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Allererste Frage, welche Widmung haben die Grundstücke (zb. Bauland, Grünland usw.)? Wenn das im Bauland ist, ist die Geländeveränderung vermutlich bewilligunspflichtig, d.h. das wäre dann im Einreichplan ersichtlich gewesen. Dort wird dann auch auf die Nachbarrechte Rücksicht genommen, zb. das Ableiten von Oberflächenwasser. Grundsätzlich gilt aber, dass der Nachbar auf deinem Grundstück gar nix machen darf, auch keine Abböschung, das muß schon alles auf seinem Grundstück passieren. Auch muß er oder du keine Stützmauer bauen. |
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Widmung ist Bauland (ganzes Grundstück). Es gab etwa gegen Ende letzten Jahres eine Einreichung, inwiefern da Geländeveränderungen inbegriffen waren hab ich gerade nicht mehr genau am Schirm, aber selbst wenn, mir geht es ja nicht um die Anschüttung selbst sondern um die Ausführung dieser. Das heißt wenn z.B. im Einreichplan eine Abböschung der Geländeveränderung nahe der Grundstücksgrenze enthalten gewesen sein sollte, angenommen Worst Case so steil das das Wasser tatsächlich rüber laufen könnte, und das ist nun so bewilligt, steht die rechtskräftige Bewilligung dieses Sachverhaltes im Gegensatz zu meinem Nachbarrecht - was gilt nun stärker? Muss der Nachbar nicht trotzdem dafür sorgen, dass selbst die Böschung so sickerfähig ist, dass nichts rüberläuft? Das ist mir grundsätzlich ja schon klar, ich werde ihn jedenfalls darauf ansprechen und schauen wie es tatsächlich eingereicht wurde (Ob Geländeveränderung und wenn ja Abböschung auf seiner Seite oder kleine Stützmauer). Die andere Frage ist halt wie man den Missstand in der Natur nun am besten wieder beheben kann, es wird eine mühsame Arbeit die angeschüttete Erde aus den Hecken wieder rauszubekommen, darum dachte ich wenn die Hecken es überleben würde es mich erstmal nicht mal so wirklich stören, aber ev. in Zukunft wenn ich seine Anschüttung (und ev. statt den Hecken einen Zaun oder so mache) auf meinem Grundstück wieder weg haben wollen würde - kann ich in ein paar Jahren aus rechtlicher Sicht den Nachbarn immer noch dazu bringen eine Stützmauer für seine dann vor einigen Jahren getätigte Anschüttung machen zu müssen, damit ich sie nicht machen muss? |
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Verstehe die Frage nicht. Eine rechtskräftige Bewilligung muß ja grundsätzlich das Nachbarrecht berücksichtigen. Natürlich können Fehler passieren, aber das wäre ja dann jetzt auch zu spät. Wir tappen aber komplett im Dunklen, weil wir 1.) nicht wissen, was im Einreichplan war 2.) auch nicht, welche Ausführungen und Auflagen usw. bewilligt wurden Das ist nicht dein Problem, das muß dein Nachbar machen. Dein Nachbar hat auf deinem Grundstück nix zu suchen...wenn er etwas auf seinem verändert, muß er das so tun, das deines dazu nicht benötigt oder beeinträchtigt wird. Aus "rechtlicher" Sicht kann keiner (auch nicht du) gezwungen werden, eine Stützmauer zu bauen. |
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Dein Nachbar hätte auf der Grundgrenze mit der Böschung beginnen müssen, deinen Grund darf er nicht verwenden! Ich würde ihn darauf hinweisen dass er die Erde entfernt und wenn die Büsche Schaden nehmen Diese zu ersetzen sind. Lg |
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