Ich habe angenommen, aber bin in Diskussion mit dem Verbund.
Grund: Ich habe im August 2022 abgeschlossen aber erst jetzt (!) Ende Juni 2023 konnte die Belieferung los gehen - und nun meint der Verbund, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit Belieferung los geht, es aber trotzdem kein Rücktrittsrecht (14 Tage) mehr gebe, weil ja im August 2022 abgeschlossen.
Das glaube ich nicht - der Vertrag wurde damals abgeschlossen.
In den AGBs steht auch: "ausdrücklich angenommen oder spätestens mit Belieferung" aber es wurde ja angenommen - es gab regen E-Mail Verkehr usw.
Und dann hatte ich das Treueangebot 07/23 im System hinterlegt gehabt (nach Eingabe Kundennummer und Anlagenummer) - und (taktischerweise) angenommen.
Die Bestätigung kam (Willenserklärung -> Annahme) und es stand sogar:
Beginn 01.08.2023 - alter Vertrag wird gekündigt und Ende.
ABER einen Tag später kam eine Herzlich Willkommen bei Verbund Mail - mit: dem alten Tarif ;)
Und das akzeptiere ich so nicht.
Entweder gibt es ein Rücktrittsrecht weil Vertrag erst mit Ende Juni wirksam geworden durch die Belieferung ODER Vertrag läuft eh seit August 2022 und somit Kündigung ab August 2023 möglich ODER Wechsel auf Treueangebot.
Nur leider ist die "Fachabteilung" dort nicht sehr flott und ich warte seit fast einer Woche trotz mehrmaliger Urgenz.
Darum werde ich morgen vorsorglich den Rücktritt erklären oder jedenfalls kündigen - so der Wechsel auf das Treueangebot nicht gegeben wird.
Dann kann ich immer noch Neukunde (woanders) sein.
Hast du seit august 2022 die monatliche grundgebühr bezahlt? falls ja dann ist dein Vertrag seit august 2022 gültig
Nein, weil die Belieferung nicht möglich war - nur lag das auch nicht an mir sondern es war netzbetreiberseitig vorher kein Anschluss möglich - ich wollts ja für Baustrom haben.
Der Verbund hat - bis auf eine Rückfrage, weil die Belieferung ja nicht möglich sei - auch nie irgendwas dazu gesagt, bis ich endlich die Fertigstellungsmeldung bekommen habe.
Wo steht, dass die Grundgebühr entscheidend ist, wann ein Vertrag Gültigkeit hat bzw. läuft und wann nicht? In den AGBs geht das nicht hervor.
Was aber weiterhin auch nichts darüber aussagt, was da nun mit diesem Treueangebot ist, das mir ja bestätigt wurde (nachdem ich es aktiv bestätigt hatte).
Sollte festgestellt werden, dass die Vertragsänderung vom Oktober 2022 unrechtens war, dann gibt es sehrwohl einen Unterschied zwischen altem und neuem Vertrag!? Also würde meiner Meinung nach dann eine eventuelle Rückzahlung nur von Oktober 2022 bis zum Vertragwechsel berechnet werden. Diesen Vertragwechsel würde ich dann soweit wie möglich in die Zukunft schieben damit möglichst lange die Differenz auf 9.35ct/kWh rückerstattet wird 😅 ───────────────
Laut VSV nein. Ich wiederhole mich, der neue Vertrag basiert auf den selben AGBs vom Oktober 2022
Ich meine damit, dass es einen Unterschied zwischen AGBs gibt, die zum Nachteil des Kunden geändert werden mit der Nachricht: "Wird automatisch akzeptiert" (Oktober 2022).
Oder denen, welche mit diesem Angebot wissentlich angenommen/unterschrieben werden.
Ab wann kann man mit neuen Informationen rechnen? Der Verbund hat das Urteil ja nicht akzeptiert.. Ich bin unschlüssig was ich machen soll. Angebot akzeptieren, Angebot nicht akzeptieren, oder überhaupt einen neuen Anbieter suchen. ( Arbeitspreis: 28,68 inkl. Ust. Grundpreis 3,94 inkl. Ust.) Ich bin in NÖ daheim.
Mir gehts gleich...bis 31.07. hab ich ja noch Zeit. Was sich bisher so rausliest hat das neue Angebot nur Vorteile...wechseln kann man dank Bindungslosigkeit dann ja auch.
Hallo Zusammen, ich hab das Schreiben vom Verbund jetzt schon das zweite Mal bekommen jeweils mit einem Enddatum dann bekomme ich xy - ich bin mir sehr unschlüssig, WARUM ich den neuen Vertrag annehmen soll - mit all den guten Verbesserungen. Mein Bauch schreit, neuer Vertrag bringt nicht unbedingt was besseres. Was habt ihr gemacht, oder was sagt euch euer Bauchgefühl.
.. Darkangel schrieb: Was habt ihr gemacht, oder was sagt euch euer Bauchgefühl.
hab das angebot angenommen, da ich keine lust hab, ständig quartalsweise nach DEM billigsten anbieter zu suchen - und mit PV + strompreisbremse bis juni/24 das risiko nicht hoch
.. cutcher schrieb: Nicht angenommen, ich hab noch den 15,59cent (brutto) tarif beim verbund
wie geht das bitte? haben eigentlich jetzt mittlerweile alle zumindest die 30cent irgendwo oder hast du nicht zugestimmt und daher befristet?
Wenn der Verbund uns damit was guten tun will, würde er einfach eine Tarifänderung vorschlagen. Was er von uns will ist aber eine Vertragsänderung. Also ich bleibe beim alten Vertrag und hole mir im Idealfall dann in einem Jahr (oder wann auch immer das endgültige Gerichtsurteil durch ist) dann sämtliche Differenz zu den 9,35ct/kWh Arbeitspreis. Denn soweit ich weiß habe ich für 100% Wasserkraft unterschrieben, daran ändert der Gaspreis nichts.
Wenn der Verbund uns damit was guten tun will, würde er einfach eine Tarifänderung vorschlagen. Was er von uns will ist aber eine Vertragsänderung. Also ich bleibe beim alten Vertrag und hole mir im Idealfall dann in einem Jahr (oder wann auch immer das endgültige Gerichtsurteil durch ist) dann sämtliche Differenz zu den 9,35ct/kWh Arbeitspreis. Denn soweit ich weiß habe ich für 100% Wasserkraft unterschrieben, daran ändert der Gaspreis nichts.
bin mir fast sicher, dass das so nicht geht und mir ist schleierhaft, wie du über die briefe der letzten monate entschieden hast, weil entweder du stimmst zu oder du stimmst nicht zu und der vertrag wird beendet - zumindest bekamen solche briefe "sehr viele" kunden
Und mir wollen sie nach 4 Wochen nachlaufen nicht den Wechsel durchführen, den sie selbst angeboten haben, weil die Belieferung erst begonnen hat, der Vertrag aber seit August 2022 eigentlich läuft. Das ist schon eine echte Schweinerei.
Wenn der Verbund uns damit was guten tun will, würde er einfach eine Tarifänderung vorschlagen. Was er von uns will ist aber eine Vertragsänderung. Also ich bleibe beim alten Vertrag und hole mir im Idealfall dann in einem Jahr (oder wann auch immer das endgültige Gerichtsurteil durch ist) dann sämtliche Differenz zu den 9,35ct/kWh Arbeitspreis. Denn soweit ich weiß habe ich für 100% Wasserkraft unterschrieben, daran ändert der Gaspreis nichts. ───────────────
bin mir fast sicher, dass das so nicht geht und mir ist schleierhaft, wie du über die briefe der letzten monate entschieden hast, weil entweder du stimmst zu oder du stimmst nicht zu und der vertrag wird beendet - zumindest bekamen solche briefe "sehr viele" kunden
Und wenn da drinn steht, dass sie deinen erstgeborenen Sohn bekommen, ist das dann auch ok, weil du es ja akzeptiert hast?
Für mich war das alles einfach eine undurchsichtige AGB-Änderung zum klaren Nachteil des Kunden mit anschließender "friss-oder-stirb" Preiserhöhung.
Genau gegen dieses Vorgehen klagt der Verbraucherschutz.
.. Stef3000 schrieb: Und wenn da drinn steht, dass sie deinen erstgeborenen Sohn bekommen, ist das dann auch ok, weil du es ja akzeptiert hast?
den geben sie eh rasch wieder zurück 😉
aber, dass ist jetzt schon sehr weit weg vom thema und wie du vom verbund jetzt noch stromlieferungen bekommst, ohne zuzustimmen, hätte ich gerne gewußt