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ideales Gefälle für Einfahrt/Autoabstellplatz

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  •  Bube
  •   Bronze-Award
5.10. - 24.10.2023
13 Antworten | 5 Autoren 13
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Hallo!

Ich zerbreche mir gerade den Kopf darüber mit welchem Gefälle wir unsere Einfahrt machen sollen.  Die Einfahrt ist zw. 10 und 15m lang. Die öffentliche Straße vorm Grundstück hat über die Breite der Einfahrt ca. 0,6m Höhenunterschied.
Ich habe nun 3 möglichen Varianten skizziert die ich gerne mit euch diskutieren möchte.
Den Bereich der beiden Eingangstüren hätte ich mit fast keinem Gefälle (wird überdacht) bis sehr wenig Gefälle gemacht.
Leider wird beim Haus (Niveau 0,0m) die Carporthöhe bei den Trägern nur 2,3m (dazwischen 2,66m). Wegen eines bodenhohen Fensters im OG kann das Carport nicht höher werden. Je nach Gefälle ist die Einfahrtshöhe ins Carport ( beim linken Abstellplatz) bis 2,6m.
Zwischen Carport und Gehweg (nicht überdachter Bereich) möchte ich keinen Höhensprung haben. D.h. es muss eine stärkeres Gefälle ab dem Carport nach "rechts unten" auf die öffentliche Straße (-1,15m) gemacht werden.

Variante 1:
Leichtes Gefälle innerhalb des Carports.
VT: Eine Ebene im Carport
NT: (zu?) steile Einfahrt

2023/20231005268215.jpg
Variante 2:
Gefälleänderung im Carport. Ev. noch die 2% Gefälle innerhalb der ersten 2 anstatt 3m damit das Auto nur auf einer Steigung steht (ohne "Knick")
Gefällt mir am ehesten. Vorderer Bereich ebener um z.b: Fahrräder abstellen zu können


2023/20231005772561.jpg

Variante 3:
durchgehendes Gefälle beim linken Abstellplatz.


2023/20231005515644.jpg
Bin für alle Ideen/Anregungen offen! 
@­energiesparhaus
Bitte in die richtige Kategorie verschieben. Danke!

  •  Bube
  •   Bronze-Award
8.10.2023  (#1)
Push.😀

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  •  ds50
  •   Gold-Award
9.10.2023  (#2)
Bei uns ist noch Schotterpiste, aber schlussendlich wird es ähnlich Variante 1 werden, trotz viel steilerer Steigung (18%!). Aber auch ich möchte "oben" eine quasi ebene Fläche (2%) haben...

Wir können aber notfalls im Winter bei Glatteis auch unten an der Straße parken.

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  •  Bube
  •   Bronze-Award
9.10.2023  (#3)
 Momentan liegt in der Einfahrt auch nur Gräder. Da wir jetzt aber das Carport machen muss ich jetzt das Niveau festlegen.

Bei Variante 1 wird das letzte Stück beim Gehweg halt am steilsten. Grundsätzlich nicht so schlimm. Da meine Frau eine Firma hat und auch ältere Menschen den Weg benutzen wäre es jedoch sinnvoll nicht zu steil zu werden... Wenn man es genau nimmt dürfte man soweit ich weiß  max 5% Gefälle haben um barrierefrei zu sein.

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  •  ds50
  •   Gold-Award
10.10.2023  (#4)
Wenn die Kunden beim Carport parken können passt's ja eh. 😁

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
10.10.2023  (#5)
Welches Bundesland?
Bei uns in OÖ gibt es Grenzen des Gefälles hin zum öffentlichen Gut.

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  •  Cornel
10.10.2023  (#6)
Grundsätzlich wird das Gefälle der Rampe in der OIB definiert, welche für alle Bundesländer gilt. 

Siehe OIB 4 - 2.10.3 --->

"Die maximale Neigung von nicht überdeckten Rampen von Fahrverbindungen darf 15 %, von überdeckten oder beheizten Rampen von Fahrverbindungen 18 % nicht überschreiten. Im Bereich von 5,00 m ab der öffentlichen Verkehrsfläche darf die Neigung der Rampen von Fahrverbindungen nicht mehr als 5 % betragen."

Im Bereich der ersten 5,00m gelten die max. 5% Gefälle, unabhängig ob barrierefrei oder nicht. 

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  •  Bube
  •   Bronze-Award
10.10.2023  (#7)

zitat..
rabaum schrieb: Welches Bundesland?

NÖ.


zitat..
Cornel schrieb:
Im Bereich der ersten 5,00m gelten die max. 5% Gefälle, unabhängig ob barrierefrei oder nicht

OK, interessant. Daran halten sie aber viele nicht 😉




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  •  rabaum
  •   Gold-Award
10.10.2023  (#8)

zitat..
Cornel schrieb: Grundsätzlich wird das Gefälle der Rampe in der OIB definiert

Aja richtig, hab ich gedanklich wo anders hingetan.


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  •  ds50
  •   Gold-Award
12.10.2023  (#9)
Wenn nun aber im Einreichplan, welcher genehmigt wurde, andere Werte wie in der OIB erlaubt stehen? Frage für einen Freund. 🤐

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  •  Bube
  •   Bronze-Award
13.10.2023  (#10)
Bei uns steht leider im Einreichplan 4,82% durchgängig (obwohl das gar nicht überall möglich ist😌)

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  •  bautech
  •   Gold-Award
14.10.2023  (#11)

zitat..
ds50 schrieb: Wenn nun aber im Einreichplan, welcher genehmigt wurde, andere Werte wie in der OIB erlaubt stehen?

Dann ist es weiterhin bewilligt


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  •  ds50
  •   Gold-Award
14.10.2023  (#12)
Danke. Mein Freund ist erleichtert. 😅

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  •  Bube
  •   Bronze-Award
24.10.2023  (#13)
Ich habe heute die Punktfundamente betoniert.  Schon während dem betonieren kamen mir die linken Säulen etwas zu tief vor. Am Abschluss ich habe alles nochmals mittels Laser vermessen. Wenn ich das Straßenniveau mittig und nicht am Grundstücksende messen komme ich auf -0,39m anstatt 0,56m. Ich werde nach dem alles trocken ist nochmals genau nachmessen mich würde aber vorab interessieren ob ich bedenkenlos nochmals 10-15cm drauf betonieren kann. 
Also höher schalen,kurze Eisen einbohren und nochmals drauf betonieren . Oder ist so wenig zu betonieren nicht ratsam?
 
Edit: Ich habe mich jetzt ein bisschen eingelesen und mir war nicht bewusst das einfaches aufbetonieren zu Probleme führen kann (z.b. eindringen von Feuchtigkeit und auffrieren zwischen den Betonschichten)
Wenn ich alles so lasse komme ich links auf ca. 10cm Gefälle auf ~7m. Wird aber nach rechts immer mehr. Lt. Gemeinde ist kein Gehsteig geplant. Wahrscheinlich wird es nie zu Problemen kommen aber meinem Bauchgefühl  nach wäre etwas mehr Gefälle besser. Die Säulenschuhe lassen sich bis 35cm einstellen. Damit könnte ich auch noch ein paar cm gewinnen. 

Gibt es noch Alternativen statt aufbetonieren? Z.b. fixe Säulenschuhe? Oder ist das bei dieser Höhe nicht mehr zulässig?

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