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Verbund Strompreissenkung

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
28.6.2023 - 7.7.2024
87 Antworten | 28 Autoren 87
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Was hat die Sache jetzt für einen Haken? Neuer Vertrag heisst doch immer Verschlechterung.
https://www.puls24.at/news/wirtschaft/wien-energie-und-verbund-senken-ihre-preise/300987

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Ist ja dann deren Problem wenn sie eine auf den Zutz kriegen - passt schon.;
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  •  Daheimerdinger
28.6.2023  (#1)
Der Haken ist, dass man mit einem neuen Vertrag natürlich sämtliche Konditionen, vor allem die ÖSPI-Bindung akzeptiert. Aktuell laufen ja Verfahren gegen den Verbund und es besteht die Möglichkeit, dass die aufgezwungen ÖSPI-Bindung vom vorigen Jahr rechtswidrig war. Das würde bedeuten, die alten Verträge müssten wohl auf VPI-Anpassung zurückgestellt werden und es wären plötzlich diese alten Verträge wieder super günstig. Ich vermute aus diesem Grund wollen sie wohl die Kunden rasch in neue Verträge drängen. Auch andere Energieanbieter bieten plötzlich neue günstigere Verträge für Bestandskunden an, niemand greift aber die Preise der Bestandstarife an. Alle wollen dass die Kunden einen neuen Vertrag abschließen. Ich bin auch beim Verbund und werde da jetzt aktuell sicher nicht den Vertrag wechseln wegen 4 cent/kWh und warte mal die Prozesse ab.

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2179293-Verbund-Preiserhoehung-vom-Mai-2022-unzulaessig.html

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.6.2023  (#2)
Mein Verbund Tarif ist noch der KW12/2022 mit 35 Cent je kWh - seit August 2022 ... aber nicht in Belieferung :D weil der Netzbetreiber erst gestern eingeschaltet hat. 
Bisher keine Info / Reaktion von Verbund. 
Ich denke trotzdem, dass ich im August vorsorglich kündigen werde und dann lieber was neues abschließe mit einem günstigeren Tarif - auch wenn die Strompreisbremse dann sowieso noch greift ...


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  •  Puitl
  •   Silber-Award
29.6.2023  (#3)
Wir hatten dieses Jahr mit 1.März eine Erhöhung von fast 40% beim Verbund...weiß wer mehr dazu? Ist diese evtl. auch nicht rechtsgültig?

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  •  Daheimerdinger
29.6.2023  (#4)
Auch die heurige Erhöhung bezieht sich auf die ÖSPI-Klausel. In meinem Fall von 2021 8c auf 2022 14c auf 2023 28c. Ob die heurigen Erhöhungen auch von dem Urteil betroffen wären, kann man wohl aktuell nicht sagen. Aktuell wird allgemein gegen die Umstellung von VPI auf ÖSPI im Jahr 2022 prozessiert. Aber nach dem aktuell mehrere Anbieter die Kunden aus den alten Verträgen drängen wollen, befürchten die wohl ein entsprechendes Urteil.

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
29.6.2023  (#5)
Ja nur wegen 5cent kurzzeitig weniger schließt ich nix ab, wenns dann auf Dauer schlechter is und im Winter dann gleich um 20cent steigt oder so

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  •  Fani
29.6.2023  (#6)
Ich bleibe auch im alten Verbund Vertrag und warte den Ausgang der Prozesse ab. Auch die Erhöhung vom März ist bei Gerichte(n) anhängig (durch den Verbraucherschutzverein).

" Das Handelsgericht Wien hat in einem Verbandsklageverfahren die Preisgleitklausel des Verbundes (AGB aus dem Frühjahr 2022) für gesetzwidrig erklärt, weil der ÖSPI nicht mit der Aussage zusammenpasst, man liefere Strom aus  „100 % Wasserkraft“.
Der Verbund hat im Herbst 2022 seine AGB geändert, die Indexklausel rausgeworfen und nun gibt der Verbund nur das Gesetz wieder, ohne eine Preisänderung und deren Umstände im Vertrag zu vereinbaren und auch bei der Mitteilung der Preiserhöhung bleibt man vage.
Der VSV hat daher bereits eine Reihe von Klagen gegen diese Preiserhöhungen zum 1.3.2023 bei Gericht eingebracht."


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  •  stefan4713
30.6.2023  (#7)
Kam heute per mail 🤷‍♂️


2023/20230630440819.png

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
30.6.2023  (#8)
Diese Woche von der KELAG:
Sinngemäß: Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, daß wir unseren Vertrag mit Ihnen per Ende Juli ändern werden. Sie haben 3 Möglichkeiten:
1) Entweder unterschreiben sie einen neuen Vetrag mit unglaublichen Vorteilen (zBsp einem 20% Rabatt im ersten Jahr) und dann stellen wir auf den neuen Preis von 24,84 ct / kWh um, oder
2) sie machen nichts und wir verrechnen ihnen ab 1. August den neuen Stromtarif von 24,84 ct - und passen den laufenden Vertrag mit ein paar Kleinigkeiten an, oder

3) Sie suchen sich einen neuen Stromlieferanten, dann stellen wir spätestens ab 31. Oktober  die Stromlieferung an sie ein.
 
Beendet wird das Schreiben mit: 
Als Dankeschön für Ihre Treue bieten wir Ihnen den Abschluß eines neuen Strom-Liefervertrages mit exklusiven Vorteilen an.
 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
30.6.2023  (#9)
Vor ein paar Wochen, ein Schreiben von der Salzburg AG:

Wir senken die Strompreise mit einem neuen Tarif. Mit 1. Juni gibt es Strom um 23,88 ct / kWh. Dafür benötigen wir für den Tarifwechsel ihre Zustimmung. Ein neuer Vertragsabschluß ist notwendig, weil es bundesweit eine unsichere Rechtslage für Preisanpassungen gibt. Mit dem neuen Stromliefervertrag erreichen wir gemeinsame Rechtssicherheit. Diese Vorgehensweise wurde mit den Experten der Arbeiterkammer abgestimmt.
 
Oje, die haben ja wirklich vergessen den OSPI bei Namen zu nennen. Ein Schelm, wer Böses denkt 😀

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
1.7.2023  (#10)
Aber sie garantieren ein Jahr aber mit Ospi Klausel was niwo konkret steht . Wirds leicht billiger dann? Oder hauen die wirklich alle Kunden raus und dann muss ich mir was teures suchen? Da sollte da VKI wieder nachgraben

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
1.7.2023  (#11)
Hat jemand ne Ahnung was diese Klage nun in der Praxis bedeutet?

Wir wurden im März 2023 von 18,49 netto auf 28,9 netto erhöht, jetzt kam auch das gleiche Angebot wie oben von @­stefan4713.

Hab ich's richtig erfasst: Wechsle ich, bin ich im neuen Vertrag - fertig.
Wechsle ich nicht und die Klage geht durch bekomm ich das Geld der ungültigen Erhöhung retour und bekomm dann auch wie alle anderen den alten/neuen Preis?

(Mit PV und Speicher juckt mich das ganze zwar nicht extrem aber will am rechten Weg bleiben...überall wird heut nur mehr getrickst und gelogen, kein Bock mehr drauf 😗)

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  •  Daheimerdinger
1.7.2023  (#12)
Also wenn der VKI das bis in die letzte Instanz gewinnt, bekommt mal jeder die Mehrbeträge die jetzt bezahlt wurden zurück, unabhängig ob man noch in dem Vertrag ist. Da war der VKI auch in der Vergangenheit schon sehr erfolgreich bei solchen Energievertragsthemen. Wer aber jetzt einen neuen Vertrag abschließt, ist dann aber zukünftig fix in der ÖSPI-Bindung. Die alten Verträge müssen vielleicht wieder auf VPI-Bindung zurückgestellt werden. Ob sie dann diese Verträge einseitig kündigen können, weiß ich nicht. Interessant wirds dann ja auch mit der Strompreisbremse. Die überhöhten Zuschüsse müssen dann wohl genau so von den Engerieversorgern an den Staat zurückerstattet werden, wenn die Strompreise rückwirkend reduziert werden.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
1.7.2023  (#13)
Ist ja dann deren Problem wenn sie eine auf den Zutz kriegen - passt schon.

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  •  Fani
1.7.2023  (#14)
Der Verbraucherschutzverein hat mir empfohlen den neuen Vertrag anzunehmen.

Die zugrundeliegenden AGB sind vom Oktober 2020, also post OESPI und Elwog Basis (die Erhöhung vom 1.3.2023). Also egal ob die schon davor liegende OESPI oder/und die Elwog Umstellung letztinstanzlich rechtswidrig war, die Annahme des neuen Vertrages ist kein Nachteil laut Verbraucherschutz.

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
1.7.2023  (#15)
Was echt? Die meine das spar man sich was? Und wenn die am Gashahn drehen und der Öspi steigt, dann hüpft der Strompreis ja wieder, was sie beim alten Tarif nicht so machen dürfn oder

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  •  Fani
1.7.2023  (#16)

zitat..
uzi10 schrieb:

Was echt? Die meine das spar man sich was? Und wenn die am Gashahn drehen und der Öspi steigt, dann hüpft der Strompreis ja wieder, was sie beim alten Tarif nicht so machen dürfn oder

Da ist kein Unterschied zwischen alten und neuem Vertrag. Der Verbund hat ja schon im Oktober 2022 den ÖSPI aus den AGBs gestrichen und nur mehr eine sehr allgemeinen Verweis auf das ELWOG (was von VKI und VSV ja kritisiert wird und bei Gericht anhägig ist).

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
1.7.2023  (#17)
Also soll und kann man wechseln?

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  •  Stef3000
3.7.2023  (#18)
Sollte festgestellt werden, dass die Vertragsänderung vom Oktober 2022 unrechtens war, dann gibt es sehrwohl einen Unterschied zwischen altem und neuem Vertrag!?
Also würde meiner Meinung nach dann eine eventuelle Rückzahlung nur von Oktober 2022 bis zum Vertragwechsel berechnet werden. Diesen Vertragwechsel würde ich dann soweit wie möglich in die Zukunft schieben damit möglichst lange die Differenz auf 9.35ct/kWh rückerstattet wird 😅

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  •  Fani
3.7.2023  (#19)

zitat..
Stef3000 schrieb:

Sollte festgestellt werden, dass die Vertragsänderung vom Oktober 2022 unrechtens war, dann gibt es sehrwohl einen Unterschied zwischen altem und neuem Vertrag!?
Also würde meiner Meinung nach dann eine eventuelle Rückzahlung nur von Oktober 2022 bis zum Vertragwechsel berechnet werden. Diesen Vertragwechsel würde ich dann soweit wie möglich in die Zukunft schieben damit möglichst lange die Differenz auf 9.35ct/kWh rückerstattet wird 😅

Laut VSV nein. Ich wiederhole mich, der neue Vertrag basiert auf den selben AGBs vom Oktober 2022


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  •  Puitl
  •   Silber-Award
3.7.2023  (#20)
Man sollte also in den neuen Vertrag wechseln?
Hat sich die AGB´s schon jemand durchgelesen?
Ich kann nämlich iwie nicht ganz glauben das ich jetzt als Stammkunde einen günstigeren Fix-Preis ohne Bindung bekomme ohne das da was im Busch ist...

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  •  Fani
3.7.2023  (#21)

zitat..
Puitl schrieb:

Man sollte also in den neuen Vertrag wechseln?
Hat sich die AGB´s schon jemand durchgelesen?
Ich kann nämlich iwie nicht ganz glauben das ich jetzt als Stammkunde einen günstigeren Fix-Preis ohne Bindung bekomme ohne das da was im Busch ist...

Die AGBs hast du dir hoffentlich durchgelesen als du sie Ende 2022 akzeptiert hast?




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