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Post bekommen?? Du hast einen Bescheid bekommen, oder? Da müsste dann drinnen stehen, auf welche gesetzliche Bestimmung sich die Vorschreibung im Detail stützt. Wär interessant. Denn nach deiner Schilderung kann ich mir den Anlass zu dieser Vorschreibung - jetzt mal unabhängig zur Verjährungsfrage - nicht zusammenreimen...... Und zur Verjährung: die Frist für die Festsetzungsverjährung ist 5 Jahre. Somit: Verjährung eingetreten! - Aber nur wenn es in der Zwischenzeit keinen Anlass zu einer Vorschreibung gegeben hat! Daher nochmal die Frage: Auf welchen Anlass stützt die Gemeinde die Vorschreibung? |
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Wow, danke für die schnelle Antwort. Hier die Erklärung zu dem Bescheid: Die Ergänzungsabgabe ist lt. §39 NÖ Bauordnung vorzuschreiben wenn nach §2 eine erneute Bewilligung für einen Neu- oder Zubau eines Gebäudes erteilt wird und anlässlich einer früheren Baubewilligung ein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben und ein niedriger Bauklassenkoeffizient angewendet wurde als jener, der der im Bebauungsplan nunmehr höchstzulässigen Bauklasse entspricht. Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan ist ein Bauklassenkoeffizient von mindestens 1,25 zu berücksichtigen |
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Und diese "erneute Baubewilligung", auf die sie sich da beziehen, war 2016?? |
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Ja. Da war meine Baubewilligung. Sonst war da nix mehr außer der Fertigstellungsmeldung. |
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Na, dann is auf jeden Fall verjährt. Musst also gegen den Bescheid berufen. 1 |
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Super danke dir! Mache ich und gebe Bescheid wie es ausgegangen ist |
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