Grüß euch, ich weiß jetzt nicht ob das jetzt in die E-Mobilität Kategorie gehört, falls nicht bitte verschieben.
Ich habe folgendes Problem. Ich habe bei mir in der Tiefgarage die Easee Home Wallbox seit Januar installiert. Blöderweise habe ich bei der Installation vom Elektriker nicht auch gleich ein weiteres Kabel für eine Schuko Steckdose mitziehen lassen. Nun möchte ich dort aber einen WLAN Router installieren, weil die Wallbox blöderweiße seit März immer wieder eine total instabile Mobilfunkverbindung hat (habe mit dem Support bereits alles durchgespielt). Ich habe parallel dazu nun einen LTE WLAN Router mit einem langen Verlängerungskabel dort installiert und mal ein paar Tage mitlaufen lassen. Dieser war in dem Zeitraum wo die Easee mehrmals offline war, zu jeder Zeit erreichbar (hab ihn im Monitoring). Auch das Auto ist zu der Zeit per Mobilfunk problemlos erreichbar. Da das keine Dauerlösung sein kann und auch nicht mein Strom ist, wäre mein Plan gewesen von der Zuleitung zu der Wallbox noch eine Schuko Steckdose abzuzweigen wo ich dann den Router betreiben kann. Nach etwas Recherche scheint das aber nicht erlaubt zu sein, weil bei der Wallbox Installation ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 gilt. Leider habe ich keinen Zugriff auf die entsprechenden Normen da diese nicht kostenlos aufrufbar sind.
Hab nun zwei Elektriker kontaktiert, einer macht es nicht sondern will eine weitere Leitung ziehen, der andere würde einfach eine Klemmdose installieren und von dort abzweigen.
Was meint ihr dazu? Gibt es eine korrekte Installation ohne ein weiteres Kabel zu ziehen?
Ist die Wallbox direkt geklemmt oder an einer Kraftsteckdose angeschlossen?
Wenn Zweiteres, ist die Lösung von rocco genau das was du suchst. Das wäre dann im Prinzip die Lösung der Klemmdose, nur eben elegant im Stecker.
nimm den zweiten elektriker und fertig. wo soll das Problem sein, wenn da ein wifi router draufhängt, der ~30 Watt braucht?!
Da es scheinbar eine Norm gibt die das nicht erlaubt, aber ich bin halt kein Elektriker und verstehe es nicht ganz. Natürlich ist mir aber klar, dass die paar Watt vom Router nichts ausmachen und es technisch kein Problem ist das umzusetzen. Da das Ganze aber in einem Mehrfamilienhauses passiert, möchte ich rechtlich auf der sicheren Seite sein. Ansonsten hätte ich die zusätzliche Schuko schon längst selbst installiert 🙂
Ist die Wallbox direkt geklemmt oder an einer Kraftsteckdose angeschlossen?
Wenn Zweiteres, ist die Lösung von rocco genau das was du suchst. Das wäre dann im Prinzip die Lösung der Klemmdose, nur eben elegant im Stecker. ───────────────
Die Wallbox ist direkt am Kabel angeschlossen.
────── satking schrieb:
nimm den zweiten elektriker und fertig. wo soll das Problem sein, wenn da ein wifi router draufhängt, der ~30 Watt braucht?! ───────────────
Da es scheinbar eine Norm gibt die das nicht erlaubt, aber ich bin halt kein Elektriker und verstehe es nicht ganz. Natürlich ist mir aber klar, dass die paar Watt vom Router nichts ausmachen und es technisch kein Problem ist das umzusetzen. Da das Ganze aber in einem Mehrfamilienhauses passiert, möchte ich rechtlich auf der sicheren Seite sein. Ansonsten hätte ich die zusätzliche Schuko schon längst selbst installiert 🙂
aber wenns der Elektriker macht, bist du doch auf der sicheren Seite
Der erste Elektriker ist ja besonders komisch. Bevor ich da ein Stromkabel ziehe, wieso nicht gleich ein LAN Kabel? Oder kann die Wallbox das nicht?
Wohnung ist im dritten Stock, WB in der TG. Somit mehrere Brandabschnitte zum durchqueren. Die Kabel von der Wohnung gehen natürlich zum Zählerkasten welcher ganz wo anders als die WB ist. In der Wohnung kommen die Kabel auch nicht direkt beim Router raus, also muss man das Kabel auch irgendwie in der Wohnung verlegen. Also alles viel zu viel Aufwand. Am liebsten wäre mir natürlich das LAN Kabel. Aber das würde eben sogar weit mehr als ein weiteres Kabel für die Schuko Dose kosten.
@satking mir geht es auch darum falls jemand anders rumnörgelt oder die Hausverwaltung Probleme macht alles ordnungsgemäß installiert ist. Hilft mir nämlich leider nichts wenn es zwar der Elektriker installiert hat, es aber nicht nach Vorschrift gemacht wurde und ich es wieder abmontieren muss
Normen sind keine verpflichtenden Vorschriften (es gibt Ausnahmen die gesetzlich vorgeschrieben sind), sondern nur "Stand der Technik", davon darf ein Elektriker auch (begründet) abweichen.
Ich wüsste jetzt keine Norm, die eine gemeinsame Anspeisung für WB und Schuko verbieten würde. Auf welche beziehst du dich? Ev. liegt sie mir vor. Wenn man, wie o.a., eine WB mit CEE-Stecker an eine kombinierte CEE/Schuko-Dose hängt, ist ja auch erlaubt und aus meiner Sicht kein Unterschied zu dir, wenn man eine Abzweigdose ergänzt. Der einzige Grund, der mir einfallen würde ist, dass bei deinem WB-Abgang kein 30mA-FI verbaut wurde. Dieser ist nämlich zwingend als Zusatzschutz bei Schukosteckdosen vorgeschrieben. Das würd sich aber auch lösen lassen.
Ich hab mir die Norm leider nicht notiert, ich werde aber versuchen sie nochmal zu finden. Im Schrank wo auch mein Smart Meter ist wurde ein FI/LS Kombischalter mRB6-16/3N/C/003-A von EATON installiert an welchem das Kabel hängt welches zur Wallbox führt.
@satking mir geht es auch darum falls jemand anders rumnörgelt oder die Hausverwaltung Probleme macht alles ordnungsgemäß installiert ist. Hilft mir nämlich leider nichts wenn es zwar der Elektriker installiert hat, es aber nicht nach Vorschrift gemacht wurde und ich es wieder abmontieren muss
Naja - geringer Aufwand und dafür, dass es nur vielleicht irgendwen irgendwann interessiert, ist der Schaden danach auch nicht groß. Machs doch einfach und schau was (nicht) passiert.
Also einen Router an dieselbe Zuleitung/Sicherung zu hängen ist bei der Stromabnahme wohl komplett egal. Du betreibst ja damit keinen Staubsauger. Das wäre dann vielleicht gleichzeitig zum Laden vielleicht bissl viel.
Die Leistungsaufnahme ist ja wohl wirklich kein Thema. Das sind keine hohen Dauerlasten wie zB Laden über Schuko auf derselben Phase wie zB dann ein zweites EV mit Drehstrom.
Im Endeffekt muss es sicher vom Elektriker ausgeführt werden (Nachweis Hausverwaltung?) und der soll es auch entscheiden...
Wie oben weiter bereits geschrieben, mir ist vollkommen klar dass der Router mit seiner Leistungsaufnahme komplett vernachlässigbar ist, vor allem weil ich sowieso nie mit den vollen 11 kW lade. Nachdem ich nun aber mehrere Zusammenfassungen der Norm gelesen habe (direkten Zugriff darauf habe ich ja leider nicht), denke ich halt dass es darum geht, keine weiteren großen Verbraucher anschließen zu können. Und da sollte halt bereits die bloße Möglichkeit verhindert werden. Schließlich kann ich ja nicht verhindern, dass wenn ich gerade lade, jemand von den Nachbarn den Router absteckt und seinen Staubsauger ansteckt. Würde von meinen Nachbarn natürlich nie jemand machen, aber es besteht halt die Möglichkeit.
Jedoch wenn diese Norm nicht verpflichtend ist, dann sollte es ja egal sein und nur eine Empfehlung darstellen.
Dann schraub einfach ein kleines Gehäuse daneben hin in dem du die Steckdose platzierst und das versperrbar ist - Problem gelöst.
Router Stromversorgung geht nach außen zum Router, Wallbox kannst du ebenfalls steckbar machen oder direkt geklemmt lassen.
Das Zuleitungskabel zu einer Dose, von dort einmal zur Wallbox und einen weiteren LS mit z.B. 1A, oder 0,5A zu einer normalen Steckdose. Sobald jemand etwas anderes ansteckt, einen Staubsauber z.B., fällt der LS der Steckdose. Ich bin aber kein Elektriker und kann auch nicht beurteilen, ob das so überhaupt zulässig ist
.. hubert34 schrieb: ich glaube dahinter sollte sich das mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor verbergen: DIN VDE 0100-722
Der Gleichzeitigkeitsfaktor hat nichts damit zu tun, dass man keine Steckdose dazu hängen darf. Der besagt ja (grob gesagt) nur, wie der Abgang in Auslegungen/Berechnungen zu berücksichitgen ist. Bei 1 ist er immer mit voller Leistung zu berücksichtigen.
Die VDE ist eine deutsche Norm und für Österreich nicht relevant. In der o.a. VDE 0100-722 gibt es anscheinend die Anforderung, dass die Zuleitung für die Ladestation zum Beispiel nicht durch eine Verteilerdose unterbrochen sein darf. Diese Forderung gibt es in der für Österreich relevanten OVE E8101 in dieser Form nicht.