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Erstmal: war es wirklich eine "Bauverhandlung" gem. §32 OÖ Bauordnung, d.h. wurde die Verhandlung auch genau nach dieser Gestezesbestimmung ausgeschrieben?? Mit "geladen" ist es ja nicht getan. Warst du auch "anwesend"?? Und wenn ja: man hat dir ziemlich sicher irgendwann beim Abfassen der Niederschrift im Zuge der Bauverhandlung die Möglichkeit geboten, deine Stellungnahme/Erklärung abzugeben. Was hast du in die Verhandlungsschrift als deine "Erklärung" bzw. als "Einwendungen" hineindiktiert??? Und: da sollte ja auch eine Unterschrift geleistet worden sein. Mit dieser Unterschrift bestätigt man als Nachbar vor allem, was man selbst zu Protokoll gegeben hat.... |
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