Hallo liebes Forum,
ich stehe vor der Möglichkeit eines Jobwechsels und damit auch der Frage, ob wir unser Einfamilienhaus (EFH, Baujahr 2020) nach lediglich 3 Jahren verkaufen sollten. Ich habe einige konkrete Fragen zu diesem Thema und wäre für Ratschläge sehr dankbar:
Wird die volle Immobilienertragssteuer fällig, da das Haus weniger als 5 Jahre unser Hauptwohnsitz war?
Wenn ja, wie werden die Anschaffungskosten für die Steuerberechnung ermittelt, insbesondere wenn rund 20% der Baukosten durch Eigenleistung abgedeckt wurden?
Sind zusätzliche Installationen wie eine PV-Anlage in die Anschaffungskosten einbezogen?
Wir haben einen laufenden Kredit mit 1% Fixzins, der noch für 12 Jahre gilt. Gibt es prinzipiell eine Möglichkeit, diesen Kredit an einen eventuellen neuen Besitzer zu überschreiben?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße,
Alex
Gesamten Text anzeigen