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NÖ: Nachbar Geländeveränderungen mit Abböschungen über Grundgrenze [NÖ]

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  •  BeHappy
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
4.7. - 8.7.2023
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo!

Ich hätte eine Frage und hoffe, dass mir dabei jemand weiterhelfen kann.
Unser neuer seitlicher Nachbar hat sein leicht abfallendes Grundstück vollflächig auf etwa
Straßenniveau begradigt, im hinteren Bereich beträgt die Anschüttung somit sicher 60-70cm zum ursprünglichen Niveau. An der Grundstücksgrenze stehen auf unserem Grundstück über die komplette Seite Hecken, die somit als "Stützung" des angeschütteten Erdreiches herhalten müssen, auch hat er komplett bis zur Grenze das Niveau auf seinem Grundstück angehoben, die Abböschung erfolgt somit quasi "unter den Hecken". 
Grundsätzlich stört es mich (noch) nicht wirklich, da unsere nutzbare Gartenfläche davon nicht betroffen ist, jedoch habe ich erstens etwas sorgen, dass die Hecken deswegen eingehen könnten, und andererseits, dass bei einem Starkregen das ganze Wasser zu uns rüber läuft (das ist meines Wissens ja nicht erlaubt oder?) Die korrekte Lösung wäre vermutlich gewesen, dass der Nachbar auf seinem Grundstück eine Stützmauer errichtet damit es zu keiner Geländeveränderung auf unserem Grundstück (auch nicht im Bereich der Hecken) kommt oder er böscht die Anschüttung einfach auf seinem Grundstück ab und kann somit halt nicht die ganze Fläche seines Grundes begradigen oder?
Auch möchte ich keine Aufwände haben, sollte ich einmal die Hecken wegnehmen und mein Grundstück bis zur Grundgrenze nutzen wollen, wenn ich quasi wieder seine Böschung abgraben würde (nicht dass ich dann eine Stützmauer auf meine Kosten machen müsste). Wie würdet ihr da am besten vorgehen? Leider ist der Nachbar nur sehr selten auf der Baustelle, ich würde gerne das direkte Gespräch mit ihm suchen, dafür aber bisschen vorbereitet über die rechtlichen Hintergründe sein.

Vielen Dank!

  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.7.2023  (#1)
Allererste Frage, welche Widmung haben die Grundstücke (zb. Bauland, Grünland usw.)?

zitat..
BeHappy schrieb: im hinteren Bereich beträgt die Anschüttung somit sicher 60-70cm zum ursprünglichen Niveau.

Wenn das im Bauland ist, ist die Geländeveränderung vermutlich bewilligunspflichtig, d.h. das wäre dann im Einreichplan ersichtlich gewesen.

Dort wird dann auch auf die Nachbarrechte Rücksicht genommen, zb. das Ableiten von Oberflächenwasser.

Grundsätzlich gilt aber, dass der Nachbar auf deinem Grundstück gar nix machen darf, auch keine Abböschung, das muß schon alles auf seinem Grundstück passieren.
Auch muß er oder du keine Stützmauer bauen.


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  •  BeHappy
8.7.2023  (#2)
Widmung ist Bauland (ganzes Grundstück).
Es gab etwa gegen Ende letzten Jahres eine Einreichung, inwiefern da Geländeveränderungen inbegriffen waren hab ich gerade nicht mehr genau am Schirm, aber selbst wenn, mir geht es ja nicht um die Anschüttung selbst sondern um die Ausführung dieser.

zitat..
gdfde schrieb: Dort wird dann auch auf die Nachbarrechte Rücksicht genommen, zb. das Ableiten von Oberflächenwasser.

Das heißt wenn z.B. im Einreichplan eine Abböschung der Geländeveränderung nahe der Grundstücksgrenze enthalten gewesen sein sollte, angenommen Worst Case so steil das das Wasser tatsächlich rüber laufen könnte, und das ist nun so bewilligt, steht die rechtskräftige Bewilligung dieses Sachverhaltes im Gegensatz zu meinem Nachbarrecht - was gilt nun stärker?
Muss der Nachbar nicht trotzdem dafür sorgen, dass selbst die Böschung so sickerfähig ist, dass nichts rüberläuft?

zitat..
gdfde schrieb: Grundsätzlich gilt aber, dass der Nachbar auf deinem Grundstück gar nix machen darf, auch keine Abböschung, das muß schon alles auf seinem Grundstück passieren.
Auch muß er oder du keine Stützmauer bauen.

Das ist mir grundsätzlich ja schon klar, ich werde ihn jedenfalls darauf ansprechen und schauen wie es tatsächlich eingereicht wurde (Ob Geländeveränderung und wenn ja Abböschung auf seiner Seite oder kleine Stützmauer).

Die andere Frage ist halt wie man den Missstand in der Natur nun am besten wieder beheben kann, es wird eine mühsame Arbeit die angeschüttete Erde aus den Hecken wieder rauszubekommen, darum dachte ich wenn die Hecken es überleben würde es mich erstmal nicht mal so wirklich stören, aber ev. in Zukunft wenn ich seine Anschüttung (und ev. statt den Hecken einen Zaun oder so mache) auf meinem Grundstück wieder weg haben wollen würde - kann ich in ein paar Jahren aus rechtlicher Sicht den Nachbarn immer noch dazu bringen eine Stützmauer für seine dann vor einigen Jahren getätigte Anschüttung machen zu müssen, damit ich sie nicht machen muss?


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.7.2023  (#3)

zitat..
BeHappy schrieb: steht die rechtskräftige Bewilligung dieses Sachverhaltes im Gegensatz zu meinem Nachbarrecht - was gilt nun stärker?

Verstehe die Frage nicht.
Eine rechtskräftige Bewilligung muß ja grundsätzlich das Nachbarrecht berücksichtigen.
Natürlich können Fehler passieren, aber das wäre ja dann jetzt auch zu spät.

Wir tappen aber komplett im Dunklen, weil wir
1.) nicht wissen, was im Einreichplan war
2.) auch nicht, welche Ausführungen und Auflagen usw. bewilligt wurden


zitat..
BeHappy schrieb: Die andere Frage ist halt wie man den Missstand in der Natur nun am besten wieder beheben kann, es wird eine mühsame Arbeit die angeschüttete Erde aus den Hecken wieder rauszubekommen,

Das ist nicht dein Problem, das muß dein Nachbar machen.
Dein Nachbar hat auf deinem Grundstück nix zu suchen...wenn er etwas auf seinem verändert, muß er das so tun, das deines dazu nicht benötigt oder beeinträchtigt wird.

zitat..
BeHappy schrieb: kann ich in ein paar Jahren aus rechtlicher Sicht den Nachbarn immer noch dazu bringen eine Stützmauer

Aus "rechtlicher" Sicht kann keiner (auch nicht du) gezwungen werden, eine Stützmauer zu bauen.


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
8.7.2023  (#4)
Dein Nachbar hätte auf der Grundgrenze mit der Böschung beginnen müssen, deinen Grund darf er nicht verwenden!

Ich würde ihn darauf hinweisen dass er die Erde entfernt und wenn die Büsche Schaden nehmen Diese zu ersetzen sind.

Lg

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