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Die bank entscheidet, ob und welche folgekondition sie dir anbietet (und somit indirekt auch, ob sie dich weiter als kunden haben will). |
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Das wird dir auch niemand schriftlich geben. Bestes Beispiel sind die aktuellen Zinsmarktverhältnisse. Es gibt aktuell einige Banken am Markt, die sich außerstande sehen, Fixzinsangebote in bestimmten Laufzeitensegmenten anzubieten. Wüstenrot hat z.B. nur Angebote im 20Y Fixzinsbereich, bei der HYPO Vorarlberg bekommt man derzeit gegenwärtig nur den 10Y Fixzins im Angebot, Bank Austria hat für eine längere Periode 10Y und 15Y Fixzinsangebote ausgenommen, bei einigen Privatbanken gibt es aktuell auch keine 20Y Fixzinsvarianten, etc., etc.. Viele dieser Institute hatten bis vor ein paar Monaten noch die komplette Bandbreite an Laufzeitbindungen offeriert. Das hängt dann von den jeweils bankeigenen Möglichkeiten zum Zeitpunkt der gewünschten Fixierung ab. Diesen Paragraphen gibt es nicht. Dazu kann man von Gesetzgeberseite auch niemanden "zwingen". |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Gesetzlich ist das nirgends verankert. Das obliegt rein dem Risk der finanzierenden Bank. Umschulden ist natürlich möglich mit der entsprechenden Gebührenlast. |
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ok, danke für eure antworten, ist nachvollziehbar habt ihr es öfters schon miterlebt, dass eine Umschuldung zu einem niedrigeren Fixzins durch die Bank wo der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, durchgeführt wird? oder ist es eher eine Seltenheit? lg |
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Habe im Februar oder März von variabel auf fix geswitched. Bekam den Brief mit den neuen variablen Zinsen kurz nach Änderung. Variabel waren da dann glaube 3,96 und haben fixiert auf 3,9 für 15 Jahre. War nix besonderes und sollte es auch sonst bei keiner/kaum einer Bank sein. War die Oberbank bei mir. |
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Die BA hatte das vor zwei, drei Jahren, als die SWAP-Sätze massiv gefallen waren und sich neue Fixzinszeiträume massiv verbilligt haben, oftmals bei ihren Bestandskunden durchgeführt, um diese zu halten. Dazu wurde sogar eine eigene Taskforce eingerichtet. Da eine vorzeitige Auflösung einer bestehenden Fixzinsvereinbarung kostenseitig für das finanzierende Institut massiv zu Buche schlägt, war das folglich kein Geschäft. Aus Kundensicht betrachtet aber ein enormes Entgegenkommen der Bank. Meist wurde dazu eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] in Höhe von 1-2% verrechnet, um zumindest einen Teil dieser Auflsöungskosten an den Kunden abzuwälzen. Andere Institute haben das gar nicht gemacht - und den Kunden ziehen lassen. Kurzum: das ist eine Entscheidung des Managements, ob sie eine mögliche zukünftige Verbilligung der SWAP- und somit der Fixzinssätze an ihre Kunden weitergeben wollen. Wenn nicht, bleibt nur der Weg der Umschuldung - mit der vollen Bonitätsprüfung und mit allen dazugehörigen Kosten. Ich denke nicht, dass dir dein Finanz- oder Bankberater eine Reduzierung möglicher zukünftiger Fixzinssätze verbindlich zusagen kann und wird. Wenn das schriftlich fixiert wird, ist alles gut. Ansonsten ist die Aussage Schall und Rauch und nichts wert. |
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Das kommt immer wieder vor. Auch künftig kann es vielleicht wieder Situationen geben, die aus Kreditnehmersicht eine Nachverhandlung der bestehenden Fixzinsvereinbarung rechtfertigt. Ob diese Situation so schnell wieder kommen wird, hängt vom Zinsgefüge (Unterschied aktuell erzielbare Kondition zu damals vereinbarter Fixzinskondition), dem offenem Kapital und der Restlaufzeit ab. Wenn sich da deutliche Zinsunterschiede bei anderen Insituten realisieren lassen, ist es natürlich opportun nachzuverhandeln. Am Ende ist es dann ein Rechenbeispiel, ob eine Umschuldung Sinn macht oder eher nicht. In der ultratiefen Zinsphase hatte ich jedenfalls sehr oft die Gelegenheit, durch Umschuldung (gänzlich egal von welchem Institut) die Zinslast auf historischen Tiefstständen zu fixieren und daher zu optimieren. Gerade bei langfristigen Kreditverträgen mit einem vor allem in den ersten Jahren sehr hohem "Hebel" verhält es sich wie im Veranlagungsbereich: Buy and hold kann eine erfolgreiche Strategie sein (vor allem wenn man zu Tiefstständen fixiert hat) - muss es aber nicht. |
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