurde 1970 gebaut und hat eine Benutzungsbewilligung. 1993 wurde ein Wintergarten angebaut, laut Vorbesitzern wurde dieser per Handshake des Buergermeisters "bewilligt". Fakt ist, es gibt keine Erwaehnung des Wintergarten im Bauakt.

Im Kaufvertrag steht explizit dasfuer den derzeitigen Zustand alle erforderlichen Bewilligung und Zustimmungen vorliegen und fuer dieses eine Benutzungsbewilligung erteilt wurde.

Ich suche mir gerade einen Architekten der mich beraten kann ob ich den Wintergarten in der Art bewilligen lassen kann und was dazu notwendig ist.
Die Verkaeufer habe ich kontaktiert und versuche ihnen moeglichst friedlich klar zu machen das sie aus meiner SIcht fuer die entstehenden Kosten aufkommen werden muessen.

Ich wuerde mich ueber weitere Empfehlungen bezueglich Vorgehen freuen und auch ob ihr es auch so sehr das die Kaeufer fuer die Kosten aufkommen muessen.

Danke und liebe Gruesse,
Peter

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
22.3.2023  (#1)
Wenn im KV steht, dass alle Bauarbeiten Bewilligt sind, dann stehen sie auch dafür gerade

1
  •  prei
22.3.2023  (#2)
Danke fuer die erste Einschaetzung.

Ich waere fuer weiteren Rat echt dankbar. Ich moechte rechtliche Sicherheit, dh den Anbau bewilligen lassen, habe aber Sorge etwas loszutreten das moeglicherweise schlimm endet..

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.3.2023  (#3)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Wenn im KV steht, dass alle Bauarbeiten Bewilligt sind, dann stehen sie auch dafür gerade

"gerade stehen" - wie meinst denn das jetzt genau? In welcher Form "gerade stehen"? Was konkret werden sie also tatsächlich tun müssen?

@­prei
Wie bist da JETZT drauf gekommen, dass der Wintergarten nicht bewilligt ist und nicht schon beim Kauf?


1


  •  prei
22.3.2023  (#4)
Bin  jetzt drauf gekommen weil ich zum ersten mal Einsicht in den Bauakt genommen habe. Beim Verkauf habe ich zwar den "Einreichplan.pdf" vom Wintergarten bekommen.  Das war nur kein Einreichplan und ich habe durch Unwissen und zu viel Vertrauen angeommen alles wuerde passen. War natuerlich von meiner Seite viel falsch gemacht, und es war nicht das einzige.

Zu den Fragen "gerade stehen" waere ich auch zu Hinweisen dankbar. Ich haette erwartet das die Verkaeufer fuer den Schaden haften der mir dadurch entsteht das es nicht bewilligt ist. Also fuer die Kosten aufkommen die es braucht den Wintergarten genehmigt zu bekommen.

Wichtiger waere mir Hinweise oder Tips zur weiteren Vorgehensweise.

1
  •  Taak
24.3.2023  (#5)
Bei uns gings damals um eine angebaute Werkstadt die wir nachtragen lassen mussten. War eigentlich kein Problem, hab das einfach mit der Gemeinde besprochen. Solangs den Bauvorschriften entspricht (Bebauungsdichte zB) ist das kein Problem, man zahlt halt die Gebühren (ca 300€ alles in allem) und muss sich einen neuen Plan zeichnen lassen. Da umbedingt vorher klären ob es ein Änderungsplan oder ein Bestandsplan sein soll. War aber grundsätzlich alles recht problemlos, ist ja grade bei älteren Häusern am Land kein seltenes Problem.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.3.2023  (#6)
@Taak 
Du bist mit deinen Begriffen sehr "unsauber" bzw. verwirrend:

zitat..
Taak schrieb: nachtragen lassen mussten

"nachtragen"?? Du meinst nachträglich "bewilligen", oder? Also "Bauansuchen" gestellt, "Einreichplan" erstellt, Baubewilligungsverfahren und dann "Baubewilligungsbescheid"?? Oder wie ist das im Detail gelaufen??

zitat..
Taak schrieb: Da umbedingt vorher klären ob es ein Änderungsplan oder ein Bestandsplan sein soll.

"Bestandsplan" sicher nicht. Zeigt ja nur einen "Bestand", aber nicht, was genau jetzt bewilligt werden soll.
Wenn man eine Bewilligung braucht - also um Bewilligung ansucht - dann heißt der Plan immer "Einreichplan" und zeigt eben das (mit entsprechenden Regeln bezüglich Färbelung), wofür man "einreicht".

zitat..
Taak schrieb: War aber grundsätzlich alles recht problemlos,

"Problemlos" ist eine nachträgliche Bewilligung immer dann, wenn das, was Gegenstand ist, dem Gesetz entspricht und somit bewilligungsfähig ist. Hat weder mit dem "Alter" was zu tun, noch mit "am Land" - gibt ja keinen Unterschied bei der Genehmigungsfähigkeit zwischen Stadt und Land, oder?

@­prei 
Faktum ist: wenn es baurechtliche Mängel an einem Bauwerk gibt, dann ist gegenüber der Baubehörde und für das Baurecht IMMER der BauwerksEIGENTÜMER verantwortlich. Was da irgendwo und irgendwie in einem Kaufvertrag steht ist völlig wurscht. D.h. "DU" (als jetziger Eigentümer) musst das baurechtlich ausbaden, sprich - Bauansuchen, Einreichplan erstellen lassen und allenfalls nicht bewilligungsfähige Dinge ausbessern, abändern usw., sodass du zu einer Bewilligung kommst. Das nimmt dir keiner ab.
Drum halt ich überhaupt nichts von irgendwelchen Textteilen im Kaufvertrag, so wie in deinem Fall. Ob alles bzw. in welcher Form eine Baubewilligung hat, muss man VOR dem Kauf abklären!!!
Die Klausel im Kaufvertrag hilft maximal, im Nachhinein auf zivilrechtlicher Ebene Schadenersatz für die (DEINE) zusätzlichen Aufwendungen einzuklagen. Das kann mühsam sein (zeit- und kostenaufwändig, vom Ärger nicht zu sprechen).
Und: was macht man mit so einer Klausel, wenn es den Verkäufer gar nicht mehr gibt??? Dann kannst beim Salzamt klagen.....

Also nochmal für ALLE (auch bloß Mitleser): Beim Kauf von Bauwerken muss VOR dem Kaufabschluss klipp und klar geprüft werden und feststehen, ob und was genau bewilligt ist und was nicht. Und dann kann ich mich als Käufer entscheiden, ob ich mich auf das einlasse oder nicht.


1
  •  prei
26.3.2023  (#7)
Tatsächlich wars mir klar das in erster Linie ich für meinen Besitz verantwortlich bin. 
Taak war vielleicht in seinem Post unpräzise, allerdings hat er versucht zu helfen.
Eine weitere Veranschaulichung was ich bereits falsch gemacht hilft leider wenig. Ich hatte eher auf Hinweise bezüglich meiner aktuellen Situation gehofft. zb ist ein Architekt ein passender Ansprechpartner? Was ist wichtig zu klären? etc.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.3.2023  (#8)
@­prei 
Du hast ein Bauwerk, wovon ein Teil keine Baubewilligung hat.

Also wär mal der 1. Schritt, eine entsprechende Baubewilligung zu bekommen. Was dazu notwendig ist, hab ich oben angeführt:

zitat..
Karl10 schrieb: Bauansuchen, Einreichplan erstellen lassen und allenfalls nicht bewilligungsfähige Dinge ausbessern, abändern usw., sodass du zu einer Bewilligung kommst

Außerdem hast du diesen Weg ja selbst schon im Eingangspost aufgezeigt:

zitat..
prei schrieb: Ich suche mir gerade einen Architekten der mich beraten kann ob ich den Wintergarten in der Art bewilligen lassen kann und was dazu notwendig ist.

Ist ein ganz normales Baubewilligungsverfahren, wie bei jedem anderen Bauvorhaben auch. Ob dieser Wintergarten tatsächlich so wie er steht bewilligungsfähig ist und ob es da baurechtliche Probleme bei der Bewilligung geben kann, kann hier wohl keiner beantworten, ohne die genaue Situation an Ort und Stelle zu kennen (oder zumindest genau beschrieben zu bekommen).

Das 2. Thema ist, ob und wie du dich da bei deinen Verkäufern irgendwie schadlos halten kannst.  Den 1. Schrit, den man bei sowas macht, hast du auch schon selbst aufgezeigt: man redet mal miteinander drüber und versucht das im gütlichen Einvernehmen zu klären -

zitat..
prei schrieb: Die Verkaeufer habe ich kontaktiert und versuche ihnen moeglichst friedlich klar zu machen das sie aus meiner SIcht fuer die entstehenden Kosten aufkommen werden muessen.

Hast das jetzt schon gemacht? Was haben die Verkäufer gesagt? Konntet ihr euch auf irgendwas einigen? Bist DU zu irgendeinem Kompromiss bereit oder willst du alles ersetzt?
Musst uns schon etwas genauer informieren, um weitere Hinweise geben zu können.

Sollte dieser Weg (zunächst mal miteinder reden) zu nichts führen, dann muss DU entscheiden, ob du das erzwingen willst - also Klage gegen den Verkäufer bei Gericht. Falls du das tatsächlich wolltest, brauchst du in jedem Fall einen Rechtsanwalt, der dir vorweg mal mit Kenntnis aller Details die rechtlichen Möglichkeiten und Chancen auf Erfolg und auch Kosten (Rechtsschutzversicherung??) abklärt. Das wird von hier aus im Forum nicht so leicht möglich sein - welche konkrete Erkenntnis hat der Beitrag von Taak für deinen Fall gebracht,  was nicht ohnehin schon bekannt war? 

zitat..
prei schrieb: Ich waere fuer weiteren Rat echt dankbar. Ich moechte rechtliche Sicherheit, dh den Anbau bewilligen lassen, habe aber Sorge etwas loszutreten das moeglicherweise schlimm endet..

"Sorge, etwas loszutreten"?? Was meinst damit? Gibt es außer dem Wintergarten noch irgendwelche anderen "Leichen im Keller"?? Wie soll man da einen Rat geben, ohne zu wissen, was da vor Ort tatsächlich los ist??


zitat..
prei schrieb: Eine weitere Veranschaulichung was ich bereits falsch gemacht hilft leider wenig.

War nicht an dich gerichtet. Hab ja daher auch geschrieben:

zitat..
Karl10 schrieb: Also nochmal für ALLE (auch bloß Mitleser):

Es lesen heir erfahrungsgemäß immer viele auch nur mit. Und ich versuche halt immer auch grundsätzliche Infos und Tipps für jene Mitleser zu deponieren, die noch VOR einer solchen Situation stehen.


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Karl10, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  prei
27.3.2023  (#9)
Danke für deinen ausführlichen Post. Ich fühle mich in meinen Schritten bestärkt. 

Neuste Situation ist wie folgt. 

Vorbesitzer sagen das der damalige Bürgermeister Ihnen den Wintergarten mündlich genehmigt hat. "Es ist Teil des Gebäude". Mittlerweile sehen sie ein das eine mündliche Zusage nicht genügt und sie sehen ein das mögliche Kosten von Ihnen getragen werden müssten (zumindest jetzt solange noch keine konkrete Zahlen im Raum stehen). 

Sie haben sich einen Termin mit dem aktuellen Bürgermeister ausgemacht und versuchen dort im Gespräch eine "einfache" Lösung herbei zu führen und falls das nicht funktioniert werden wir (ich) ein Baubewilligungsverfahren einleiten.  Ob das Gespräch Sinn macht weißt ich nicht .. 

Abgesehen davon wurde an dem Haus (sofern ich das erkennen kann) seit Errichtung nichts wesentlich geändert. Der Wintergarten wurde angebaut ohne den Bestehenden Grundriss zu verändern. Ich hoff das Haus ist somit "safe".

1
  •  prei
6.4.2023  (#10)
Weiteres Update falls es für andere Interessant sein kann.

Es gab nun das Meeting und eine möglichst einfache Lösung wird angestrebt.

Anscheinend gibt es eine vereinfachte Möglichkeit der bewilligung da vor 1995 gebaut wurde. Es wird im nächsten Schritt ein Sachverständiger vorbei kommen und den Wintergarten besichtigen - danach schauen wir weiter.

1
  •  prei
11.4.2023  (#11)
Weiteres Update: 
Gemeinde schlägt vor ein Feststellungsverfahren zu machen. Danach kommen Vertreter des Bauamts plus Sachverständiger vorbei und schauen sich den Wintergarten an. 
Wenn für gut befunden werden wir einen nachträglichen Baubewilligungsbescheid ausgestellt bekommen der dann auch als Benützungsbewilligung gilt.


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Errichtung eines Lamellendachs bei Reihenhaus