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Wieso soll sie das nicht dürfen? Solange sie die Grenze nicht überbaut und die vorgeschriebenen Abmaße für Grenzgebäude einhält ist alles ok. Ein paar mehr Infos oder ein Plan dazu wäre wahrscheinlich hilfreich. |
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Ja deshalb frag ich ja nach: es gibt unterschiedliche Meinungen hierzu - das hat mich unsicher gemacht und deshalb möchte ich Klarstellung. Danke für die Rückmeldung! |
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also stehen sie schon??? Da muss es ja ein Bauverfahren gegeben haben? Und du hast offensichtliuch dieser Errichtung zugestimmt? Sonst wär ja die Bewilligung nicht so einfach über die Bühne gegangen bzw. hätten sich deine Bedenken/Fragen ja schon im Bauverfahren geklärt. Oder sind es "Schwarzbauten" - dann is die Vorgangsweise ja eine ganz andere. Also bitte mehr Infos! |
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Ja, die beiden Garagen (sind hintereinander gereit) stehen schon. Ich wurde hierzu nicht gefragt, d.h. ich habe nirgends zugestimmt (wurde auch hierzu nicht befragt, weder mündlich noch schriftlich). Wann spricht man von Schwarzbauten, denn seitens Gemeinde muss ja die Genehmigung für die Garagen vorliegen, ansonsten könnte sie diese ja nicht aufstellen. |
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Wenn ein offizielles Einreichverfahren mit "Bauverhandlung" gemacht wurde, dann wird man als Anrainer normalerweise von der Gemeinde angeschrieben, dass man 14 Tage Zeit hat, sich den Einreichplan auf der Gemeinde anzusehen. Macht man keinen Einspruch, gilt es automatisch als zugestimmt. So wars jedenfalls bei uns. Wir wollten uns die Rennerei zu den Nachbarn (die alle noch im Bau waren und demnach noch nicht dort wohnten) ersparen und habens so gemacht bei unserem Carport/Nebengebäude. |
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...sorry: "h" fehlt bei gereiht !!! |
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Nein, nichts von dem ist erfolgt. Es ist tatsächlich so, dass diese Garagen mit einem Mal dastanden. Zuvor wurde eine kleine Mauer errichten, wo dann die Garagen "draufgestellt wurden", aber von all dem hab ich ja nichts gewusst. Kurz: weder von der Gemeinde noch von der Nachbarin wurde ich darüber informiert oder um Zustimmung, dass sie direkt auf die Grenze ihre Garagen abstellen darf, be-/gefragt. Meinerseits hab ich nach allen Grundstücksgrenzen mindestens 3m Abstand gehalten. |
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So viele offene Fragen... In der Regel darfst du in den Bauwich Nebengebäude bis zu einer gewissen Höhe stellen. Ich gehe stark davon aus, dass sie auch dürfen, die Frage ist nur, ob es eine Bauverhandlung gab und ihr die "übersehen" habt oder eben nicht. Um ein angeigepflichtiges Gebäude (z.B. Gartenhaus) wird es ja nicht gehen, wenn dort Garagen stehen... |
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Kann es nicht sein, dass die Garagen schon bewilligt wurden, bevor ihr das Grundstück gekauft habt? Wir haben auch noch nicht alles, was bewilligt wurde, gebaut (z.B. das Carport das auch an die Grundstücksgrenze gebaut wird). Da ich schon die Bewilligung habe, ist mir ehrlich gesagt auch recht Powidl ob sich ein zukünftiger Nachbar aufregt. |
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Hallo Fabio, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstücksgrenze bebauen |
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@tomsl völlig richtig - auch das könnte sein. Somit ist das hier ein fröhliches Rätselraten, solange der Threadersteller nicht beantworten kann, ob es eine Bewilligung gibt und wofür genau oder ob es vielleicht keine gibt? Wir werden ihm das hier nicht klären können..... Wie wärs damit, vielleicht mal mit dem Nachbarn reden?? Oder ganz einfach zur Gemeinde gehen und nach der Baubewilligung fragen? |
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Es ist gut möglich, dass hier schon vor Kauf deines Grundstücks die Bauverhandlung abgehalten und erst jetzt die Garagen hingebaut wurden. Man hat ja mehrere Jahre Zeit ein genehmigtes Bauvorhaben umzusetzen. Dann bist du natürlich in das Thema nicht eingebunden worden. |
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Recht herzlichen Dank schon mal für die vielen Rückmeldungen hinsichtlich meines Anliegens. |
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Und was ist jetzt dein nächster Schritt? |
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Ich denke, ich werde mir trotz allem jemanden suchen, der mir meine Lage mal "vor Ort" anschaut und seine Meinung abgibt und mir sagt, wie ich weiter vorgehen soll - ich habe einfach das Gefühl, dass hier Einiges im Busch ist. Einfach so auf der Gemeinde nach der Baubewilligung fragen kann ich immer noch: Grund hierfür --> unsere Gemeinde ist dafür berüchtigt, Freunderlwirtschaft zu betreiben und meine Nachbarin war die Sekretärin des Bürgermeisters, ist jetzt in Pension. Es hat u. a. bei der Grundvergabe schon Ungereimtheiten gegeben: Mitbewerber haben trotz bereits erfolgter Zusage das jetzige Grundstück der Nachbarin dann doch nicht bekommen - dieses wurde ihr zugesprochen.... |
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Und die erste Frage, die dieser jemand stellen wird, wird sein: wurde das bewilligt? |
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Mein Senf als Beispiel: Nachbar hatte einen Container, ca. in Größe einer Garage, an der Grundstücksgrenze plaziert. Hat keinen der Nachbarn gestört, weil Grundgrenze grenzt an nicht befahrenen Feldweg. Gemeinde ist dann einmal vorbeispaziert (mit Leuten vom Land) - Container musste dann entfernt werden. |
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