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Nur zur Sicherheit: das steht tatsächlich und eindeutig als Auflage im Spruch des Bescheides?? Da hätt ich gern mehr vom Bescheid gesehen. Wenn es tatsächlich im Bescheidspruch stehen sollte, dann ist das verbindlich und ist im Falle, dass der Bescheid rechtskräftig wird, einzuhalten bzw. zu erfüllen. Wird wohl nicht anders gehen. ABER: Die Bauordnung bietet keinerlei rechtlich Grundlage für eine derartige Bescheidauflage. Da steht nichts davon in der Bauordnung und somit hat die Baubehörde keine Berechtigung, sowas vorzuschreiben. Man sollte gegen diesen Bescheid - im Speziellen gegen diese Auflage - also Berufung machen. Du wirst dich also entscheiden müssen: - machst du Berufung, um diese (zwingende) Vorgabe aus dem Bescheid zu entfernen? oder - akzeptierst du den Bescheid und erfüllst das, was dir hier aufgetragen wird? Falls du den Bescheid akzeptierst, dann würdest du z.B. hier kriegen, was man von dir verlangt: https://www.munitionsbergung.at/ |
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Es steht als Punkt 4. im Sprunch - ist somit als Auflage zu sehen oder? Eine Berufung ist leider kein Thema, da wir eigentlich schon starten wollen / müssen... Danke für den Kontakt, ich werd nochmals mit der Gemeinde sprechen und mich dort mit meinem Problem melden. |
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Wennst wirklich auf Kampfmittelsuche gehen musst... schollenberger.at Sind in NÖ daheim |
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Nur so interessehalber gefragt..... Weiß man sowas nicht schon vorher? Anscheinend erst, wenn die Bauverhandlung abgeschlossen und der Baubescheid ausgestellt wurde. Sondierung auf Kampfmittelsuche danach? Wenn die Sondierung "positiv" ausfällt, was dann? Wenn das Grundstück umgegraben wurde wegen einem Fund, was dann? Zuschütten und wieder verdichten oder gleich einen Keller ausheben und den dan vielleicht noch nachverhandeln? Wer trägt die Kosten? Für mich stellt sich die Situation so dar: "Vor lauter Bäume sehe ich den Wald nicht mehr!" Bin gespannt! lG |
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Vorab kann man sich schon erkundigen und im Verdachtfsflächenkataster nachsehen, ob man in einer potenziell "gefährdeten" Region bauen will. |
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Ein Baum wurde weniger🙃 |
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Ja, so ist es. Leider!!!! Is immer wieder das selbe Spiel. Die Baubehörden machen völlig ungesetzliche Vorgaben. Und weil diese dann nahezu immer akzeptiert werden (so wie auch in deinem Fall), fühlen sie sich in ihrer ungesetzlichen Vorgangsweise auch noch bestätigt und bestärkt, es immer wieder zu machen: "Haben wir immer so gemacht - hat ja immer gepasst". Tut mir halt immer weh und hat mit "Rechtsstaat" wenig zu tun. Wozu brauch ma dann Gesetze, wenn sie eh machen können wie sie wollen und sie nie wer aufklopft? Ok, reden kann man natürlich immer. Aber was glaubst du erreichen zu können? Es kommt einer und sagt, da habt ihr in meinem Bescheid einen Fehler, macht mir bitte einen neuen Bescheid ohne diesen Auflagenpunkt....hast du wirklich diese Hoffnung?? Nicht zu vergessen: Solange diese Auflage im Bescheid steht, gilt sie. Ihre Erfüllung ist auch Voraussetzung für eine vollständige Fertigstellungsanzeige. Ohne dieses "Sondierungsprotokoll" der einschlägigen Fachfirma ist die Fertigstellungsanzeige somit unvollständig und solange besteht auch kein Recht zur Benützung des Bauwerks. Was immer ihr da jetzt besprecht (und dir allenfalls zugesagt wird): dein Problem ist nur dann beseitigt, wenn die Auflage nicht mehr in deinem Bewilligungsbescheid steht. Sollte wider Erwarten die Baubehörde von dir überzeugt werden können, dass diese Auflage falsch oder ein Irrtum war, dann könnte man das wie folgt mit relativ geringem Zeitaufwand formal korrekt über die Bühne bringen: Du machst eine Berufung und die Baubehörde I. Instanz (also der Bürgermeister) macht eine sogenannte Berufungsvorentscheidung gem. §64a AVG, mit welcher er seinen alten Bescheid abändert (also die Auflage rausstreicht). Mit gutem Willen der Gemeinde müsste das innerhalb von 2 Wochen schaffbar sein. Wie gesagt: "mit gutem Willem" und die Baubehörde muss natürlich einsehen, dass sie da tatsächlich einen Fehler gemacht hat....... |
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Was kostet so eine Sondierung? 3 oder schon 4 stellig? Wenns paar hundert Euro kostet lass ich das halt machen und kann ruhigen Gewissens graben/bauen. |
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Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Wir wissen natürlich, dass in unserer Gegend Kampfmittel im Boden nicht ausgeschlossen werden können - allerdings war der Grund schon vor dem zweiten Weltkrieg in Familienbesitz. Somit wüssten wir, wenn hier etwas zu finden wäre. Bzgl. Sondierung habe ich eine Spezialfirma kontaktiert. Diese schätzt jetzt einmal Anhand von Luftbildern ab, ob hier Gefahr besteht. Ich gehe nicht davon aus.. Den Bescheid werden wir jedenfalls nicht beeinspruchen, ich rechne hier mit keinen gewaltigen Kosten. |
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