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Verkehrsflächenbeitrag 2.Teil [OÖ]

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  •  buerste
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
6.8. - 7.8.2023 1
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Hallo,

Wir haben 2016 eine Grundstück in OÖ gekauft und im Zuge der Aufschließungskosten den 1. Teil des Verkehrsflächenbeitrags bezahlt.

Im Oktober sind wir eingezogen und seither warten wir gemeinsam mit den Nachbarn auf die Fertigstellung der Siedlungsstraße.

Jetzt ist es im Herbst endlich so weit und ich habe die Vorschreibung des 2. Teils erhalten.
Zu meiner Verwunderung ist dieser Betrag jetzt höher als angenommen, weil sich der Einheitssatz seither erhöht hat (von 72,- auf 95,-!!).

Meine Frage dazu: Wie komme ich dazu, dass ich einen erhöhten Beitrag zahle, wo ich ja von der Gemeinde abhängig bin wann die Straße fertiggestellt wird?! Ist das tatsächlich so?

Danke für eure Antworten!

LG Stefan 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.8.2023  (#1)

zitat..
buerste schrieb: Ist das tatsächlich so?

Ein Blick ins Gesetz genügt, da steht eine klare Antwort auf deine Frage - siehe § 20 Abs. 6 OÖ Bauordnung (letzter Satz):
".......darf der Beitrag anlässlich der Erteilung der Baubewilligung oder der Tragkörperherstellung nur bis zu 50% vorgeschrieben werden; der ausständige Rest ist anlässlich der Fertigstellung vorzuschreiben. Der Berechnung ist der zur Zeit der Vorschreibung jeweils geltende Einheitssatz zugrunde zu legen."
Die jetzige Berechnung der Vorschreibung ist also gesetzlich korrekt!
Du hättest aber damals sagen können, du möchtest gleich alles zahlen. Die Teilung der Beiträge ist ja nur eine "DARF"-Bestimmung. Die Vorschreibung musste nicht zwingend geteilt werden....

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