|
|
||
Bei mir wars so (auch NÖ): großes Grundstück, allerdings nie bebaut und somit nie Aufschließung bezahlt. Wurde dann 2021 auf 2 Grundstücke geteilt, eines davon musste im Zuge der Teilung zum Bauplatz erklärt werden (ich konnte wählen, welches) und für dieses eine wurde mir die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben. Darauf haben wir mittlerweile gebaut. Das 2. Grundstück ist bis jetzt nicht aufgeschlossen, also keine Aufschließung bezahlt. Wir benutzens als Garten. Die Gretchenfrage ist bei euch allerdings, ob schon jemals Aufschließung bezahlt wurde. Vl den Vorbesitzer fragen, ob er Unterlagen dazu hat. Wenn ja, dann ist eine Ergänzungsabgabe zu zahlen. Wenn nein, muss nicht zwingend für beide Teile Aufschließung bezahlt werden. |
||
|
||
Ja, wenn - das bisherige, ungeteilte Grundstück kein Bauplatz ist, - der Einheitsssatz bei ca. €800.- liegt, und - nur die Aufschließungsabgabe für eines der beiden durch die Teilung neu geschaffenen Grundstücke gemeint ist! Abzuklären wäre daher vorweg mal, ob das bisherige, ungeteilte Grundstück tatsächlich keine Bauplatzeigenschaft hat??? Da war sich die Gemeinde offensichtlich ja selbst nicht gleich so sicher! Ist dieses Grundstück seit dem 1.1.1989 ununterbochen als Bauland gewidmet und stand am 1.1.1989 auf dem Grundstück irgendein baubehördlich bewilligtes Gebäude???? - Wie groß ist das Grundstück ganz genau? - Wie hoch ist der Einheitssatz konkret?? - Gibt es einen Bebauungsplan? Und wenn ja, welche Bauklasse ist am Grundstück festgelegt? Bräuchte man, um die Abgabe exakt berechnen zu können. Muss ich wieder den Oberlehrer spielen: bitte nicht diese Formulierung "gilt als aufgeschlossen" verwenden! Die Frage muss gesetzlich korrekt lauten: "Sind dann beide Grundstücke Bauplätze?" bzw. allenfalls "Gelten dann beide Grundstücke als Bauplätze?"! Wie ich oben schon sagte: nach deinen genannten Zahlen, ist offensichtlich mit den € 50.000.- nur die Aufschließungsabgabe für eines der durch Teilung entstandenen Grundstücke in der Größe von ca. 2.500 m² gemeint. Da musst aber bei der Teilung aufpassen und den Antrag auf Bauplatzerklärung ausdrücklich nur für eines der beiden Grundstücke stellen! Für das andere Grundstück sind dann im Anlassfall irgendwann diesselben Aufschließungsgebühren (ca. € 50.000.-) zu bezahlen (falls zwischenzeitig nicht der Einheitssatz erhöht wird)! |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]