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Kleinste mögl. Einfamilienhaus in Oberösterrecih

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  •  mouli
  •   Silber-Award
8.5. - 16.5.2023
8 Antworten | 7 Autoren 8
8
Hat von euch schon mal ein Grundstück mit einem kleinem Haus (Wenn möglich sogar auf einem Drehfundament gebaut bzw. eingereicht.
Es sollte als Wohnhaus gelten und sämtliche Gesetzte eingehalten werden. Meine Gemeinde gibt mir nie eine min. m³ Zahl sondern immer nur die Info, dass alles lt. bau- und widmungsrechtlichen Vorschriften bzw. Brandschutz, Statik, Hygiene, Gesundheit eingehalten werden müssen. Ich habe gesagt, dann reichen  ca. 10 m². Weil Wohnküche und Nasszelle.
Einzig Schlafzimmer habe ich gefunden mit 8m².
Vielleicht hat schon wer sich da besser beschäftigt und hat da schon mehr Infos für mich. 
DANKE

  •  samoth
  •   Gold-Award
8.5.2023  (#1)
vielleicht liege ich ja falsch, aber ergibt sich das nicht aus der vorgeschriebenen Bebauungsdichte?

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  •  mouli
  •   Silber-Award
10.5.2023  (#2)
Was meinst du damit? 

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  •  precision
  •   Bronze-Award
11.5.2023  (#3)
Du meinst soetwas in Richtung Tinyhouse, oder?
 
Da gibt es mittlerweile einige Hersteller. Erfahrung hab ich damit aber selbst keine.


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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
12.5.2023  (#4)
ich bin jetzt kein baurechtsexperte - das können andere hier besser.
ich würde mir die OIBs durchlesen, speziell die 3er.

zwecks raumgrößen gibt es m. W. keine vorgabe. wobei ich auch nicht ganz verstehe was du mit einem als wohnhaus gewidmeten mindest-haus bezwecken willst?
eine gewisse größe sollte es ja alleine schon dafür haben, dass man sich darin bewegen kann.
also wenn du einen raum als aufenthaltsraum planst (inkl. küche, tisch, bett) und du dazwischen zumindest minimale bewegungsbereiche vorsiehst wirst du wahrscheinlich auf ~ 15 m² kommen. dazu noch eine nasszelle mit dusche, wc, waschbecken mit 5 m² und du bist bei 20 m² WNFL und einer kubatur von ca.: 75 m³ wenn du einen quadratischen grundriss baust. viel kleiner geht nicht. ich denke man muss hald immer sinn/unsinn abwägen.

raumhöhe ist klar. aufenthaltsraum lichte 2.40 und bei nebenräumen, gängen usw. 2.10.

zitat..
Für Aufenthaltsräume von Wohnungen bei Gebäuden oder Gebäudeteilen mit nicht mehr als drei Wohnungen und bei Reihenhäusern gilt diese Anforderung jedenfalls als erfüllt, wenn die lichte Raumhöhe mindestens 2,40 m beträgt.


zitat..
11.3 Raumhöhe von anderen Räumen als Aufenthaltsräumen
11.3.1 Die lichte Raumhöhe muss mindestens 2,10 m betragen. Dies gilt nicht für Technikräume, die nur zu Servicezwecken betreten werden.


die mindest erforderliche kubatur hängt natürlich auch mit wand- und decken stärke zusammen. hier gilt es lt.OIB RL RL [Rücklauf] 6 folgende U-Werte [W/m²K] einzuhalten.

WÄNDE gegen Außenluft 0,35
BÖDEN erdberührt 0,40
DECKEN/DACH gegen Außenluft 0,20

die werte erreicht man idR aber recht schnell und kann man mit (zB) ubakus sehr schnell herausfinden. ganz schnell probiert: 20er planziegel und 8er eps dämmung F+ würd schon reichen. ob das ideal ist - sei dahingestellt.

vielelicht konnte ich helfen.

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
12.5.2023  (#5)
Wuerd drauf tippen dass der Threadersteller eine Hausloesung (Minimalst) sucht um einem Bauzwang am Grunddstueck entgegenzuwirken 

REINSTE Speck-Ulation 

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  •  mouli
  •   Silber-Award
15.5.2023  (#6)
Bekenne mich schuldig.. Ja ich möchte einem Bauzwang entrinnen bzw. habe ich schon eine Massive Garage dort stehen. DAchte mir mit Übersenden der Hausnummer reicht das.. Aber nachdem ich ohne Vorwahrnung eine Konventionalstrafe übersendet bekommen habe, möchte ich nun was draufstellen was reicht. Aber die Gemeinde sagt mir seit 10 Jahren nicht was reicht.  Nun wird es ja schon öfters Tinyhäuser auf Baugrundstücke gebaut. Danke für die Infos.  DANKE für die Infos!

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
15.5.2023  (#7)
oder genügt auch ein "fahrbares" tinyHaus"
Weil umgekehrt darf man doch auf Nichtbauland keinen Dauercamper abstellen.......

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#8)
@mouli ich denke @Karl10 könnte dir hier vl behilflich sein wenn du die nötigen Unterlagen einstellst. 

Siehe auch (aber für NÖ): https://www.energiesparhaus.at/forum-womit-ist-der-bauzwang-in-oesterreich-erfuellt/53671_1#505844

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