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Hilft dir leider nicht mehr Kalli, aber für die stillen Mitleser sei gesagt, dass man von solchen Konstellationen die Finger lassen sollte. Deine Mauer auf deinem Grund, mit etwas Abstand davor, dann ist für alle Ewigkeit Ruhe. Meine Gedanken ohne rechtliche Expertise dazu: Was habt ihr schriftlich / vertraglich dazu festgehalten? Streng genommen hast du jetzt ein Bauwerk, das dir gehört, auf den beiden Grundstücken stehen. Mal angenommen er stellt sich irgendwann blöd und sagt, du hättest das ohne sein Einverständnis errichtet und verletzt somit seine Rechte, was tust du dann? Oder hast du ihm seinen Teil quasi geschenkt, als Konsequenz daraus, dass er nicht zahlen wollte? Du siehst, so einfach lässt sich das gar nicht beurteilen. |
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Streng genommen steht die Mauer ziemlich sicher jedenfalls im Gemeinschaftseigentum, wenn sie auf beiden Grundstücken steht (und dabei ist unerherblich wer wieviel gezahlt hat, sondern dort wo sie steht). Ausgenommen irgendwas anderes wurde im Grundbuch mit Baurecht eingetragen (und sonstige schriftliche Vereinbarungen die nicht im Grundbuch stehen.. forget it) https://www.rechtdirekt.at/grenzmauer-teilweise-am-nachbargrundstueck/ Vereinbarun hin oder her, ohne Grundbucheintrag kann der Nachbar mMn auch jederzeit die Entfernung verlangen. Ich würde sie ihm anboren lassen und keinen Stunk machen. PS: Ansonten sowas kann komplex sein und würde im Falle des Fallen definitiv einen Anwalt fragen als auf ein Forum zu verlassen. |
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Sichtschutz den er montiert und bezahlt hilft doch beiden^^ was solls? daraus einen streit noch mehr zu heben bringt nur noch mehr unmut und kosten, die paar Löcher wird der Beton schon ab können (gut Windlast ist ein anderes Thema). Vor allem kannst du ja nicht objektiv an die Sache ran gehen, weil die Fronten verhärtet zu sein scheinen. Ich denk mir als neutraler "Mitleser" das ich als dein Nachbar sicher nichts mitzahlen würde um deine Einfahrtsmauer ansehen zu dürfen. das sie auf seinen Grund steht ist e schon ein entgegenkommen. |
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Wie kommst du darauf?? Und noch dazu "ziemlich sicher"! Auch in deinem link steht da was anderes..... Eines ist jedenfalls klar: diese Frage ist nichts für das Forum. Da brauchts eine exakte Analyse des Sachverhalts und einen spezialisierten Juristen. |
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Wegen: § 854 ABGB normiert zunächst die Miteigentumsvermutung an gewissen Grenzeinrichtungen. Das heißt, es besteht die gesetzliche Vermutung, dass die Grenzmauer im Miteigentum steht. Aber gut mit ziemlich sicher war ich falsch. Du hast Recht, beim Fazit steht das Eigentum auf den Errichter. Ich korrigiere, es ist mit ziemlicher sicherheit kompliziert ;) Ich vermute aus der Story, der Fadenersteller wollte damit eine Handhabe haben, gegen die nicht geleistete Zahlung.. und würde sagen, er hat keine (bzw. eben wenn er trotzig macht, verlangt der Nachbar dann die Entfernung) |
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vielen Dank für eure Antworten, es ist wirklich sehr kompliziert. ich habe nur die Unterschrift über die Einverständnis, dass die Mauer auf der Grenze steht. mal schaun was in nächster Zeit passiert - dass er die Mauer anbohrt ist Zurzeit nur eine Vermutung. |
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Sowas muss eigentlich ins Grundbuch eingetragen werden, damit rechtliche Klarheit besteht.. wie weit das sonst was wert ist.. keine Ahnung, eine Frage für den Anwalt. |
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