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Eine interessante Frage. Du bist - wie ich - in NÖ. Meines (Halb-)Wissens ist die Aussage richtig, dass man ohne Gehsteig trotzdem einen Gehweg freischaufeln muss. Ich möchte die Frage dranhängen, ob es etwas ändert, wenn auf der gegenüberliegenden Straße jedoch ein Gehsteig ist? (Der jedenfalls freizuschaufeln ist.) Ich hoffe, @Karl10 kann Licht in unser rechtliches (Halb-)Dunkel bringen. 🧐😉 |
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Ja korrekt, es betrifft NÖ! Nach Österreichischem Recht könnte Schnee in anderen Bundesländern ja bekanntlich anders fallen und dann andere Regelungen gelten 😉 Bei uns ist auf keiner Seite ein Gehsteig! Nur falls es etwas ändern würde... |
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Ändert gar nix... Wenn binnen 3 Meter ab Grundgrenze ein Gehsteig ausgebildet ist muss der Anrainer diesen schneefrei halten, ungeachtet der Breite (wobei sich hier die Geister scheiden). Wenn keiner da ist dass 1 Meter ab Einfriedung bzw. ersten Asphaltmeter innerhalb 3 Meter (wenn zb ein Grünstreifen zwischen Gartenzaun und Straße liegt). |
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Das ist im §93 der Straßenverkehrsordnung geregelt und gilt demnach für alle Bundesländer (und hat nichts mit der Bauordnung zu tun). Dort, wo dein Grundstück an eine Straße anschließt, mußt du dann 1 m freiräumen (und auch eisfrei halten), wenn kein Gehsteig vorhanden ist. Ansonsten den Gehsteig räumen (3 m). Siehe oben, mußt trotzdem schaufeln. Man ist auch in der Haftung, falls aufgrund von nicht schneeräumen/streuen ein Unfall passiert oder sich jemand verletzt. |
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Das ist ja faszinierend. Kann mir dann mal wer sagen, wie genau ich das Gras neben der Straße "räume"? (auf einen Meter!) Und hat schon mal jemand darüber nachgedacht, dass auf "geräumtem" Gras schneller der Schnee festgetreten -> eisig ist? Und dann streu ich da drüber? Vorzugsweise Salz damit das Eis wenigstens irgendwie schmilzt? |
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Wir haben zum Teil Gehsteig zum Teil Grünstreifen und haben es einer Firma vergeben. Kostet pro Saison 260 Euro für 90m und die haften im Fall des Falles. Räumen und streuen tun sie "irgendwann" sprich unserer ist nicht von 6 bis 22 uhr frei, aber wir gesagt die Haftung ist bei Ihnen und so nebenbei ist die Einfahrt und Eingang auch geschaufelt Also extern vergeben und passt. Lg |
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Das ist dem Gesetzgeber egal. Du mußt dafür sorgen, dass es so ist. Wenn du´s selbst nicht kannst, dann mußt du eben jemanden beauftragen, der das kann (gibt eh viele Firmen dafür). |
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Klar, dass das dem Gesetzgeber egal ist. Mich würde allerdings tatsächlich interessieren wie genau man das macht weils mir hier schlichtweg an Vorstellungskraft mangelt (und da red ich jetzt noch nicht davon, dass selbstverständlich der Schneepflug wenn er denn fährt alles was ich frei geräumt hätte wieder zuschiebt). |
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Das verlangt niemand! StVO §93 Abs1 Rechtssatz Die Anrainer sind verpflichtet, eine ein Meter breite Fläche entlang dem Straßenrand von Schnee zu säubern, auch wenn dadurch die Fahrbahn miterfaßt oder sogar allein erfaßt wird VwGH vom 06.07.1965, Z 657/64; Veröff: ZVR 1966/110 S 124 |
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Wenn Grünstreifen < 3m Breite dann 1m Fahrbahn räumen, so schwierig ist das nicht 😉 |
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Was ich gerne wissen will: Muss ich den Schnee auf meine Kosten von dem Fremden Grundstück wegfahren lassen? Was wenn der Schneepflug den Schnee der Straße wieder auf den Rand schiebt geht der Spaß von vorne los. Sisyphos lässt grüßen |
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Wenn die Straße vom Schneepflug geräumt wird, brauchst eh nicht selbst schaufeln. |
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Bei mir und in der gesammten Nachbarschaft, gibt es Gartenzäune und Mauern. Daher ist am Rand der Straße ein Scheerand/Scheehaufen. Dieser wächst im laufe des Winters in Staßenmitte. Somit ist der Streifen am Rand der Straße nicht frei von Schnee oder Eis. |
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Wenn du auf deinem Grund Platz hast kannst ihn dort auch "lagern" Genau... |
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Nein, du musst den "öffentlichen" Schnee weder auf eigenem Grund lagern, noch abtransportieren. Es heißt: Eine ein Meter breite Fläche entlang dem Straßenrand. Nicht 1m vom äußeren Straßenrand! |
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Bei uns gibts keinen Gehweg/Gehsteig - es ist eine Auffahrt / Gemeindestraße. Aber eben eine Straße und damit gilt ja die StVO. Also gilt: 1m breit. Aber dauernd ist ja nicht möglich? Streue ich da 1x und fahre einmal mit der Schaufel runter, sieht man ja, dass zB mein Teil "niedriger" ist als der Rest der Straße, den die Gemeinde / der Straßenerhalter zu räumen hat. Ich meine, niemand kann von 6-22 Uhr jeden cm Neuschnee, wenn es durch schneit, da weg machen - das wird kaum gehen Also was gilt als geräumt und was gilt als nicht geräumt? Welche Höhe durchgehend schneebedeckter Straßenrand gilt als "räumungswürdig"? https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/Seite.210311.html#:~:text=Im%20Ortsgebiet%20m%C3%BCssen%20Eigent%C3%BCmerinnen%2FEigent%C3%BCmer,m%C3%BCssen%20sie%20diese%20auch%20streuen. |
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Na da bin ich mal gespannt wie sich das die nächsten Jahre verhält bzgl. Schneeräumung vom Schneepflug!! Wir haben erst letztens den Asphalt bekommen, daher wirds erst heuer spruchreif... Hätt ich nur eine AKA (Asphaltkern aktivierung) installiert. 😉 |
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Deshalb extern vergeben oder gute Haftpflichtversicherung. Wenn der Paketdienst oder Post stürzt oder sogar ein Passant der vorbei geht und er ist "clever" dann könnte er vor Gericht gehen und recht bekommen. Da sind es mir die paar hundert Euro wert, dass ich sicherlich meine Ruhe habe Lg |
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Hallo AndiBru, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Dazu nur ein Satzerl von mir: Und warum ist das so? Weil jeder gleich nach dem Anwalt und nach Gesetzen schreit. 1 |
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Einer der Vorteile eines Fahnengrundstücks. Ich "müsste" genau 3m räumen, was ich natürlich nicht mache, weil eh kein Gehsteig und in unserer Straße genau kein einziger irgendwas räumt. |
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... und der Zusteller muss durch den hohen Schnee stapfen oder läuft gefahren zu stürzen ... ... echt schade die "Engstirnigkeit" ... früher war es selbstverständlich dass jeder Hausbesitzer schaut dass auch vor dem Haus und auch mit den Nachbarn und natürlich im Ort alles passt ... heute ... ist mir Wurst ... "Ich bin da in meinem Würfel und die anderen können mich mal ..." ... wenn es kein Gesetz gibt dann mache ich nichts ... ist mir Wurst was abgeht ... und wehe der Landwirt am Nachbarfeld macht am Wochenende Lärm ... dann zeige ich ihn an ... Alles super ... vielleicht einmal wieder mehr an die anderen denken ... Paketzusteller, Müllabfuhr, Energieversorger, aber auch bei einem Unfall/Vorfall/Einsatz/Hilfe ist es nicht verkehrt wenn geräumt wird ... ... und wenn man sich Grund und Boden kauft dann ist man meiner Meinung verpflichtet etwas für den Ort zu tun... ... nannten unsere Großeltern Hausverstand bzw. Respekt ... Wie schon geschrieben, wer nicht betreuen will oder kann der kann ja günstig wem beauftragen, schaft auch Arbeitsplätze und wer sich die 300 Euro pro Jahr nicht leisten kann, der macht sowieso etwas falsch im Leben und wer es sich für andere nicht leisten will, der sollte zurück in die anonyme Stadt gehen ... 1 |
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