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Was genau steht im Bescheid?? |
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Wir haben leider keinen Baubescheid erhalten. Es gibt viele Punkte, die wir nachliefern müssen. Außerdem gab es schriftliche vorgelegte Einwände seitens eines Nachbarns und somit müssen wir die Fristen einhalten. |
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Ich würde vorschlagen du lieferst ALLE Informationen und Schriftstücke die dir dazu aufliegen, sonst kannst du hier keine Lösung erwarten. "viele Punke nachliefern, Einwände seitens Nachbarn, Fristen..." Namen raus und hier chronologisch posten. |
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Ich habe alles an Info geliefert was zu diesem Punkt vom Bauamt in der Niederschrift angeführt wurde. Alle anderen Einwände und Auflagen sind klar und nicht relavant für den oben genannten Fall. |
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kurze Anmerkung: Die Fragestellung im Threadtitel ist falsch! Der Bürgermeister hat als in seiner Funktion als "Nachbar" gesprochen Nachbarn können keine "Auflagen" machen! Und wie schon mehrfach erwähnt: Auflagen sind nur verbindlich, wenn sie in einem Bescheid stehen. |
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Hallo Karl, du hast vollkommen recht. Der Bürgermeister der Gemeinde fordert dies als angrenzender Nachbar. Mir ist mittlerweile klar, dass eine Auflage nur verbindlich ist, wenn diese im Bescheid steht. Wenn diese Auflage in der Niederschrift steht, dann wird dies sicher auch im Bescheid stehen. Somit ist meine Frage, kann dies von einem Nachbar gefordert werden? Deiner Anmerkung oben (Nachbarn können keine "Auflagen" machen!) entnehme ich, dass dem nicht so ist. Allerdings würde mich nicht wundern, wenn danach Forderungen der Gemeine bzgl. Straßenschäden kommen würden . |
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