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"Vorgabe" in welcher Hinsicht? ... den Begriff Carport gibt es übrigens in Salzburg in den Landesgesetzen (Baupolizeigesetz, Bebauungsgrundlagengesetz, Raumordnungsgesetz, Bautechnikgesetz) nicht. Es gibt überdachte Kraftfahrzeug-Abstellplätze und Garagen. ... in den OIB-RL 2.2 (siehe z.B. Punkt 2.1.2 ... bis 50 m²) wird hinsichtlich Brandschutz zwischen überdachten Stellplätzen und Garagen unterschieden. Da kannst die Definition nachlesen, wann ein "Carport" nicht mehr ein überdachter Stellplatz sondern eine Garage ist ... dann in der Tabelle die Anforderungen nachsehen. https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2019/oib-richtlinie-22 1 |
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Vielen Dank für den Link, d.h ich darf alle Seiten bis auf die Einfahrtsseite schließen. Den es bleibt dennoch ein überdachter Abstellplatz. |
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